Diskussion:Falschalarm

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von TdL in Abschnitt Prozentrechnung
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Fehlalarm / Falschalarm[Quelltext bearbeiten]

Bei der Fehlbildung fehlt auch nix

Umgangssprachlich ist ein solcher Alarm wohl ein Fehlalarm. Ohne jetzt alle Normen zu zitieren zu wollen,... düfte es da doch einige Unterschiede geben.

 Fehlalarm- Ein Alarm der fehlt, also nicht ausgelöst wurde.
 Falschalarm- Ein Alarm der falsch ist.
 z.B. Täuschungsalarm - Der Brandmelder wurde getäuscht (Rauchen, Schweißen etc)
 z.B. Techn. Falschalarm - Der Brandmelder ist defekt oder wurde
                           z.B. durch EMV beeinträchtigt.
 z.B. Böswilliger Alarm - Der Brandmelder wurde in böswilliger Weise
                           ausgelöst (Einschlagen, Haarspay).

Hallo Anonym, ganz verstehe ich deine Frage nicht. Aber da du es sichtlich besser weißt, warum schreibst du es nicht dazu? --K@rl 21:10, 18. Dez 2004 (CET)

Bin zwar nicht anonym, aber mir war auch aufgefallen, dass es in einigen Gesetzen Falschalarm heißt. Habe daher einen Redirect von dort angelegt und hier Falschalarm als weiteren Begriff ergänzt, da Fehlalarm wohl gebräuchlicher ist. --Jordan1976 10:48, 10. Jun 2005 (CEST)

Ich habe die obigen Anmerkungen (in abgewandelter Form) in den Artikel eingearbeitet, hoffentlich findet das eure Zustimmung. --TdL 14:21, 2. Aug 2005 (CEST)

Ich glaube nicht dass bei einem Fehlalarm fehlt, sonder fehlerhaft ist. In Ö kommt das Wort Falschalarm ungefähr 10 % von Fehlalarm vor. In Gesetzen habe ich es nirgends gefunden. Meist dürften es aus deutschen Prospekten her kommen ;-) --gruß K@rl 17:00, 2. Aug 2005 (CEST)

Ich habe die sprachliche Haarspalterei entfernt, es gibt zahlreiche Wörter in denen "Fehl" für "fehlerhaft" oder "falsch" steht: Fehlbildung, Fehlprägung, Fehlstart ... --Siehe-auch-Löscher 11:41, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Unverständliche Textstelle[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Die Polizei fährt bei jedem schnellstmöglich zum Einsatzort. So wird einem Täuschungsmanöver von Einbrechern entgegnet."

Ist es nicht normal, dass die Polizei generell bei jedem Alarm, egal, ob wahr oder falsch (als ob man das vorher schon wüsste), schnellstmöglich zum Einsatzort fährt? Und die Bedeutung des zweiten Satzes (sofern dieser überhaupt grammatikalisch sinnvoll ist) entzieht sich mir in diesem Zusammenhang generell jeglichen Verständnisses. --Treml 19:13, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Du hast vollkommen recht, danke für den Hinweis! Ich habe beide Sätze entfernt. Das hättest du aber auch selbst können, oder? --TdL 20:00, 3. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Ich war mir nicht ganz sicher, ob das nicht doch irgendeine sinnvolle Bedeutung haben sollte, die sich mir nur durch falsche Formulierung nicht erschlossen hat --Treml 21:16, 20. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Definition gemäß DIN[Quelltext bearbeiten]

Fehlalarm bezeichnet die Alarmierung durch einen (technischen) Fehler, also ohne das eine bestimmungsgemäße Alarmierung naheliegend wäre. Beispiel 1: Jemand meldet einen Brand, ohne dass er hierfür einen Grund hat.

Bei einem Falschalarm lagen Hinweise vor, die auf ein Schadensereignis schließen lassen. Es stellt sich dann aber heraus, dass kein Schadenereignis vorliegt.

Beispiel 1: Ein Passant bemerkt eine winkende Person im 7.OG hinter dem verschlossenen Fenster. Er alarmiert die Feuerwehr, weil er denkt, die Person ist in einer Notlage und winkt nach Hilfe. Es stellt sich aber später heraus, die Person putzt die Fenster.

Beispiel 2: Ein Rauchmelder einer BMA wird durch Wasserdampf zur Alarmierung angeregt. Der Rauchmelder hat bestimmungsgemäß alarmiert, es liegt aber kein Schadensereignis vor. -> Falschalarm

Die Definition müsste sich auch in der DIN V 14011 finden, welche mir aber gerade nicht vorliegt.

Interessant ist auch, dass in den meisten Brandschutzgesetzen ein Fehlalarm kostenpflichtig sein kann, also eben kein Falschalarm...

Artikelausbau[Quelltext bearbeiten]

Quellenvorschlag: http://www.secumedia.info/sija/lex_fa.htm#Falschalarm

--Juliabackhausen 14:02, 30. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Anscheingefahr[Quelltext bearbeiten]

Es steht: Bei einem Falschalarm handelt es sich um ein Beispiel für eine falsche Klassifikation. In der Gefahrenlehre bezeichnet man diese Art der Gefahr als Anscheinsgefahr. Ich weiß nicht wie es in Deutschland ist, aber in A ist es eine Scheingefahr und nicht eine Anscheinsgefahr, also das Gegenteil. siehe Seite 71 --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 12:02, 24. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Klassifizierung[Quelltext bearbeiten]

Der Unterpunkt Klassifizierung bezieht sich nur auf die Feuerwehr, bzw. deren Brandmelder. Wie schauen denn Fehlalarme bei Polizei/Rettungsdienst aus? Da muss es doch wesentlich mehr geben. (nicht signierter Beitrag von 194.138.39.55 (Diskussion) 12:55, 14. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Prozentrechnung[Quelltext bearbeiten]

Ist es wirklich nötig im Abschnitt "Häufigkeit" die Grundregeln der Prozentrechnung zu erläutern("Eine Falschalarmrate von 100 % besagt, dass kein echter Alarm vorlag; die Anzahl der Falschalarme kann dabei ganz unterschiedlich gewesen sein. So hat beispielsweise eine Anlage mit einem Falschalarm und keinem echten Alarm eine Falschalarmrate von 100 %, ebenso wie eine „schlechte“ Anlage, die 100 Falschalarme und keinen echten Alarm ausgelöst hat.")? Es ist doch auch ohne Erläuterung klar, was eine Falschalarmrate von 100% bedeutet, oder?! --Frida Carla (Diskussion) 10:59, 10. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Du hast recht. Ich habe diesen Abschnitt nun etwas umformuliert. Als Überleitung auf die nächste Aussage wollte ich die Erläuterung aber nicht komplett streichen. --TdL (Diskussion) 13:21, 11. Jan. 2013 (CET)Beantworten