Diskussion:Eisenbahngesetz (Schweiz)

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  • Es fehlt die Geschichte des Eisenbahngesetzes in der Schweiz. Es sollte auf die Eisenbahngesetze von 1852 und 1872 eingegangen werden, welche die Entwicklung des Eisenbahnnetzes in der Schweiz stark beeinflussten. --Pechristener 04:05, 3. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Hallo, ich finde es schade das ihr (vom Verkehr) Bearbeitung/Zuordnungen einfach rückgängig macht, ohne vorgängig darüber zu diskutieren. Das entspricht weder den Gepflogenheiten noch den Richtlinen der Wikipedia. Das die Schweiz grösser ist als das Alpenrheintal ist eine dumme Argumentation. Das Alpenrheintal ist eine Region von Europäischer Tragweite und erstreckt sich, (je nach Betrachtungsweise) über drei (vier) Staaten, nämlich die Schweiz, Lichtenstein, Österreich (und Deutschland). Der Grenzverkehr ist eine wichtiger Teil des Thema Verkehr (Alpenrheintal), und dazu gehören nun mal auch die verschiedenen Aspekte des Schienenverkehrs, auch die Gesetzeslage der beteiligten Staaten. Anstelle gleich rückgängig machen würdet Ihr besser einen Artikel zum Thema Verfassen und diesen in die Kategorie:Verkehr (Alpenrheintal) einordnen; Dan wäre die Entfernung des Artikels aus der Kategorie auch gerechtfertigt, da das Thema bereits abgedeckt wäre. Gamemaster669 (Diskussion) 09:58, 7. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]

Es ist in Wikipedia üblich, dass man Kategorien so zuordnet, dass der Artikel ganz oder grösstenteils in die betreffende Kategorie gehört, immer unter dem Vorbehalt von übergeordneten Kategorien, denen der Artikel schon zugeordnet ist. Das Schweizer Eisenbahngesetz gehört klar zur geografischen Einheit Schweiz. Wenn man nun alle Schw2eizerischen Gesetze noch dem Alpenrheintal, dem Rhonetal, dem Inntal, der Poebene und ihren Zuflüssen, dem Gotthardmassiv usw. zuordnet, bringt das keinerlei Nutzen. Es darf ja als einigermassen bekannt vorausgesetzt werden, dass solche Gesetzgebungen national sind und somit für das Gebiet eines Staates gelten. Also lässt sich relativ leicht herausfinden, in welchem Fall welches Recht zur Anwendung kommt.-- Gürbetaler (Diskussion) 19:51, 7. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Das Alpenrheintal ist nicht wie die anderen Täler Einem Staat zugeordnet. Du hast die Räumliche Zuordnung falsch ausgelegt. Das Alpenrheintal ist im der Georgaphischen Kat. Hirary auf dem Europäischen Level eingefügt, da es Länderübergreifend ist. Es ist somit auf der selben Stufe der Räumlichen Zuordnung wie die Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Deutschland. Jedes dieser Gesetze ist aus der Sicht des Alpenrheintals nur ein Teilaspekt, weshalb auch die Verkehrgesetze aller Länder (und historischen Gebieten die es mal Gab) in in der Kategorie:Alpenrheintal platz finden. --Gamemaster669 (Diskussion) 21:20, 9. Jul. 2015 (CEST)[Beantworten]
Der grenzüberschreitende Charakter des Alpenrheintals ist sogar ein Grund mehr, das Gesetz eben nicht in der besagten Kategorie unterzubringen. Firobuz (Diskussion) 21:24, 9. Jul. 2015 (CEST)--[Beantworten]