Diskussion:Eduard Meyer (Richter)
Oberlandesgerichtspräsident ?
[Quelltext bearbeiten]War er das wirklich? Nach der Chronologie wohl eher nicht, das war zu seiner Zeit ein anderer. Er war wohl nur Senatspräsident in Celle (s. etwa hier. --Hinüber (Diskussion) 20:27, 19. Okt. 2022 (CEST)
- Guten Abend, Hinüber. Zum Präsidenten gibt es zahlreiche Belege; Wir können das gerne mal gemeinsam recherchieren und zusätzliche Einzelbelege nachtragen. Einen Gruß sendet Ihnen --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 22:39, 19. Okt. 2022 (CEST)
P.S.: Ich unterscheide mit guten Gründen zwischen EinzelNachweisen und Anmerkungen (zu im Fliesstext abweichenden Angaben aus anderen Quellen). Ein herzliches Willkommen sendet Ihnen --Bernd Schwabe in Hannover (Diskussion) 22:42, 19. Okt. 2022 (CEST)
Das Problem besteht darin, dass Hermann Kühne von 1879 bis 1887 in Celle Oberlandesgerichtspräsident war, ein OLG kann keine zwei Gerichtspräsidenten haben, also kann Meyer das nicht ab 1879 gewesen sein. Er war also wohl doch doch nur Senatspräsident am OLG, das ist ein Unterschied. --Hinüber (Diskussion) 17:16, 20. Okt. 2022 (CEST)
- Nachtrag: Als amtlicher Beleg: Handbuch für das preußische Herrenhaus. Berlin 1890, S. 166: "Eduard Meyer, Senatspräsident des Oberlandesgerichts zu Celle.", dazu noch die gleiche Angabe im Biographischen Jahrbuch anläßlich seines Todes (s. oben). --Hinüber (Diskussion) 17:24, 20. Okt. 2022 (CEST)
- Und noch mal amtlich anlässlich seines Todes Handbuch für das preußische Herrenhaus. Berlin 1911, S. 207: "Oberlandesgerichts-Senatspräsident a. D.", das kann dann ja wohl dann im Text geändert werden, er war niemals Oberlandesgerichtspräsident. --Hinüber (Diskussion) 18:54, 20. Okt. 2022 (CEST)