Diskussion:Fachpraktiker

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Die Argumentation in beiden Artikeln ist vergleichbar: Um Teilhabe zu ermöglichen, müssen für bestimmte Gruppen von kognitiv Beeinträchtigten (neudeutsch: von „Menschen mit Lernschwierigkeiten“) Anforderungen gesenkt werden, die an „durchschnittlich Leistungsfähige“ gestellt werden.
Die Irreführung bei der Verlinkung besteht aber darin, dass jemand, der den Artikel praktisch bildbar liest, dies (zumindest anfangs) mit der Erwartung tut, der Artikel erkläre näher, welche Probleme Fachpraktiker hätten. Dabei verfügen diese über deutlich mehr und höherwertige Kompetenzen als „praktisch Bildbare“. --CorradoX (Diskussion) 18:02, 25. Jul. 2016 (CEST)[Beantworten]

Denkfehler von Enggruber u. a.[Quelltext bearbeiten]

Die Autoren verkennen, dass Menschen ohne anerkannte Behinderung, aber auch erwerbsfähige Menschen mit Behinderung kein Recht darauf haben, eine „normale Lehre“ zu absolvieren, da jeder Arbeitgeber das Recht hat, einen Bewerber für eine Berufsausbildung nicht einzustellen, dessen Aussichten darauf, die Abschlussprüfung zu bestehen, er als gering bewertet (mangelnde Eignung). „Gleichbehandlung“ bedeutet hier, dass an Menschen mit Behinderung dieselben Maßstäbe angewendet werden wie an Menschen ohne Behinderung. Eine „Begabtenauslese“ ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genauso üblich (und nicht verfassungswidrig!) wie in Schulen.
Nicht von der UN-BRK gedeckt hingegen ist es, wenn sie von vornherein nicht die Chance erhalten, einen Arbeitgeber zu suchen und zu finden, der bereit ist, trotz des mit der Behinderung verbundenen Erfolgsrisikos einen Menschen mit Behinderung auszubilden. Die Bereitschaft hierzu kann und muss der Staat fördern. Kategorien wie „Werkstattbedürftigkeit“ müssten aus dem Verkehr gezogen werden, weil sie bislang dazu dienten, Beschäftigte in einer Werkstatt für behinderte Menschen daran zu hindern, eine Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt anzustreben (ohne Unterstützung durch den Staat).
Damit „Menschen mit Lernschwierigkeiten“ (aber auch Bildungsbenachteiligte aus anderen Gründen) nicht mit leeren Händen dastehen, ist es legitim, ihnen „Ausbildungsgänge light“ sowie eine Ausbildung in aufeinander aufbauenden Modulen anzubieten. --CorradoX (Diskussion) 11:24, 19. Okt. 2023 (CEST)[Beantworten]