Diskussion:Eidesformel

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Religöse Zusatz[Quelltext bearbeiten]

"So wahr mir Gott helfe": Bedeutet das nicht: Wenn Gott nicht hilft, dann ist der Eid egal? Es ist eine wesentliche Einschränkung des Eides, sofern ich nicht an Gott glaube.

Denn nach den Regeln des Syllogismus kann aus einer falschen Aussage jede beliebige getroffen werden.

Mir ist deshalb unklar, wie diese Eidesformel erhalten bleiben konnte. Gilt sie wirklich noch?

Bernd (nicht signierter Beitrag von Hutschi (Diskussion | Beiträge) 10:05, 19. Mär. 2004)

Der religiöse Zusatz ist lt. Grundgesetz freiwillig und besitzt keine Rechtskraft (auch nicht im kirchenrechtlichen Sinne). Ich hab's geändert.(nicht signierter Beitrag von 212.185.251.133 (Diskussion) 02:28, 16. Apr. 2004)

Auf was wird im Zivilprozess geschworen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel etwas überarbeitet (bspw. Straf- und Zivilprozess getrennt), zu letzterem kann man gerne noch mehr belegte Informationen eintragen. Bspw. § 481 ZPO noch nicht klar: was getan zu haben bekräftigt ein Zeuge wenn der Richter sagt "Sie schwören" und der Zeuge antwortet "Ich schwöre es."? Im Strafprozess ist das viel klarer, dort schwört ein Zeuge "nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen [zu] haben" § 64 StPO. Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 01:40, 6. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Eingangsformel je nach Wahl des Zeugen[Quelltext bearbeiten]

(§ 64 StPO) und § 481 ZPO geben jeweils zwei Varianten von Eingangsformel + Eidesformel an, einmal mit, eine ohne religöse Beteuerung. Aus zwei Gründen gehe ich davon aus, dass sich die Wahlmöglichkeit an den Zeugen richtet. 1. Grund: rein sprachlich, kann nur der Zeuge, nicht aber der Richter seine Aussage "beteuern" kann (vgl. Art. 56 GG in dem sich die Beteuerung eindeutig auf das Bezieht was der Schwörende sagt). 2. Grund: Es würde dem Geist aller anderen Situation/Gesetzestexten widersprechen wenn der Vorsitzende Richter den Zeugen durch seine (des Richters) Entscheidung zwingen kann dessen (des Zeugen) Eid die Beteuerung "so wahr mir Gott helfe" anzuhängen. Meine Frage ist nun, ob es tatsächlich so ist, dass umgekehrt der Zeuge durch seine Wahl (mit vs. ohne religiöse Beteuerung) den Vorsitzenden Richter dazu (je nach religiöser Anschauung des Richters) "nötigen" kann, in seiner Eingangsformel Gott ins Spiel zu bringen? Anders gefragt, wäre eine Mischung der beiden Varianten möglich? Der Vorsitzende spricht "Sie schwören, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben" und der Zeuge antwortet "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe"? Die andere Mischung - Richter sagt: "Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben" und Zeuge antwortet "Ich schwöre es." halte ich für nicht denkbar, weil dem Zeugen dann offenkundig doch ein religiöser Bezug gegen seinen Willen aufgedrängt würde Viele Grüße, --Qaswed (Diskussion) 01:40, 6. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Die Angaben für die Schweiz wären noch wünschenswert --Trudel1 (Diskussion) 09:57, 2. Aug. 2023 (CEST) oder zusammenführen: https://de.wikipedia.org/wiki/Vereidigung_(Schweiz) (nicht signierter Beitrag von Trudel1 (Diskussion | Beiträge) 10:01, 2. Aug. 2023 (CEST))[Beantworten]

Auch wie christlich![Quelltext bearbeiten]

Und wie passt das ach so christliche Schwören zum Christentum? Zur Erinnerung: In der Bergpredigt heißt es:

33 Ihr habt weiter gehört, dass zu den Alten gesagt ist (3.Mose 19,12; 4.Mose 30,3): »Du sollst keinen falschen Eid schwören und sollst dem Herrn deine Eide halten.«

34 Ich aber sage euch, dass ihr überhaupt nicht schwören sollt, weder bei dem Himmel, denn er ist Gottes Thron;

35 noch bei der Erde, denn sie ist der Schemel seiner Füße; noch bei Jerusalem, denn sie ist die Stadt des großen Königs.

36 Auch sollst du nicht bei deinem Haupt schwören; denn du vermagst nicht ein einziges Haar weiß oder schwarz zu machen.

37 Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.

Ein reines "Ich verpflichte mich, die Wahrheit zu sagen" wäre wohl ausreichend und längst angebracht und bräuchte keinerlei Religions(un)bekenntnis berücksichtigen!

--217.149.174.221 16:16, 19. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]