Diskussion:Direktversicherung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Steuerklasse 6
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Zusage ?

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Zusagen seit dem 1. Januar 2005; bedeutet das, dass der Versicherungsvertrag und die Beitragszahlung des AG nach diesem Zeitraum begonnen haben ? Oder ist hier das Datum der Zusage ("Anspruch auf Direktversicherung") durch den AG maßgeblich; oft wird der Anspruch ja im Arbeitsvertrag zugesagt, beginnt aber erst nach der Probezeit. (nicht signierter Beitrag von 91.67.222.142 (Diskussion) 22:10, 2. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Ausschlaggebend ist das Datum der Zusage. Es konnte allerdings ab 2005 auf die Anwendung des § 40b EStG verzichtet werden. --Eury Euro 14:29, 3. Mär. 2011 (CET)Beantworten

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Aus heutiger Sicht kann nur noch abgeraten werden eine Direktversicherung zu wählen. Die Sozialversicherungspflicht in der Auszahlungsphase nimmt bereits heute einen großen Teil der Einzahlungen. Bei sinkenden Versicherungsverzinsungen und unkalkulierbaren zukünftigen Sozialversicherungsabgaben spart man nur für den Arbeitgeber und die Krankenversicherungen.

Wer schützt in diesem Staat die Bürger gegen staatliche Abzocker. (nicht signierter Beitrag von 46.59.162.20 (Diskussion) 21:22, 18. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Diesen Artikel sollte sich ein Fachmann unbedingt noch einmal ansehen. Auch fehlt eine historische Betrachtung: Wann und von wem wurde die betriebliche Direktversicherung eingeführt? Wie änderten sich die (steuerlichen) Rahmenbedingungen? ... -- tsor 17:09, 30. Sep 2004 (CEST)

ab 1.1.2005 anders

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Der Inhalt ist mMn veraltet, da ab 1.1.2005 andere Gesetze gelten - soweit ich weiß keine Pauschalversteuerung mehr, sondern nachgelagerte Versteuerung als Rentner...


Es sollte hier auch die Änderung ab 2008 berücksichtigt und beschrieben werden. --Alex2007 22:24, 20. Mai 2006 (CEST)Beantworten


Der Artikel ist ok.Este 11:19, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Direkversicherung

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Ich vermisse bei diesem Beitrag einen Hinweis auf die nachträgliche Zahlung von Krankenkassenbeiträgen bei Auszahlung der Versicherung. Wann und unter welchen Umständen können Krankenkassenbeiträge erhoben bzw. müssen Krankenkassenbeiträge abgeführt werden? Dieser Frage ist sehr gut -Ichbin diesen Monat davon betroffen und sollte mehr K.K. Beiträge abfuhren ab den 010307 ist es rechtens oder just ein Auslegung der K.K. ?????

Da es mir genauso geht wie hier beschrieben wäre ich Ihnen dankbar, für eine Antwort. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.170.251.209 (DiskussionBeiträge) 18:18, 11. Mar 2007) -- Spongo 19:06, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Mir geht es ebenso und finde es von unseren Staatsdienern nicht gut in bestehende Verträge einzugreifen bzw. zu verändern. Erst wurden die Pauschalsteuer nach und nach angehoben (insges. auf 23%) und demnächst noch 15,2% Krankenversicherung und Pflegeversicherung 1,1% von dem Auszahlungsbetrag (auf 10 Jahre umgerechnet)monatlich abgeführt. Die Sache ist wohl zur Zeit gerichtsanhängig. Desweiteren werden die Versicherungsbeiträge von den hohen Kosten ca. 5,5% Verwaltungskosten + ca. 17% Risiko und schlechter Verzinsung aufgefressen. 03.07.08

Vorzeitige Kündigung einer Direktversicherung

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Ist eine Direktversicherung mit Laufzeit 15 Jahre nach 13 Jahren kündbar? Wenn ja ist eine Ausbezahlung des Rückkaufwertes zulässig oder ist nur eine beitragsfreie Weiterführung des Vertrages möglich. PS:Die Beiträge zu dieser Versicherung wurden vom Versicherungsbegünstigten die 13 Jahre selbst einbezahlt.Der Vorteil lag also nur in der Zahlung einer Pauschalsteuer.

