Diskussion:Existenzrecht Israels/Archiv/2023
Juristische Einordnung
Mich würde interessieren, welche Paragraphen in der deutschsprachigen Gesetzgebung sich mit diesem Lemma befassen. Konkreter: Gibt es analog zu den Gesetzen gegen Holocaustleugnung auch entsprechende Bestimmungen in deutschsprachigen Gesetzestexten? Oder dürfen Antizionisten in DACH Israels Existenzrecht ungestraft absprechen, als Ausdruck ihrer Meinungsfreiheit? --Hodsha (Diskussion) 14:22, 13. Okt. 2023 (CEST)
- Die Antwort darauf ist jetzt in der Legal Tribune Online erschienen: Ist Jubel über Terror strafbar?, von Thomas Fischer am 16. Oktober 2023 veröffentlicht. --Hodsha (Diskussion) 17:01, 18. Okt. 2023 (CEST)
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Einleitung
Nachdem im QS-Baustein ausdrücklich Belege in der Einleitung angemahnt wurden, habe ich diese überarbeitet. Die alte Fassung war zu allgemein und unspezifisch. Das Existenzrecht Israels hat insbesondere auch eine dezidiert religiöse Dimension. R2Dine (Diskussion) 11:35, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Belege stehen im Fließtext, den das Intro zusammenfasst. Fehlende Belege müssen also genau an den Artikelstellen angemahnt werden, wo sie konkret fehlen. Stattdessen hast du das Intro umgekrempelt und mit teils falschen, teils POVigen und verqueren Verknüpfungen befrachtet. Das geht nicht. Details werden weiter unten ausdiskutiert, daher hier erledigt. EinBeitrag (Diskussion) 06:59, 29. Okt. 2023 (CET)
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POV in Einleitung
Die vorgeschlagene Änderung der Einleitung ist eine Verschlechterung. Massiver POV ersetzt die bisherige neutrale Beschreibung, unerwünschte Einzelnachweise werden in die Einleitung eingebaut. Daher revertiert.-Tohma (Diskussion) 11:42, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Das israelische Volk begreift sich ausdrücklich nicht nur als Glaubensgemeinschaft, sondern auch als politisches Wesen, wie die Belege zeigen. Diese Dimension zu vernachlässigen hieße, einen unvollständigen Artikel zu schreiben. Das hätte nichts mit Neutralität zu tun, sondern mit einer eklatanten Verkennung der Zusammenhänge. Belege sind ausweislich des QS-Bausteins ausdrücklich erwünscht, im übrigen auch nötig, da die alte Fassung keinerlei Referenz aufwies. R2Dine (Diskussion) 11:48, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Das Existenzrecht Israels bezeichnet den im Völkerrecht verankerten Anspruch Israels auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art, den alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten haben. Das ist frei erfunden und unbelegt. Welche Grenzen sind international anerkannt? Was sind existenzbedrohende Angriffe aller Art? Von wem gehen sie aus? Wo steht, dass Israel davor Schutz genießt? Was genau haben alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten anerkannt und wann? R2Dine (Diskussion) 11:55, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Auf der Grundlage, die Prinzipien des Völkerrechts in Frage zu stellen, wird das nichts.--Tohma (Diskussion) 12:02, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Da hast Du mich aber ganz gründlich missverstanden. Die völkerrechtliche Legitimation habe ich ausdrücklich erwähnt. Einleitung und Artikel beschäftigen sich im wesentlichen mit der Staatsgründung und dem Nahostkonflikt, vernachlässigen aber das Lemma Existenzrecht, das Israel für sich selbst in Anspruch nimmt. Dessen Herleitung und Begründung fehlen völlig, insbesondere der Bezug zur historischen Region Palästina. R2Dine (Diskussion) 12:05, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Der Text hier von 11.55 Uhr sieht nicht so aus.--Tohma (Diskussion) 12:11, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Israel nimmt das nicht "in Anspruch", das ist Völkerrecht.--Tohma (Diskussion) 12:23, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Bitte lies mal die israelische Unabhängigkeitserklärung und die in Bezug genommene UN-Resolution von 1947, so wie sie Israel für sich auslegt und die ich beide in der Artikel-Einleitung erwähnt hatte. Die jetzige Einleitung ist in ihrer Allgemeinheit nicht nur ungenau, sondern auch falsch. Vor allem der UN-Teilungsplan für Palästina gilt nicht für "alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannten Staaten". Der Abschnitt zu den Hintergründen der Staatsgründung Israels (1948) geht im Artikel unter und streift die - nicht nur völkerrechtlich - besondere Situation Israels nur. R2Dine (Diskussion) 13:08, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Du müsstest erst mal etwas zum Thema Völkerrecht lernen. Deine POV-Auswertungen haben im Artikel und erst recht in der Einleitung nichts verloren. Ein Recht ist kein "Anspruch".