Diskussion:Elisabeth Amandi

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Der Kurt2 in Abschnitt Lemma
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Löschung?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, irgend jemand hat 2013 einen Wikipidea-Eintrag über mich unter dem Namen Liz Amandi geschrieben, den ich nie genehmigt habe. Ich möchte dass dieser Eintrag gelöscht wird: 1. ich heiße nicht Liz Amandi sondern Elisabeth Amandi 2. Meine Biographie ist miserabel geschrieben, ich kann mich damit nicht identifizieren.

Ich bitte diesen Eintrag von mir zu löschen.

Falls Sie von mir, Elisabeth Amandi, einen Artikel bringen wollen, bitte ich vorher mit mir Kontakt aufzunehmen, so dass ich diesen freigeben kann oder nicht.

Nehmen Sie Kontakt auf unter Elisabeth.Amandi@t-online.de

Mit freundlichen Grüßen Dipl.Mus. Elisabeth Amandi

Hier ist die Anfrage an sich falsch, siehe Intro. Ich versuche aber doch mal eine Antwort. Artikel, auch über lebende Personen, müssen nicht freigegeben werden. Über relevante Oersonen kann jeder einen Artikel anlegen. Da es an der Relevanz aufgrund der Veröffentlichungen nach meiner Einschätzung kaum Zweifel gibt, sehe ich auch keine Chance für einen Löschantrag. So bleibt nur, dass Sie auf Diskussio:Liz Amandi darlegen, was dort nicht stimmt und was anders formuliert oder was als enzyklopädisch unwichtig gelöscht werden solmte. Auch die Verschiebung auf Elisabeth Amandi können Sie dort beantragen, wenn das die verbreitere Namensform ist. --Zweioeltanks (Diskussion) 21:10, 17. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

 Info: Übertragen vom Relevanzcheck --Zweioeltanks (Diskussion) 15:33, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Zu den rechtlichen Grundlagen z. B. hier:Die Gerichte legen zunächst zutreffend dar, dass die Behauptung wahrer Tatsachen über die Sozialsphäre grundsätzlich hingenommen werden müsse. Die Schwelle zur Persönlichkeitsrechtsverletzung wird in diesen Fällen regelmäßig erst überschritten, wo sie einen Persönlichkeitsschaden befürchten lässt, der außer Verhältnis zu dem Interesse an der Verbreitung der Wahrheit steht. "Schlecht geschrieben" mag zutreffen, aber das verletzt eben nicht das Persönlichkeitsrecht. --Mramius (Diskussion) 19:52, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die Verschiebung auf "Elisabeth Amandi" scheint mir aber auf jeden Fall in Ordnung zu gehen, weil das die Ansetzung bei der DNB ist und hiernach auf so ziemlich allen Buchcovern steht. "Liz Amandi" kann als Weiterleitung erhalten bleiben. Irgendwelche Einwände? --Zweioeltanks (Diskussion) 19:34, 18. Jul. 2018 (CEST)Beantworten


Keine Einwände, klingt absolut sinnvoll. --TheStarMaster (Diskussion) 22:55, 19. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Done.--Zweioeltanks (Diskussion) 11:09, 20. Jul. 2018 (CEST)Beantworten


Ich habe den Artikel im Einvernehmen mit der Künstlerin, Frau Amandi, ergänzt und aktualisiert sowie in Bezug auf einen kleineren Fehler (Veröffentlichungen von 1992/1993) korrigiert.--Der Kurt2 (Diskussion) 15:50, 24. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Behörden[Quelltext bearbeiten]

Üblicherweise wird die Gemeinnützigkeit im Sinne der Abgabenordnung vom Finanzamt (für Körperschaften) am Sitz der Körperschaft geprüft und festgestellt. Die Stiftungsaufsichtsbehörde dient vor allem zur Anerkennung rechtsfähiger Stiftungen, zur Überwachung des im Stiftungsgeschäft festgelegten Stifterwillens und zur Prüfung und Einhaltung der Stiftungssatzung. Es wäre schön, wenn dies in Bezug auf die Aussagen in diesem Artikel zur Amandi-Stiftung noch einmal überprüft werden könnte. --Membeth (Diskussion) 17:57, 23. Feb. 2019 (CET)Beantworten