Diskussion:Edictum perpetuum

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Dkaestle in Abschnitt Archivierung aus der QS-Geschichte
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Archivierung aus der QS-Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Es fehlen Kategorien und Literatur. Außerdem wurde von anderer Seite Unverständlichkeitsbaustein gesetzt. Machahn 22:34, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Relevant ist das und sollte daher verbessert werden. Allerdings muss sich das möglichst ein Experte anschauen, denn was da jetzt steht ist, laut verschieder Quellen die ich auf die Schnelle überflogen habe (z.B. [1]), nicht nur "unverständlich" sondern schlichtweg falsch. Wenn ich das richtig verstehe bezeichnete das Edictum perpetuum, ein Edikt das jeder Prätor zu Beginn seiner Amtzeit herausgab und in dem er seine Sichtweise der Gesetze erläutertete (diese Gesetzesinterprätation galt dann zumindest für seine Amtszeit). Der Artikel scheint diese allgemeine Verwendung irgendwie mit der unter Hadrian 135 n.Chr. stattgefunden Rechtsreform zu vermischen bzw. zu verwechseln.--Kmhkmh 22:56, 19. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Mittlerweile habe ich mich ein wenig um den Artikel "gekümmert". Der Artikel kann m.E. nunmehr aus der QS-Geschichte herausgenommen werden. --H.W. Tiedtke 23:02, 13. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Einiges an dem Artikel liegt im Argen - offenbar haben die Autoren von römischer Geschichte / Recht wenig Ahnung. Es ist m.E. unverantwortlich solcherlei Halbwahrheiten oder Fehlinformationen in die Welt zu setzen. (nicht signierter Beitrag von 86.56.49.77 (Diskussion) 09:54, 15. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Artikel ist korrigiert. --Dkaestle (Diskussion) 19:18, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten