Diskussion:Erich Schwinge

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Orik in Abschnitt Militär-STGB
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Naja, der Beitrag ist ja reichlich POV ... wenn man sich die zitierte Literatur ansieht ... Die Rechtsprechung des BSG ist auch nicht korrekt wiedergegeben. Mitnichten läßt das BSG die Unrechtsvermutung für die gesamte Militärrechtsprechung gelten, sondern nur, soweit sie Todesurteile betrifft. Im Übrigen verweist das zitierte Urteil aus der NJW 1992 ausdrücklich auf die BSG-Rechtsprechung von 1960, die es ausdrücklich als zutreffend bezeichnet. Soviel nur zu der impliziten Behauptung des Artikels, daß eine ganz bestimmte "Generation" oder "Riege" von Geschichtskritikern erst das Licht der Wahrheit und Vernunft in die Geschichtsforschung gebracht habe. Es geht doch nur - wie immer - um Deutungshoheit. (nicht signierter Beitrag von 91.10.98.117 (Diskussion) 18:41, 1. Apr. 2008 (CEST)) Beantworten

Rein POV sind auch die Behauptungen über Schwinges Verhalten gegenüber Kritikern. Vielleicht könnte an das mal gründlicher belegen, was war denn das für eine Studentenzeitung, und hatte Schwinge vielleicht die Verbreitung nicht eher gerichtlich untersagen lassen, anstatt sie (scl.:selbst) zu untersagen, weil der Artikel über ihn in der Tat nicht bloß "kritisch", sondern verleumderisch war?

Ich weiß auch nicht, warum man über Zeitgenossen des Dritten Reiches nicht unbefangen berichten kann. Haltet Euch einfach an die Tatsachen, die sind schlimm genug. Es ist nicht nötig, alles mögliche hinzuzudichten bzw. -implizieren. Aber für eine ganz bestimmte Sorte von "Kritikern" geht der Zweite Weltkrieg nie vorbei. Sie leben drin und winden sich in Schmerzen. (nicht signierter Beitrag von 91.10.90.69 (Diskussion) 18:59, 1. Apr. 2008 (CEST)) Beantworten

Also, liebe IP, ich weiß ja nicht so recht, aber ich finde den letzten Absatz (nach 1945) in der von Dir editierten Form eigentlich POV-lastiger, als das vorher der Fall gewesen war. Und an welchen Stellen meinst Du, POV entdecken zu können? Für den Teil von 1933-1945 lege ich jedenfalls meine Hand ins Feuer. Erich Schwinge war ein Gegner der "Kieler Schule", mehr aber auch nicht. Einen Widerständler Schwinge hat es jedenfalls nicht gegeben. Er war eben "rational nationalsozialistisch", während "die Kieler" (Georg Dahm, Friedrich Schaffstein) es auf eher "irrationale Weise" waren. -- Kruwi 23:12, 1. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Militär-STGB[Quelltext bearbeiten]

Das MSTGB ist mit ziemlicher Sicherheit hier falsch verlinkt und führt deshalb in die Irre. Es ist sehr unwahrscheinlich , dass das Gesetz von 1872 noch 1933 Gültigkeit hatte. Das MSTGB ist meiner Erinnerung nach während der Weimarer Republik abgeschafft worden. Bitte umgehend kontrollieren und ggfs zurücksetzen . --Orik (Diskussion) 21:19, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Korrektur. Das MSTGB ist nicht abgeschafft worden. Allerdings unterlag die Aburteilung in der Weimarer Repubik zivilen Gerichten. 1933 wurde am 12.5.1933 eine Wehrmachtsjustiz eingerichtet , die nicht unabhängig war und die nationalsozialistische Rechtsvorstellungen bei der Verurteilung von Personen nach dem MSTGB ermöglichen sollte. Wette , WJ 33-45, S. 44 + 53. --Orik (Diskussion) 11:52, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten