Diskussion:Dornbach (Wiesbach)

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Silvicola in Abschnitt Formulierung
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Formulierung[Quelltext bearbeiten]

„Das Gewässer ist der dritten Ordnung zugeordnet, der dem rheinland-pfälzischen Landkreis Alzey-Worms angehört.“

Vielleicht besser ungefähr so:

„Der Dornsbach ist ein Gewässer dritter Ordnung, für dessen Unterhaltung/… deshalb der rheinland-pfälzische Landkreis Alzey-Worms zuständig ist.“

--Silvicola Disk 23:10, 13. Mär. 2024 (CET)Beantworten