Diskussion:Druckluftwaffe

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:DD:AF44:4200:7D43:FFC0:ADB3:37CD in Abschnitt Füllstand
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Füllstand[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt, dass CO2 Waffen abhängig von Temperatur (korrekt) und Füllstand (meiner Meinung nach inkorrekt) schießen. Der CO2 Druck der Kartusche entspricht solange noch flüssiges CO2 vorhanden ist, immer dem Dampfdruck des CO2 bei der aktuellen Temperatur. Erst wenn kein CO2 mehr im Flüssigen Zustand vorliegt, sinkt der Druck ab, dann aber auch gleich so schnell, dass die Kartusche als "leer" gelten kann. Die Beschreibung im Artikel wird als würde eine 50% gefüllte Kartusche einen Einfluss auf die Leistung der Waffe haben das ist aber nicht wirklich der Druck und die Performance sollten fast bist zum Leeren der Kartusche nur von der Temperatur abhängig sein. 2003:DD:AF44:4200:7D43:FFC0:ADB3:37CD 15:22, 13. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Luftdruckwaffe[Quelltext bearbeiten]

Die Bezeichnung "Luftdruckwaffe" ist unsinnig und sollte nicht verwendet werden, vgl. hierzu die Definition für "Luftdruck". Richtigerweise muß es Druckluftwaffe heißen. Benutzer:217.252.104.59 nachgetragen --W.W. 17:24, 11. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Das mag vielleicht so gedacht werden, in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes, werden die aber als "Luftdruckwaffen" bezeichnet, siehe dort: Kapitel 0.5.1.2 --W.W. 17:24, 11. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Vernunft geht vor Satzung. Der Deutsche Schützenbund (DSB) mag in seiner Sportordnung Druckluftwaffen nennen, wie er will. Die waffentechnisch und physikalisch zutreffende Bezeichnung eines Sachverhalts wird davon nicht berührt; dies ist unabhängig von verbandsinternen Festlegungen zu betrachten. Im übrigen kann der Deutsche Schützenbund auch keinen Alleinvertretungsanspruch für deutsche Sportschützen reklamieren. Benutzer: 217.252.107.239 nachgetragen - Bitte Diskussionsbeiträge immer mit 4 Tilden ~~~~ unterschreiben --W.W. 17:37, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten
Vernunft mag vor Satzung gehen, im allgemeinen Sparchgebrauch der Schützen ist jedoch Luftdruckwaffe üblich. Ich habe die Einleitung zum Artikel aber mal ergänzt. --W.W. 17:37, 17. Mai 2005 (CEST)Beantworten