Verkaufen, Beleihen oder andere Möglichkeiten eine Direktversicherung vor Vertragslaufzeitende zu liquidieren

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Meiner Kenntnis nach gibt es keine Möglichkeit eine Direktversicherung vor Ablauf der Versicherungszeit in irgendeiner Form (verkaufen, beleihen, verpfänden, Rückkaufswert beantragen etc.) zu liquidieren. Dies stellt m.E. einen ganz wesentlichen Nachteil der Direktversicherung dar. Hierüber wird man meist bei Abschluss nicht entsprechend darauf hingewiesen wird.


(Anmerkung: Ich bin Laie / Betroffener dieses Nachteils (ich gehe von einem mehr oder weniger Totalausfalls meines Kapitals aus). Ich würde mich freuen, sofern Fachleute Möglichkeiten aufzeigen könnten eine Direktversicherung zu liquidieren und in diesem Sinne meinen Beitrag überarbeiten.

--77.4.126.132 15:09, 23. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nach dem Ausscheiden beim AG können nach ]§ 3 [Betriebsrentengesetz nur noch Kleinstanwartschaften abgefunden werden. Das ist kein Nachteil, sondern logische Konsequenz aus der steuerlich geförderten Beitragszahlung in der Ansparphase. Und da es sich um Altersvorsorge handelt, muss man auch nicht darauf hingewiesen werden. --Eury Euro 10:00, 26. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Dass eine Direktversicherung ein Produkt zur "Altersvorsorge" ist und damit der Arbeitnehmer (der neben den staatlichen Steuerbegünstigung und der Arbeitnehmerzulage) dennoch auch sein Geld dort investiert "nicht darauf hingewiesen werden muss" - sprich dumm zu halten ist - mag ja aus rechtlichen Gründen zulässig und wohl auch Praxis zu sein. Da Wikipedia m.E. ein System für Information & Wissensvermittlung ist und das Ziel von Aufklärung und Transparenz hat wäre es schön wenn "Fachleute" Ihr Wissen bereitstellen würden (z.B. verständliche Kurzzusammenfassung § 3 [Betriebsrentengesetz, "Kleinstanwartschaften, deren Höhe, Rahmenbedingungen etc.) und hier nicht die die "Dummhaltung" der Kunden proklamieren würden. (nicht signierter Beitrag von 88.64.21.138 (Diskussion) 02:29, 12. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Überarbeiten

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Wirkt sehr durcheinander und unstrukturiert. Sollte dringend überarbeitet werden! --84.56.184.248 08:14, 2. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Da ich den Artikel sehr unübersichtlich, teils für unvollständig, teils für falsch halte, habe ich mir erlaubt, ihn komplett neu zu schreiben. Ich freue mich auf konstruktive Kritik! --88.68.31.185 20:32, 18. Nov. 2008 (CET)Beantworten


Durchschnittsbildung

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Der Satz "sofern der Durchschnitt aller Verträge im Unternehmen nicht höher als 1.752 € liegt." sollte überprüft werden. Zum 1. Januar 2008 haben die Sätze sich geändert, ich weiß aber nicht, ob der Durchschnittsbetrag davon auch betroffen war. Meine Recherche hierzu hat kein eindeutiges Ergebnis geliefert. --Untitled0 10:58, 5. Sep. 2009 (CEST)enBeantworten

