Diskussion:Erich Emminger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Herr von Ribbeck in Abschnitt Emminger ab 1933
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Sei mutig im Verbessern dieses Artikels. Wenn du im Bearbeiten der Wikipedia unsicher bist, informiere dich bitte zunächst über die grundlegenden Richtlinien und Empfehlungen. Schwerwiegende Qualitätsprobleme kannst du dem Portal Politikwissenschaft melden.

Neues Diskussionsthema beginnen.
Unterschreibe deinen Beitrag bitte mit --~~~~.

     Portal Politikwissenschaft

Emminger ab 1933[Quelltext bearbeiten]

Zu meinem "allerdings" von heute: War E. im gesamten "Dritten Reich" am Münchner Oberlandesgericht tätig, wird er seine Ämter wohl kaum als Regimefeind versehen haben. Vielleicht ließe sich diese Periode noch aufhellen - im Moment finde ich nichts. --Datschist (Diskussion) 14:29, 3. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Die Bezeichnung "Oberstes Landgericht München" ist sachlich falsch. Es gab und gibt in Bayern drei Oberlandesgerichte (OLG), nämlich das OLG München, das OLG Nürnberg und das OLG Bamberg. Außerdem gab es bis 1935 und dann wieder seit 1948 das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit Sitz ebenfalls in München. Es wurde 1935 aufgehoben, aber nicht etwa in OLG München umbenannt. Vgl. die Darstellung im wikipedia-Artikel "Bayerisches Oberstes Landesgericht". Erich Emminger muss Richter am OLG München (nicht am BayObLG) gewesen sein, weil das BayObLG nach 1900 für Zivilsachen (causa Herzfelder) nicht mehr zuständig war (wenige Ausnahmen) und 1946, als Emminger Senatspräsident wurde, noch gar nicht wieder bestand. Im übrigen steht die Charakterisierung der Herzfelder-Entscheidung hier im Gegensatz zum wikipedia-Artikel über Felix Herzfelder.--Herr von Ribbeck (Diskussion) 01:50, 8. Jun. 2018 (CEST)Beantworten