Diskussion:Erzbistum Monreale

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Das Erzbistum wurde 1183 von Papst Lucius III. errichtet, wenn auch auf Antrag Wilhelms II., dessen Ansinnen Alexander III. noch abgelehnt hatte. Die Wahl durch das Kapitel war die kanonische Regel, ein Ernennungsrecht des Königs hat es im Normannenreich so nicht gegeben, auch wenn es bei Roger I. manchmal so aussehen mag. Nach dem Vertrag von Benevent hatte der König jedoch ein Recht der Prüfung gewählter Kandidaten, gegebenfalls ein Recht der Ablehnung im Falle politischer Mißliebigkeit. Prof. Horst Enzensberger -- 82.51.98.150 01:19, 7. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]