Mir wäre neu, dass sich der Durchnittssatz geändert hat, da dieser sich immer noch auf den alten §40b EStG bezieht. Der wird sicherlich auch in alle Ewigkeit gleich bleiben, da der Gesetzgeber auf die nachgelagerte Besteuerung umgestellt hat.
Der steuerfreie Betrag nach §3 Nr. 63 EStG hat sich zum 1.01.09 auf 2544 € erhöht und wird sich zum 1.01.10 auf 2640 € erhöhen. -- Eury Euro 18:35, 12. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
zu --Untitled0: Der Satz hat selbstverständlich immer noch seine Relevanz, denn iRd alten § 40b EStG haben sich die Durchschnittsbildungen weder verändert noch sind sie abgeschafft worden (Bestandsschutz der Altverträge). Da hat sich auch in 2008 nichts geändert.
zu Eury Euro: Die Umstellung auf "nachgelagerte Besteuerung" besagt noch nicht, dass 40b EStG-Durchschnittsbildungen nicht ändern könnten. Jedenfalls liegt darin nicht die Begründung. Die BBG liegt derzeit bei 64.800 € p.a. 4% hieraus sind: 2.592 € p.a. - nicht 2.544 €. Für 2010 ist richtig recherchiert.--Stephan Klage 23:23, 20. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ich meinte mit "auf nachgelagerte Besteuerung umgestellt", dass der Gesetzgeber die Altverträge momentan scheinbar nicht höher fördern möchte, als bisher.
Durch eine Erhöhung der Durchnittssätze würde der bisherigen Politik entgegengewirkt. Natürlich möchte ich nicht ausschließen, dass dies nicht irgendwann einmal passieren wird. --Eury Euro 18:51, 22. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Ja klar, richtig. Im Gegenteil die 40b-Förderung war dem Staat ein Dorn im Auge, da sie in besonderen Fällen 2 "entlastete" Steuerphasen auslöste (Anwartschafts- und Bezugsphase). So kommt man nicht zu Steuereinnahmen. Andererseits sieht man, dass der Gesetzgeber nicht weit genug gedacht hat, wenn man sich Riester vergegenwärtigt. Noch heute gilt dort die BBG von 2002. Das verkürzt die Renten und damit die nachträgliche Steuerbelastung. --Stephan Klage 21:03, 23. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Änderung vom 2.11.

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Habe die Änderung vom 2.11. im Entwurf rückgängig gemacht. Lieber Anonym: Warum löschst du einen Teil des Artikels ohne Kommentar, ohne ihn anderswo wieder einzusetzen? Schließlich ist der Absatz korrekt. --Eury Euro 09:28, 10. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Abschnitt Beleihbarkeit

