Diskussion:Emma Trosse

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"... da das deutsche Recht verheirateten Frauen das Unterrichten untersagte"[Quelltext bearbeiten]

Das klingt ja hübsch schwarzromantisch, aber gibt es dafür auch einen Beleg aus diesem „deutschen Recht“? --Robert John (Diskussion) 14:24, 14. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

@Robert John: vgl. dazu den ganzen Artikel Lehrerinnenzölibat--Lutheraner (Diskussion) 14:29, 14. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
@Lutheraner:Dass sie nach ihrer Heirat aufgrund dieser Regelung „ihre Anstellung verlor“, wird nicht belegt, wie sie gleich danach ohne Medizinstudium „Ärztin in der von dem Ehepaar gegründeten Diabetes-Klinik“ werden konnte, ebenfalls nicht. --Robert John (Diskussion) 11:16, 20. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Dass das Lehrerinnenzölibat galt (und das nahezu ausnahmslos) ist eindeutig. Zur Medizinerangelegenheit kann und will ich nichts sagen.--Lutheraner (Diskussion) 20:31, 20. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]
Das ist schade, daher habe ich diesen Unsinn einfach so gelöscht. --Robert John (Diskussion) 14:27, 27. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]