Diskussion:Dubliner Übereinkommen

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Opihuck in Abschnitt Einleitung genauer
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Dieser Beitrag, bzw. dessen Löschung durch Benutzer:Opihuck war die Folge der Weiterleitung des Pressebegriffs Dublin-Verfahren auf diesen Artikel. Ggf. ändern. Alexpl (Diskussion) 23:08, 7. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Die Weiterleitung, die ich nicht gesehen habe, ist bedauerlich und veraltet. Ich habe es inzwischen geändert. --Opihuck 07:12, 8. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Einleitung genauer[Quelltext bearbeiten]

Für "Schnell-Leser" sollte schon in der Einleitung stehen, dass das ursprüngliche DÜ (1990) durch DÜ-II (2003) und DÜ III (2014) ersetz wurde und heute insgesamt durch EU-Recht ersetzt ist. In der öffentlichen Diskussion werden die verschiedenen Stadien je nach Gesinnung beliebig verwechselt.

Und wenn heute EU-Recht gilt, muss der Leser im Artikel erfahren, was dort wie geregelt ist (das Wesentliche). Eine Kurzfassung muss bereits in der Einleitung stehen. Falls es zur EU-Regelung einen Hauptartikel gibt(?), muss dieser entsprechend verlinkt sein. Gruss, --Markus (Diskussion) 20:21, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Was sind das für seltsame Bemerkungen von dir? Was im EU-Recht geregelt ist, ergibt sich aus den verlinkten Artikeln und hat hier nichts zu suchen. Der Artikel beschreibt die gegenwärtige Situation zum DÜ zutreffend. Ich sehe gegenwärtig keinerlei Änderungsbedarf von dir aufgezeigt. --Opihuck 21:18, 21. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ich sehe genau den Ergänzungsbedarf, den Markus beschrieben hat. Und ich kann mir keinen Leser des Artikels vorstellen, der diesen Ergänzungsbedarf nicht sieht.--Albtal (Diskussion) 12:28, 26. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Noch einer, der den Artikel nicht gelesen hat. Noch mal: Was heute im Europarecht geregelt ist, kann in der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 (Dublin III) nachgelesen werden und gehört thematisch dort hinein. Der Artikel ist in diesem Artikel verlinkt - das genügt. Bei einem Abkommen, das heute nicht mehr gilt, ist die Darstellung des aktuell geltenden Rechts der absolut falsche Ort. Jeder, der sich auch nur ein Fünkchen mit Migrationsrecht befasst, wird das ohne weiteres nachvollziehen können. --Opihuck 19:00, 26. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Ich denke, dass ich die Rätsel, die dem Wikipedia-Leser durch den Artikel gestellt werden, inzwischen gelöst habe. Ich möchte aber anderen den Spaß nicht verderben, indem ich die Lösung hier veröffentliche.--Albtal (Diskussion) 11:05, 30. Jun. 2018 (CEST)Beantworten
Der Artikel stellt keinem verständigen Menschen irgendwelche Rätsel. Danke für das Absehen deiner Unterstützung. --Opihuck 16:56, 30. Jun. 2018 (CEST)Beantworten