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Ich finde, dass dieser Abschnitt nichts in dem Artikel verloren hat, da eine Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge gehört und somit nicht zum Privatvermögen. Ein PKW ist schließlich auch schlecht mit einem Pflug zu verwenden, da er dazu nicht gebaut ist. Außerdem ist er inhaltlich nicht korrekt. Löschen! Einwände dagegen? --Eury Euro 15:19, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Dann sag uns bitte, was genau inhaltlich nicht korrekt ist. Ansonsten solle Dir bitte klar sein, dass Versicherungsberater beim Abschlußgespräch gerne alle Vorteile aber selten auch alle Nachteile eines Produkts aufzählen. Insofern schadet es nichts, wenn man hier auch Nachteile mit aufzählt ( natürlich nur solche, die der Wahrheit entsprechen ). Gruss Rainer E. 15:46, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Der Abschnitt wurde inzwischen gelöscht. Ich finde, dass hier die grundsätzlichen Funktionen erklärt werden sollen. Eine Direktversicherung ist ein staatlich gefördertes Produkt einer Lebensversicherung, dessen Grundsatz im Betriebsrentengesetz geregelt ist. Also etwas, was als "betriebliche Altersvorsorge" firmiert. Altersvorsorge vom Arbeitgeber, bevorzugt eine Rente zur Absicherung des Standards im Alter. Keine "gekündigt-wegen-einem-neuen-Auto"-Anlage. Eine Direktversicherung kann auch vor dem Rentenbeginn gekündigt werden (was ich aber grundsätzlich niemandem empfehlen würde), die vorzeitige Verwertbarkeit ist in § 2 Abs. 2 und § 3 Betriebsrentengesetz klar geregelt.
Wie korrekt geschrieben wurde, können Beiträge im Rahmen der "versicherungsvertraglichen Verfahrens" auch außerhalb der o. a. §§ gekündigt und auch abgetreten werden, allerdings ist dieses Verfahren erst seit wenigen Jahren im Betriebsrentengesetz festgeschrieben und dient hauptsächlich dazu, seine Anwartschaft aufrecht zu erhalten bzw. zu erhöhen, wenn die Direktversicherung nicht auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Um die Mitnahme zu einem neuen Arbeitgeber zu erleichtern, wurde in den letzten 10 Jahren extra das Mindestalter für die Unverfallbarkeit von 35 auf 25 und die Mindestlaufzeit der Fälligkeit von 10 auf 5 Jahre reduziert und die Portabilität nach § 4 Abs. 3 Betriebsrentengesetz eingeführt.
Fazit: Das Ziel einer Direktversicherung ist der steuerlich geförderte und vom Arbeitgeber bezuschusste Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge, um Renteneinbußen im Alter ausgleichen zu können. Wer das nicht verstehen will, hat Pech gehabt. --Eury Euro 22:14, 3. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Lieber eury euro,
mit Sätzen wie "Wer das nicht verstehen will, hat Pech gehabt" wirkst Du auf mich nicht gerade wie einer, der gelernt hat mit Sachargumenten zu überzeugen. Eher wie einer, der ein absoluter Fan von irgendwas ist und partout die beinhalteten Nachteile nicht genannnt haben will, weil man über die ach so tolle betriebliche Altersvorsorge nichts Negatives schreiben darf. Und wenn ich dann aus Deiner Benutzerseite entnehme, dass Du Dich beruflich mit der Materie ganz gut auskennst, dann schwingt natürlich sofort der Verdacht mit, dass es sich beim Nutzer Eury Euro womöglich um einen Versicherungsberater handelt, der sich persönlich betroffen fühlt, wenn über seine Produktpalette auch Negatives gesagt wird. Zur Ehrenrettung der Direktversicherung sei gesagt, dass auch ich eine solche besitzte und dies keineswegs bereue. Da ich aber ( wie meiner Benutzerseite zu entnehmen ist ) Bankangestellter bin, kriege ich es jedoch immer wieder mit, wenn Hausfinanzierungen nicht zu günstigeren Konditionen für den Kunden gemacht werden können, weil ein Kredit mangels zusätzlicher Sicherheiten eben gerade nicht als Realkredit ausgereicht werden kann. Und die Kunden sind dann oftmals stinksauer, wenn Sie Direktversicherungen besitzen, die 20 - 50.000 Euro Rückkaufswert aufweisen und diese nicht als Sicherheit angesetzt werden können. Da hört man dann oft Sätze wie "...dass hat man mir vorher nie gesagt..." und wenn ich ganz ehrlich bin, dann glaube ich dies auch unseren Kunden. Da man aber so ziemlich alles bei seiner Hausbank als Sicherheit verpfänden/hinterlegen kann, sei es Goldbarren, Sparguthaben, Wertpapierdepots, Rückkaufswerte von "normalen" Versicherungen etc... ist es eben eine bemerkeswerte Sache, dass dies bei Direktversicherungen eben im Regelfall nicht geht. Und es scheint deshalb nicht zu gehen, weil der Gesetzgeber dem Ganzen ja offenbar absichtlich einen Riegel vorgeschoben hat. Oder anders ausgedrückt, Vater Staat hielt es explizit für erforderlich hier einzugreifen !!! Und ein solches bemerkenswertes Charakterisitikum darf dann - wenn es nach Dir geht - nicht hineingeschrieben werden, weil es am Ziel einer betrieblichen Altersversorge vorbeigeht. Nun wenn dies so wäre, dann dürften wir bei Artikeln über Medikamente auch keine Nebenwirkungen mehr erwähnen, schließlich ist es ja auch nicht das Ziel eines Medikaments unerwünschte Nebenwirkungen zu haben. Vielleicht verstehst Du nun, dass man eben nicht nur auf das gewünschte Ziel ankommt, sondern auch auf jene Aspekte, die später mal - für einen Teil der Betroffenen - äußerst nachteilig werden können.
