Diskussion:Erol Pürlü

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 79.251.89.25 in Abschnitt Gemeinsame Erklärung zwischen KRM und NRW-Schulministerin
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Wikipedia:Löschkandidaten/7. September 2009#Erol Pürlü (gelöscht)[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde am 27. Oktober 2009 wiederhergestellt bzw. in den Artikelnamensraum verschoben, nachdem er in der obigen Löschdiskussion am 23. September 2009 gelöscht worden war. --Knusterkluster 21:49, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Medienpräsenz bitte belegen[Quelltext bearbeiten]

Der Satz Der Imam ist regelmäßig als Person des Islams in Deutschland in deutschen wie türkischen Medien präsent. hat zunächst einmal in der Einleitung nichts verloren. Darüber hinaus ist diese Aussage nicht belegt. Selbst die Quelle spricht lediglich davon, dass Pürlu regelmäßig dabei sei, wenn es in Deutschland einigermaßen engagiert um das Miteinander der Religionen geht. Von Medienpräsenz steht da nichts.

Weiter: Der Imam gehört zu den Gesichtern des ZDF-Forums am Freitag, wo er regelmäßig zu sehen ist. Steht wo? Der Link auf die ZDF-Mediathek zeigt lediglich, dass er am 10. August 2007 dort zu Gast war. Mehr nicht.

Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier eine Medienpräsenz konstruiert wird, die es gar nicht gibt. --Knusterkluster 22:19, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Ein berechtigter Einwand, das regelmäßig habe ich daher gestrichen. Die vorhandene diesbezügliche Quelle ist informativ und sollte daher bitte erhalten bleiben.

Männer und Frauen[Quelltext bearbeiten]

Pürlü, der aufgrund seiner Ausbildung beim VIKZ als eher konservativ gilt, ist in der verbandseigenen Imamausbildung für Männer und Frauen tätig. Was will uns der Autor mit diesem Satz sagen? Politiker sind für Männer und Frauen tätig, Polizisten sind für Männer und Frauen tätig, Ärzte sind für Männer und Frauen tätig, Busfahrer sind für Männer und Frauen tätig. Ist das jetzt eine besondere Leistung oder warum steht das im Artikel? --Knusterkluster 22:19, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Es ab, wie übrigens lange auch im kirchlichen Bereich, unter den islamischen Geistlichen wenig Frauen. Ja, es ist etwas besonderes/erwähnenswertes, da hier Pionierarbeit geleistet wird. --Fatma G. 00:34, 28. Okt. 2009 (CET)Beantworten

VIKZ e. V.[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: In den Jahren von 2001 bis 2005 war Pürlü hauptamtlicher Generalsekretär des VIKZ. Hauptberuflich ist er dort Referent für Öffentlichkeitsarbeit. Der Verband der Islamischen Kulturzentren e. V. ist ein eingetragener Verein, also ein so genannter Idealverein, der keine wirtschaftlichen Ziele verfolgt. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter - und Pürlü war dort lediglich dritter Mann - sind im Regelfall keine Angestellten. Wenn der Artikel von "hauptamtlich" spricht, muss dies belegt werden. --Knusterkluster 22:19, 27. Okt. 2009 (CET)Beantworten

Die Presse spricht von der Funktion Pürlüs als Sprecher aber als "Gesicht des VIKZ" (und auch andere ehemalige Sprecher sind ja relevant). Gut - auch die größte muslimische Interessenvertretung in Deutschland (das ist der VIKZ) ist ein Verein, was aber doch wohl nur an der Nichtgleichstellung der muslimischen Religion in Deutschland liegt? Daraus ist doch keine geringere Relevanz ihrer wesentlichen Figuren (im Vergleich etwa zu christlichen Vertretern) abzuleiten, oder was versuchst du uns hier zu sagen? --Fatma G. 12:43, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

In der lezten Löschdission wurden diese Fragen alle schon von anderen besser beantwortet (Link oben). Einfach mal nachschauen. Gelöscht wurde nur, weil der Artikel für den Laien die Relevanz angeblich noch nicht deutlich genug nachvollziehbar gemacht hat. Dies ist ja jetzt verändert worden. --Fatma G. 12:52, 5. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Gemeinsame Erklärung zwischen KRM und NRW-Schulministerin[Quelltext bearbeiten]

Die im Artikel genannte, auch vom VIKZ mit Sylvia Löhrmann am 22.02.2011 unterzeichnete Verabredung ist rechtlich fragwürdig http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2011-09/islam-unterricht-nordrhein-westfalen/komplettansicht - eine Petition (I.3/15-P-2011-05451-00 vom 20.09.2011) dazu ist vom Landtag angenommen und noch nicht beschieden worden. -- 79.251.89.25 00:21, 6. Okt. 2011 (CEST)Beantworten