Änderung und Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Ich muss die weiter oben geführte Diskussion noch einmal aufnehmen. Der Artikel ist Hauptartikel der Kategorie:Druckluftwaffe, schon aus diesem Grund sollte er das "richtige Lemma" haben. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass es sich um einen eyzyklopödischen Artikel handelt, der einen grundlegenden Anspruch auf sachliche sowie fachliche "Richtigkeit" hat. Deshalb sollte der Artikel entsprechend geändert und nach Druckluftwaffe verschoben werden (SLA für Redirect Druckluftwaffe vorausgesetzt). Um dem allgemeinen Sprachgebrauch, auch wenn dieser technisch unsinnig ist, gerecht zu werden, kann der bei der Verschiebung entstehende Redirect beibehalten werden. Normalerweise gehört der Artikel wegen des falschen Lemmas in die QS, ich hoffe wir bekommen das auch durch "allegemeinen Konsens" geregelt, ohne alles gleich wer weiß wie hoch zu hängen. Beste Grüsse -- Shotgun 17:41, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ach je, wenn wir "alles" zum richtigen Namen verschieben wollten (ich weiß, ich bin polemisch). Schau mal in den Duden, ob du da "Voodoo" findest, da heißt das Wodu... Na, und nun versuch mal "den" Begriff als Hauptlemma einzusetzen. Den Aufschrei wirst du bis Kapstadt hören können. Der Duden kennt übrigens auch keine Druckluftwaffe (wenigstens aber "Druckluftbremse" und "druckluftgesteuert", und das war's dann damit) - aber auch keine Luftdruckwaffe. Also, wenn der größte deutsche Sportbund für's Sportschießen meint, das "Luftdruckwaffe" zu nennen (auch wenn's technisch falsch ist), was soll's - der Begriff hat sich eingebürgert (und der redirect ist ja vorhanden). Polemik Nr. 2: "Willst du jetzt "jeden Schützen" vor den Kopf hauen und sagen, ihr seid "technische Deppen". Na also *g* ... --W.W. 21:48, 4. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich war auch unschlüssig, aber letztlich ist Sportschießen keine Ingenieurswissenschaft. Es spricht m.E. nichts dagegen, das technisch-physikalisch vielleicht zweifelhafte, aber real gebräuchliche Lemma für den Artikel zu behalten. Immerhin schießen manche Luftgewehre auch mit Pressluft, obwohl sicher jeder schießende Experte für Umformung weiß, dass man Luft nicht pressen kann. Aus meiner Sicht wären also real benutzte den theoretisch korrekten Lemmata vorzuziehen.--Thuringius 06:52, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Also, zur Polemik, auch ich bin Schütze und trainiere u.a. mit der Luftpistole, zum Glück nicht mehr im DSB. Viele der DSB Bezeichnungen und Regeln stammen leider aus der "Zopfzeit", sprich ggf. noch aus Zeiten der vorletzten Jahrhundertwende (siehe auch Scheibengewehr). Abgesehen davon lehne ich aber eine Argumentation nach dem Motto "Das haben wir schon immer so gemacht, deshalb bleibt das so", grundsätzlich ab. Aus technischer Sicht schießen Druckluftwaffen mit komprimierten Gasen, also nicht nur mit den Gasen der zusammengesetzten Atemluft, sondern auch beispielsweise mit CO2. Faktisch bleibt das Lemma dises Artikel aber einfach falsch, daran lässt sich nichts herumdiskutieren. Bei der Kontroverse der Diskussion, die scheinbar keinen Konsens zulässt, bleiben zwei Möglichkeiten, 1. die Überstellung an die QS zur Verbesserung oder 2. Stellung eine LA wegen faktisch falschr Darstellung. -- Shotgun 10:45, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Ich weiß, dass es immer wieder solche Diskussionen gab, wobei ich selten lang genug dranbleibe um das Ergebnis mitzubekommen. Extrembeispiele wären zum Beispiel Kamikaze und Aum-Sekte, mit deren "richtigen" Titeln niemand etwas anfangen kann. Solange man unter beiden Bezeichnungen zum Artikel kommt, ist es mir eigentlich auch Wurst. Ein LA wäre aber doch mit Kanonen auf Spatzen. Interessant, wenn auch nicht unbedingt maßgeblich wäre vielleicht die Sprachreglung anderer, "echter" Enzyklopädien.--Thuringius 10:54, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Hi .--Thuringius, ich kann nur in den Themen mit diskutieren von denen ich auch was verstehe, das trifft in diesem Fall auf bestimmte Waffenthemen zu, bei den anderen angesprochenen Themen halte ich mich raus. Deine Meinung im Bezug auf die sog. "echten" Enzyklopädien teile ich nur bedinngt. Die Wiki muss sich nicht ausschließlich an den anderen orientieren, vieles was dort zu lesen ist hat sich längst überholt. Das liegt aber nicht an den herausgebern, sondern anden Aktualisierungszyklen. Außerdem würde das bedeuten, dass die Wiki nicht als eigenständige Enzyklopädie bestehen könnte, wenn es die anderen nicht geben würde. Ich stützte mich genau wie bei der Waffenkategoriesierung auf Bezeichnungen die den technischen Erfordernissen gerecht werden, die Erfahrung zeigt, dass man damit Probleme weitgehend ausschließt. Im Umkehrschluss heißt das aber auch das eine Kategorie niemals von "Druckluftwaffe" auf "Luftdruckwaffe" geändert werden würde, da es zwischenzeitlich "Druckluftwaffen" gibt, die schlicht auch so bezeichnet werden, da sie aus einer Zeit stammen in der fachlich richtige Bezeichnungen durch sparchliche Komplexität zwingend werden. Beispiel: Bezeichnungen wie "Tramm" oder "Elektrische" für "Straßenbahn" hätten in der heutigen Sprachwelt keinen Platz mehr. Ich gebe Dir Recht, dass ein LA ein drastische Mittel wäre, ist zugleich aber eine gute Möglichkeit den Artikel Fachunkundigen Admins vorzustellen, die dann ausschließlich nach Wiki-Regeln zur Lemma-Vergabe vorgehen und eine entsprechende Entscheidung treffen, also fast "Fachfrei" aber im Zweifel Enzyklopädisch. -- Shotgun 11:58, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Relevant m.E. wäre die Bezeichung in aktueller Fachliteratur und in aktuellen Zeitschriften. Davon sollten wir uns nicht unbedingt abkoppeln und dann als verschrobene Sonderlinge dastehen ;) Aber das kann ich erst prüfen, wenn ich wiedermal in die Nähe der Bibliothek komme.--Thuringius 12:37, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Aha, "Visier", Ausgabe 28. Januar 2004 (https://www.visier.de/1602.html), Polizei Sachsen, Polizeibericht vom 17.01.2008 (http://www.polizei.sachsen.de/pd_olnsl/4610.htm), "Free Radio News", Polizeibericht, Ereignistag 27.06.05 (http://news.free-radio.de/index.php/pnewsindex.php/pnews?blog=3&page=1&disp=posts&paged=315), "Presseportal", Polizei Hersfeld-Rotenburg (Bad Hersfeld, Rotenburg), 24.08.2007 (http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/51097/1037731/polizei_hersfeld_rotenburg_bad_hersfeld_rotenburg).
Stimmt, das halte ich auch für relevant, da es nach o.g. Infos über einen Zeitraum der letzten 4 Jahre dokumentiert ist, dass der Begriff "Druckluftwaffe" nicht nur in der Presse, sondern auch im Polizeisprachgebrauch verwendet wird. -- Shotgun 13:13, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Nun, das Waffengesetz kennt auch nur Druckluftwaffen (erstmals erwähnt da in § 27 "Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten", Abs 3, Nr. 1), hmmm... --W.W. 17:35, 5. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Ich war mal gucken (nur mal nebenbei): Meyers Vielbandenzyklopädie nennt es "Luftdruckwaffen", die Bertelsmannenzyklopädie drückt sich und kennt nur "Luftgewehr".--Thuringius 20:38, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Und was heißt das jetzt? Verschieben, QS, oder LA? Wie es richtig heiß, dürfte über die von mir nachgewiesenen Literaturangaben und den offiziellen, sprich amtlichen, Sprachgebrauch nachgewiesen sein. -- Shotgun 21:01, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Das heißt: Kein LA, aber wenn keiner was dagegen hat: Verschieben. Wenn jemand was dagegen hat: Wir befinden uns mit den "Luftdruckwaffen" nicht in soo schlechter Gesellschaft. Wie schon angedeutet, ich bin in dieser speziellen Frage recht leidenschaftslos. Wenn Du verschieben magst, verschiebe, und wenn sich wider erwarten mal alles ändern sollte, verschieben wir es einfach zurück. Ich bleibe in jedem Fall locker.--Thuringius 21:27, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Na dann schauen wir mal über's Wochenende ob noch irgendwelche Kommentare kommen und dann sehen wir weiter. Zumindest sind wir "konsenzfähig" und "konstruktiv" :-)) . Gruss -- Shotgun 21:52, 7. Mär. 2008 (CET)Beantworten
Geändert und verschoben. -- Shotgun 18:32, 16. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Die kaliber sind nach wie vor unvollständig! (nicht signierter Beitrag von 87.139.236.190 (Diskussion) 17:08, 25. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Zusammenfassen von Bildern[Quelltext bearbeiten]

Das Zusammenfassen von Bildern aus unterschiedliuchen Absätzen stellt eine Sinnentfremdung der Darstellung des jeweiligen Absatztes dar. Es ist Unfug, einen Abschnitt durch verschiedene Absätze zu struktorieren und die Bilder zu den Absätzen irgendwo, irgendwie "zusammengefasst" zu zeigen. Jedes der "zusammengefassten" Bilder gehört inhaltlich, also auch in der Darstellung zu "seinem" Absatz. Dabei ist es egal in welcher Auflösung der Artikel betrachtet wird (siehe hierzu Hilfe:Bilder#Prinzipielles_zur_Anordnung). Also, die Anordnung folgt dem Inmhalt des Artikels und nicht den gestalterischen Wünschen eines Autors. In diesem Sinne bitte ich darum, es nicht zu einem Edit War kommen zu lassen. -- Shotgun 17:37, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Das will sicher niemand... @Wittkowski: Ich hab's mir mal in 800*600 angesehen, sieht gut aus. Wie sah es denn bei Dir aus?..--Thuringius 18:42, 8. Mai 2008 (CEST)Beantworten
Vorher oder nachher? Bei der Auflösung von 1024x769 ist jetzt unter dem Text im Absatz eine ca. 12 cm große Lücke. Da von Bildern bei seinem dazugehörenden Absatz zu sprechen ist "etwas gewagt". Außerdem ist das wieder einmal KEINE Vorschrift, sondern ein "möglichst". Das Bild für Paintball liegt weit unterhalb des dazugehörenden Absatzes. Bei 800x600 ist die Lücke immer noch ca. 9 cm groß. So what? Das Bild passt immer noch nicht zum dazugehörenden Absatz. Also habe ich alle Bilder einfach direkt unterhalb der Überschrift "Technik" angeordnet (und nicht "irgendwo" und "irgendwie", sondern genau in der Reihenfolge, in der sie im Text vorkommen), da war die Lücke wenigstens nur noch ca. 6,5cm groß. Ich spiele deshalb auch mit dem Gedanken, die ganzen Bilder aus dem Text herauszulösen und in einem Galerie-Absatz zusammenzufassen. Ganz gleich bei welcher Auslösung, in der gegenwärtigen Darstellung reißt das das ganze Layout auseinander. --W.W. 01:52, 9. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Softair / technik.[Quelltext bearbeiten]

