Diskussion:Dihexylphthalat

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Auftreten in Urinproben seit 2017[Quelltext bearbeiten]

Bevor man die These von der Reproduktionstoxizität (bei welcher Dosis? Waterboarding von Mäusen in einem Becherglas mit konzentrierter DHP-Lösung?) ungeprüft übernimmt, sollte man sich vielleicht mal darüber Gedanken machen, wie es sein kann, dass die Menschen in den Schwellenländern (wo ja bekanntlich die EU-Normen zur chemischen Sicherheit nicht so viel Beachtung finden, und insbesondere Weichmacher mit Sicherheit sehr größzügig Verwendung finden), sich seit Jahrzehnten ausgesprochen freudig fortpflanzen können. Interessant dabei auch die LD50 der Ratte, die - wenn man sie mal vorsichtig für den Menschen auf Größenordung 1g/kg abrundet - bedeutet, dass ein 80kg Mensch ein Trinkglas voll mit DHP herunterwürgen muss, um sich dem Risiko des Todes auszusetzen. Und dann bitte auch mal bedenken, dass typische Nachweiswerte im Wasser im Mikrogramm-Bereich und in der Luft im Nanogramm-Bereich liegen, sowie die Tatsache, dass Phthalate in 2 Tagen wieder aus dem Körper ausgeschieden sind und in 60 Tagen aus der Umwelt, mit Bioakkumulation hier also auch kein Blumentopf gewonnen werden kann. Von den für Phthalate vorherrschenden Verhältnissen zwischen "wirksamer" und tödlicher Dosis, kann jeder Pharmazeut nur melancholisch träumen.

Kann es also etwa sein, dass es sich bei der aktuellen (2024) Studie um einen PR-Stunt der Chemikalienverbotslobby unter Mithilfe der Relotius-Gedächtnispresse handelt? --77.180.24.198 19:26, 4. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Das kann hier kein Ort sein, in dem die Hochrechnung der LD50-Toxizität bei Tieren auf den Menschen erörtert wird! Der Stoff wird als gefährlich eingestuft und ist bereits seit Jahren verboten bzw. stark beschränkt, sollte also nicht mehr in den Mengen in Urinproben nachgewiesen werden können bzw. zurückgehen, wenn die gesetzlichen Vorschriften eingehalten worden wären. Frappierenderweise gibt es aber stattdessen einen starken Anstieg: Von 0,28 mcg/l auf 2,09 mcg/l innerhalb von drei Jahren.[1] Und die Kontamination ist nicht lokal beschränkt. Darum geht es hier.--Nomirto (Diskussion) 01:35, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Auch das Zusammenwerfen von Reproduktionstoxizität und LD50 gepaart mit Rassismus und Schaum-vorm-Mund-Argumentation zeugt von absolutem Desinteresse um die wirklichen Zusammenhänge. Hier ist nicht Telegram. Don't feed the Troll.--Mabschaaf 17:43, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Seit mehreren Jahren bestehenden Verbots des Weichmachers[Quelltext bearbeiten]

Seit wann genau ist das Gift verboten? --2001:9E8:CAD2:2700:F8A1:6B6A:8622:C8C6 10:52, 5. Feb. 2024 (CET)Beantworten

seit dem 27. Februar 2023 ist die Substanz verboten. Steht ja im Artikel drin, ebenso die Referenz. Ich habe mir daher eine entsprechende Korrektur erlaubt. --Ich kann lesen (Diskussion) 15:07, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ich erlaube mir erneut den Journalistenfehler zu korrigieren. Bevor ich jetzt als Neuling von den Alten gesperrt werde erkläre ich die Gründe.
Ich zitiere aus dem Wikipediaartikel Dihexylphthalat, Abschnitt Sicherheitshinweise und gesetzliche Regelungen: Danach wurde Dihexylphthalat im Februar 2020 in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe mit dem Ablauftermin für die Verwendung in der EU zum 27. Februar 2023 aufgenommen.
Diese Aussage wurde im Artikel mit der Referenz 12, das ist die EU-Verordnung 2020/171, bequellt. Es gibt dort eine deutsche Fassung, im Anhang findet man den Eintrag 45 Dihexylphthalat, der Ablauftermin für Dihexylphthalat ist der 27. Februar 2023. Am 8. Februar 2024 ist nicht mal ein Jahr her. Also die Information steht schon im Artikel drin. Die korrekte Information wurde aber nicht gelesen und nun werde ich die falschen Ausführungen korrigieren und noch mal mit der selben Referenz belegen.
Wenn ihr dann immer noch der Meinung seid, dass Tagesschau eine bessere Referenz ist als die zugrundeliegende EU-Verordnung, dann revertiert das. Dann speichere ich das für Lehrzwecke. Damit ließe sich die Unzuverlässigkeit von Angaben der Wikipedia hervorragend belegen. --Ich kann lesen (Diskussion) 23:28, 8. Feb. 2024 (CET)Beantworten
In der Verordnung stehen zwei Daten 27. August 2021 und 27. Februar 2023. Diese beziehen sich auf folgenden Text:
Übergangsregelungen:
i) der Zeitpunkt/die Zeitpunkte, ab dem/denen das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes verboten sind, es sei denn, es wurde eine Zulassung erteilt (nachstehend „Ablauftermin“ genannt); dabei sollte gegebenenfalls der für diese Verwendung angegebene Produktionszyklus berücksichtigt werden;
ii) ein Zeitpunkt oder Zeitpunkte von mindestens 18 Monaten vor dem Ablauftermin/den Ablaufterminen, bis zu dem/denen Anträge eingegangen sein müssen, wenn der Antragsteller den Stoff nach dem Ablauftermin/den Ablaufterminen weiterhin verwenden oder für bestimmte Verwendungen in Verkehr bringen will; diese fortgesetzten Verwendungen sind nach dem Ablauftermin erlaubt, bis über den Zulassungsantrag entschieden wird;
Nach diesem Text ist das Verbot schrittweise (und damit gilt auch "mehrere Jahre" unter diesen Umständen) und es kann auch ein aktuelles in Verkehr bringen (per Antrag) noch nicht einmal ausgeschlossen werden. Also müsste die Aussage eigentlich entweder relativiert oder mit Verweis auf diese Übergangsregelungen versehen/verlinkt werden. Du kannst das gerne als Referenz für die Kompliziertheit der Gesetzesregelungen, aber nicht der von Wikipedia aufschreiben. Rjh (Diskussion) 13:41, 9. Feb. 2024 (CET)Beantworten