--Tohma (Diskussion) 13:13, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Dein eigener POV steht Dir hier offenbar im Weg. Schade, der Artikel könnte wesentlich besser sein. R2Dine (Diskussion) 14:29, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Du müsstest erst mal etwas zum Thema Völkerrecht lernen. Deine POV-Auswertungen haben im Artikel und erst recht in der Einleitung nichts verloren. Ein Recht ist kein "Anspruch".--Tohma (Diskussion) 13:13, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Bitte lies mal die israelische Unabhängigkeitserklärung und die in Bezug genommene UN-Resolution von 1947, so wie sie Israel für sich auslegt und die ich beide in der Artikel-Einleitung erwähnt hatte. Die jetzige Einleitung ist in ihrer Allgemeinheit nicht nur ungenau, sondern auch falsch. Vor allem der UN-Teilungsplan für Palästina gilt nicht für "alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannten Staaten". Der Abschnitt zu den Hintergründen der Staatsgründung Israels (1948) geht im Artikel unter und streift die - nicht nur völkerrechtlich - besondere Situation Israels nur. R2Dine (Diskussion) 13:08, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Da hast Du mich aber ganz gründlich missverstanden. Die völkerrechtliche Legitimation habe ich ausdrücklich erwähnt. Einleitung und Artikel beschäftigen sich im wesentlichen mit der Staatsgründung und dem Nahostkonflikt, vernachlässigen aber das Lemma Existenzrecht, das Israel für sich selbst in Anspruch nimmt. Dessen Herleitung und Begründung fehlen völlig, insbesondere der Bezug zur historischen Region Palästina. R2Dine (Diskussion) 12:05, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Auf der Grundlage, die Prinzipien des Völkerrechts in Frage zu stellen, wird das nichts.--Tohma (Diskussion) 12:02, 28. Okt. 2023 (CEST)
- Das Existenzrecht Israels bezeichnet den im Völkerrecht verankerten Anspruch Israels auf Fortbestand innerhalb international anerkannter Grenzen und Schutz vor existenzbedrohenden Angriffen aller Art, den alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten haben. Das ist frei erfunden und unbelegt. Welche Grenzen sind international anerkannt? Was sind existenzbedrohende Angriffe aller Art? Von wem gehen sie aus? Wo steht, dass Israel davor Schutz genießt? Was genau haben alle 193 von den Vereinten Nationen (UNO) als Völkerrechtssubjekte anerkannte Staaten anerkannt und wann? R2Dine (Diskussion) 11:55, 28. Okt. 2023 (CEST)
Dank an Tohma für den Schutz der korrekten und neutralen Einleitung. EinBeitrag (Diskussion) 06:43, 29. Okt. 2023 (CET)
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Völkerrechtliches Selbstverteidigungsrecht
@thoma: Das Recht zur Selbstverteidigung ist Ausdruck und Konsequenz des Existenzrechts Israel. Einen entsprechenden Abschnitt als "Thema verfehlt" zu löschen, ist nicht akzeptabel. Angeblich verstehst Du doch etwas vom Völkerrecht. R2Dine (Diskussion) 11:33, 30. Okt. 2023 (CET)
- Nein, deine Theorien sind hier falsch.--Tohma (Diskussion) 05:08, 31. Okt. 2023 (CET)
- Natürlich ist das Selbstverteidigungsrecht im Existenzrecht Israels enthalten, aber das steht sinngemäß schon lange im Intro (Stichwort "Schutz") und im Fließtext. EinBeitrag (Diskussion) 06:06, 31. Okt. 2023 (CET)
- Art. 51 der UN-Charta steht weder im Intro noch im Fließtext. Eine Klarstellung und vor allem ein unmittelbarer Link hätten dem Text gut getan. R2Dine (Diskussion) 07:32, 31. Okt. 2023 (CET)
- Art. 51 der UN-Charta behandelt das Artikelthema nicht. Die UN-Charta gilt für alle UN-Mitgliedsstaaten, ist also hier offtopic. EinBeitrag (Diskussion) 08:08, 31. Okt. 2023 (CET
- Art. 51 der UN-Charta steht weder im Intro noch im Fließtext. Eine Klarstellung und vor allem ein unmittelbarer Link hätten dem Text gut getan. R2Dine (Diskussion) 07:32, 31. Okt. 2023 (CET)
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Grammatik Palästinenserorganisationen
Hallo @Fossa:. Der Anfangssatz des letzten Einleitungsabsatzes (Gegenwärtig lehnen...) ist in deiner aktuellen Fassung sprachlich wohl richtig, aber durch das "von" erwarte ich eine Auflistung in Bezug auf die Organisationen. So wie man sagt: "die Jugendorganisationen von CDU, SPD und den Grünen äußerten sich negativ...".
Deshalb würde ich eher dafür plädieren zu sagen: "Gegenwärtig lehnen die meisten Palästinenserorganisationen, Syrien, der Iran sowie ..." Gruß--Pacogo7 (Diskussion) 18:03, 16. Nov. 2023 (CET)
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