Die Löschbegründung des Users Astrobeamers in der Versionsgeschichte lautete übrigens "...Unbelegten und quellenlosen Beitrag entfernt...". Von einem "...grundsätzlich nicht relevant, weil nicht das Ziel..." war dort nicht die Rede.
Sollte es mir also gelingen entsprechende Belege und Quellen zu organisieren, dann füge ich die Infos - möglichweise in einer abgespeckten Version - auch gerne wieder ein. Wir wollen ja schließlich mit diesem wikipedia-Artikel kein Werbeprospekt für Direktversicherungen konstruieren, sondern über die wesentlichen Merkmale informieren. Und wie bereits gesagt, wenn es für den Staat wichtig genug ist, bei Direktversicherungen eine Verpfändbarkeit auszuschliessen, dann kann der Sachverhalt eigentlich nicht unwichtig sein.
Gruß Rainer E. 23:16, 4. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Lieber Rainer,
du liegst falsch, ich bin kein Versicherungsvertreter oder sonst irgendwie gearteter Verkäufer.
Mir geht es nur auf den Wecker, dass man immer eine eierlegende Wollmilchsau erwartet, aber keine bezahlen möchte. Wie oft höre ich in der Beratung am Telefon "...geht nicht? Gut, dann kündige ich eben!". Eine Versicherung ist aber nichts, was einfach so gekündigt werden sollte. Man geht mit einem Versicherungsvertrag Rechte und Pflichten ein und eine dieser Pflichten ist die Beitragszahlung. Aber ich schweife ab...
So lange der Vertrag über den AG geführt wird, kann die versicherte Person (-> AN) den Vertrag nicht abtreten, da er keine Rechte an dem Vertrag hat (VN ist AG). Nach dem Ausscheiden tritt für die AG-Beiträge die Verfügungsbeschränkung nach § 2 Abs. 2 Satz 4 + 5 BetrAVG in Kraft. Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten wäre, ergäbe eine Abtretung keinen Sinn, da der RKW erst zum Rentenbeginn ausgezahlt werden kann und die Bank so ggf. ewig auf ihr Geld warten müsste - und wer will das schon. Andererseits sind die Leute aber auch sehr froh, wenn Hartz IV Bezug droht und die DV nicht gekündigt werden kann.
Ich werde mir einen Satz überlegen und ihn in den Artikel einfügen. Mehr als einen Satz halte ich aber nicht für notwendig, da einem kritischen, intelligenten Menschen der Sinn dieser Regelung nach kurzer Info klar werden sollte.
Grüße --Eury Euro 13:32, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Also so ganz glücklich bin ich mit Deiner Einarbeitung noch nicht. Denn dadurch, dass Du es im Unterkapitel Arbeitgeberwechsel eingebaut hast, entsteht der Eindruck, als würde sich der Ausschluss der Beleihbarkeit nur beim Arbeitgeberwechsel ergeben. Der Ausschluss der Beleihbarkeit ( im Sinne von keine Nutzungsmöglichkeit als Kreditsicherheit für die Versicherte Person ) ist doch aber ein eher grundsätzliches Charakteristikum, dass besteht gänzlich unabhängig davon, ob der Vertrag weiterhin als Direktversicherungsvertrag aktiv ist oder bereits auf den Arbeitnehmer umgeschrieben wurde. Gruss Rainer E. 18:12, 5. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Vorher ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und der kann den Vertrag sehr wohl abtreten oder beleihen. Gruß --Eury Euro 12:40, 6. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Das ist absolut richtig was Du sagst. Ich schrieb aber... im Sinne von keine Nutzungsmöglichkeit als Kreditsicherheit für die Versicherte Person . Und genau das ist doch der springende Punkt. Die Versicherte Person ( also der Arbeitnehmer ) sieht einen solchen Vertrag im Regelfall defacto als sein Eigentum an und ist fälschlicherweise der Meinung, dass er genauso darüber verfügen kann wie über sein sonstiges Eigentum. Ich halte es daher für sinnvoll, dass aus dem Artikel klar hervorgeht, dass die Versicherte Person weder während der Laufzeit des Vertrags als Direktversicherung, noch nach einer ggf. durchgeführten Umstellung auf "Eigenbesparung" eine Verpfändung zum Zwecke einer Kreditbesicherung durchführen kann. Ein solcher Hinweis macht die Direktversicherung nicht zu einem unattraktiven Produkt, da die Vorteile meiner Meinung nach die Nachteile klar überwiegen, aber der ehrlichkeithalber und weil es ja tatsächlich eine gewisse Praxisrelevanz hat, sollte dies aus dem Artikel klarer hervorgehen. Gruss Rainer E. 20:23, 6. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Ich habe einen Satz unter "Sonstiges" eingefügt. Ist's so recht? --Eury Euro 15:49, 12. Mai 2010 (CEST)Beantworten
OK. Rainer E. 05:47, 18. Mai 2010 (CEST)Beantworten
Bitte gebe immer eine Zusammenfassung und Quelle deiner Änderung an. In dem Fall am besten den Verweis auf die Disk hier. Danke. --Saibo (Δ) 03:19, 20. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Begriff Direktversicherung