Das Softairwaffen unter 0,5 Jule in der öffentlichkeit getragen werden dürfen ist veraltet und inzwischen illegal. Habs versucht zu ändern,kam aber nur bis zum entwurf. So ist das ein´fach falsch. Anscheinswaffen dürfen seiit dem 1. April 2008 nicht mehr in der öffentlichkeit geführt werden. Ob Spielzeug oder nicht ist hierbei egal.

      • Der.Wicky

Ausnahmen bei Luftdruckwaffen der DDR[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich besitze eine DDR Lufdruckwaffe, genauer gesagt ein Haenel Modell 303 aus Suhl. Diese Waffe hat eine Mündungsenergie von ca. 15 Joule (1,53 Kilopondmeter, verschießt normale Diabolos und ist trotzdem frei erwerbbar für Personen über 18 ohne Erwerbsgenehmigung und ohne eine Waffenbesitzkarte. Ein Rechteck mit F ist auch nicht von Nöten auf der Waffe. Quellen im Internet konnte ich momentan leider nicht finden, jedoch wird dies wahrscheinlich, ähnlich wie Simson Fahrzeuge die auch legal schneller fahren dürfen, im Einigungsvertrag fest geschrieben.

ANTWORT: Luftdruckwaffen, die in der alten Bundesrepublik vor 1970 und in der DDR bis zu deren Ende 1990 gebaut wurden, bedürfen grundsätzlich keines F-Zeichens! Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Waffe mehr oder weniger als 7,5 Joule hat. Du darfst die Waffe also besitzen und auch weiterverkaufen. Falls die Waffe allerdings mehr als 7,5 Joule hat, darfst du nicht in der Wohnung damit schießen, sondern musst auf einen Schießstand gehen. Falls die Nachbarn aufgrund von Schussgeräuschen die Polizei rufen und die dann feststellt, dass du in der Wohnung mit einer Waffe mit einer Mündungsenergie von mehr als 7,5 Joule schießt, musst du mit einer Anzeige und Bußgeld rechnen. (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.68 (Diskussion) 22:30, 6. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

falsche Angaben bezüglich WBK-Pflicht im Artikel[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht Folgendes:

"Sobald die Geschossenergie 7,5 Joule überschreitet oder keine Kennzeichnung "F im Fünfeck" vorhanden ist, wird die Waffe automatisch WBK-pflichtig (WBK=Waffenbesitzkarte)."

Gemäß dieser Aussage wäre eine Waffe mit einer Geschossenergie von weniger als 7,5 Joule auf jeden Fall WBK-frei. Das ist aber falsch! Eine Waffe mit einer Geschossenergie von max. 7,5 Joule ist nur dann WBK-frei, wenn ein F-Zeichen an ihr angebracht ist. Ohne F-Zeichen wäre die Waffe auch dann WBK-pflichtig, wenn sie weniger als 7,5 Joule hat. Lediglich Waffen bis 0,5 Joule bedürfen keines F-Zeichens. Ab 0,51 Joule muss auf jeden Fall ein F-Zeichen angebracht sein, damit die Waffe WBK-frei ist. (nicht signierter Beitrag von 80.187.110.68 (Diskussion) 22:30, 6. Jun. 2013 (CEST))Beantworten