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Meines Wissens ist eine Direktversicherung eine Versicherung ohne Filialen und Vertreter. Vertragsangelegenheiten, Versicherungsfälle, Support usw. passieren ausschließlich übers Internet oder Telefon, also "direkt". Kann man auf diese Begriffsbedeutung auch eingehen? --88.75.243.4 22:28, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Sehe gerade, dass da ein Hinweis unter "Siehe auch" steht. Gehört das nicht eigentlich viel weiter nach oben? --88.75.243.4 22:33, 20. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Ja, das ist mir auch grade aufgefallen. Ich habe daher die Vorlage:Begriffsklärungshinweis eingebaut – vermutlich dürften die meisten Leute mit einer Direktversicherung wohl eher eine Billigversicherung ohne Vertreter und nicht diese Lebensversicherungskonstruktion assoziieren.--Wutzofant (grunz) 20:43, 13. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Kann die Einwände verstehen. Direktversicherung ist als Durchführungsweg der bAV ein amtlicher Begriff, denn das BetrAVG als gesetzliche Grundlage verwendet ihn. An ihm sollte daher nicht gerüttelt werden, wenngleich im häufigen Sprachgebrauch Firmen-Direktversicherung oder oft nur abgekürzt FID auftaucht. Es müsste neben Direktvertrieb ein eigener Artikel geschaffen werden, der die vermittlerungebundene Vertragsgestaltung zum Inhalt hat, damit sich eine BKS lohnt. Wäre per redlink ja eine Anregung.--Stephan Klage (Diskussion) 08:24, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten
In der Versicherungsbranche unterscheidet man zwischen Direktversicherung und Direktversicherer. Ersteres ist der bAV-Durchführungsweg, Letzteres ein Versicherer, der ausschließlich auf Direktvertrieb setzt. --89.245.143.202 13:03, 2. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ist nun eindeutiger aufgebaut. --94.218.88.252 11:39, 4. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Direktversicherung als Lebensversicherung oder als Rentenversicherung?

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Meines Wissens kann eine Direktversicherung als Lebensversicherung oder als Rentenversicherung angeboten werden!? (nicht signierter Beitrag von 92.231.84.154 (Diskussion) 21:46, 13. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Korrekt.--Stephan Klage (Diskussion) 08:26, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Grundlegende Überarbeitung

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Wie schon öfter angesprochen benötigt der Artikel in der Tat eine grundlegende Überarbeitung. Insbesondere werden an vielen Stellen Arbeits- und Steuerrecht durcheinander geworfen oder zumindest nicht klar erleutert, in welchen Rechtsgebiet die angesprochenen Regelungen ihren Ursprung haben. Ich werde mich sukzessive damit beschäftigen.

Heute (18.11.12) geändert:

  • Im Begriffserklärungshinweis angefügt, worum es in diesem Artikel geht.
  • einleitende Begriffserklärung korrigiert: Die Direktversicherung hat ihre Legaldefinition in § 1b Betriebsrentengesetz und damit im Arbeitsrecht, nicht wie bisher beschrieben im Steuerrecht. Bei den angesprochenen fünf Durchführungswegen auf das Deutsche Recht verwiesen; in anderen Ländern sind andere Regelungen bekannt, z. B. der angelsächsische Pensionsfonds (der nicht mit dem Deutschen zu verwechseln ist) --Manuschult (Diskussion) 18:37, 18. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Direktversicherungsgeschädigte

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Im Zuge der Direktversicherung hatten Angestellt und Arbeiter die Change für ihren Familien etwas Gutes zu tun. Sie durch z.B. eine kapitalbildende Lebensversicherung vor den Unbill des Lebens zu schützen. Doch ab 2004 wurde das angesparte Kapital durch eine Gesetzesänderung erheblich beschnitten. Nach Informationen des Vereins für Direktversicherungsgeschädigte e.V. sollen davon 8 Millionen Menschen direkt betroffen sein. ( www.dvg-ev.org ). Der Unmut unter den Betroffenen ist groß. Wer Zeit hat sollte einen Wiki-Artikel über die Spezies "Direktversicherungsgeschädigte" verfassen.

--Lakri001 (Diskussion) 22:25, 7. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Es ging um das GMG, die Einführung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Leistungen der betr. AV. Damit wollte die Schröder-Regierung die Lohnnebenkosten dauerhaft senken. Mittlerweile gibt es eine neue Diskussion zur (teilweisen) Rückführung auf den Status quo ante. --Stephan Klage (Diskussion) 18:29, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Es gab einmal kurzzeitig einen Wiki-Artikel über "Direktversicherungsgeschädigte". Leider kann ich den nicht wiederfinden. Da er politisch unbequem war, wurde er vermutlich durch die „strenge Selbstzensur“ gelöscht. Schade Wiki … --81.14.179.82 11:02, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Das ist sicherlich Unsinn. Schon das Lemma mutet abenteuerlich an. --Stephan Klage (Diskussion) 18:29, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Betriebsrentenstärkungsgesetz ist noch nicht berücksichtigt

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Der Artikel sollte überarbeitet werden.

Beiträge: Steuerfrei nach 3.63, 8% (nicht mehr 4%). Steuer- und Sozialversicherungsfrei: weiterhin nur 4%. Die 1.800 € entfallen. Beiträge zu alten 40b Zusagen werden mit den neuen Höchstbeiträgen verrechnet.

Vervielfältiger nach 3.63 stimmt auch nicht mehr.

Ja das ist korrekt. Im rudimentären Stile nachgetragen. an anderer Stelle veraltet-Hinweis gesetzt. --Stephan Klage (Diskussion) 18:36, 14. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Steuerklasse 6

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Bei Arbeitnehmern, die nach Steuerklasse VI abgerechnet werden, sind die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung in vollem Umfang steuerpflichtig und nach den individuellen Besteuerungsmerkmalen (ELStAM) zu versteuern.

Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/betriebliche-altersversorgung-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI726690.html

Bitte einbauen, danke! (nicht signierter Beitrag von E-yaha (Diskussion | Beiträge) 12:57, 27. Mär. 2020 (CET))Beantworten

erledigtErledigt --Stephan Klage (Diskussion) 10:21, 28. Mär. 2020 (CET)Beantworten