Laut § 24 Absatz 2 des deutschen Waffengesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__24.html) müssen Waffen mit einer kinetischen Geschossenerie von weniger als 7,5J ohnedies mit diesem Symbol gekennzeichnet werden. Insofern ist der Fall, dass eine Waffe eine Geschossenergie zwischen 0,5J und 7,5J hat, nicht aber mit dem "F" gekennzeichnet ist ohnedies obsolet. Daher finde ich auch die Formulierung "größer 0,5J und kein "F"" überflüssig, da dies laut Gesetz nicht möglich ist. --Rowland (Diskussion) 00:18, 16. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Die wie auch immer gearteten Angaben zur Rechtslage im Artikel müssen in jedem Fall belegt werden – oder sie werden demnächst entfernt. --Judäische Volksfront (Diskussion) 21:08, 22. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ich wollte ursprünglich nur die fehlenden Quellen zum Waffenrecht einarbeit. Dabei habe ich jedoch inhaltliche Mängel festgestellt, die zur vollständigen Überarbeitung des Artikels geführt haben. Ich hoffe, dass er jetzt sowohl einer inhaltlichen Prüfung Stand hält als auch den strengen Anforderungen hinsichtlich der Quellenangaben zum Waffenrecht gerecht wird.
"Airsoftler" bitte erst den Abschnitt Verwendung lesen, bevor Hinweise auf rechtliche Bestimmungen gegeben werden.--UlrichHeither (Diskussion) 21:04, 20. Aug. 2013 (CEST)Beantworten

Entsorgung[Quelltext bearbeiten]

Aktuell fehlt noch ein Abschnitt, der beschreibt: - wo Druckluftwaffen zur Unbrauchbarmachung und geregelten Entsorgung abgegeben werden können - in welcher Art und Weise diese unbrauchbar gemacht zerstört werden - wie dieses dokumentiert wird (nicht signierter Beitrag von 92.208.245.75 (Diskussion) 15:29, 21. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Nutzung als Jagdwaffe[Quelltext bearbeiten]

Ich kenne diese jetzt nur aus Südafrika aber es gibt auch Druckluftwaffen die eine Energie von >7,5 Joul haben. Ein Beispiel die "FX Blue Laminated Crown 5.5mmAir Rifle". Mit einer Mündungsenergie von =>41J ist diese auch zum Jagen geeignet. Oder die Texan von AirForce mit 600J Ich würde gerne diese Waffen auch irgendwie in dem Artikel unterbringen.--Buschmann_Michael (Diskussion) 11:59, 13. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

unzureichende Qualität der Referenz zu Schädlingsbekämpfung / TierSchG[Quelltext bearbeiten]

Zur Aussage "Der Einsatz von erlaubnisfreien Druckluftwaffen, Druckgaswaffen und Federdruckwaffen zur Schädlingsbekämpfung ist aus tierschutzrechtlichen Gründen verboten.[7]" habe ich Bauchschmerzen. Es mag am Ende des Tages genau darauf hinauslaufen, inhaltlich also korrekt sein. Aber die Zitatstelle #7 (TierSchG) enthält keinerlei Hinweis diesbezüglich. Vermutlich wird auf § 4 Ziff 1 abgezielt: "Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen". Es wird also auf Jagdrecht oder "andere Rechtsvorschriften" verwiesen. Jagdrecht trifft nicht auf befriedete Bezirke zu (Jagd ruht hier), also hier Schädlingsbekämpfung. Was aber nicht ausschließt, dass Schädlinge im Revier dann doch unter Jagd fallen könnten, mitunter also je nach Lokalität ein anderes Gesetz zur Anwendung kommt? Zudem ist es in den Bundesländern unterschiedlich geregelt (Niedersachsen: angeblich LG Jagd verboten - habe es nicht überprüft). Unter bussgeldkatalog.net wird die Behauptung "Einsatz von Druckluftwaffen zum Zweck der Schädlingsbekämpfung untersagt" aufgestellt, aber auch dort nur eine Tatsachenbehauptung. Für ein Nachschlagewerk wünsche ich mir hier mehr Exaktheit in der Untermauerung --2A02:560:4211:91FC:A412:3B59:109C:8222 08:43, 27. Jul. 2021 (CEST)Beantworten