Diskussion:Feuerprobe
schuldig oder unschuldig? --एरिक(Eric) 09:03, 13. Jul 2004 (CEST)
Hi, ich habe das gerade mit dem 'Gesäß auf glühende Kohlen' gelesen! Woher stammt diese Information? Ich hab' das noch nie gehört und habe so meine Zweifel! Diana 22:26, 23. Jun 2005 (CEST)
- Es gab eine Foltermethode, bei der unter einem Stuhl Feuer gemacht wurde. Als Feuerprobe habe ich es noch nie gehört. Auch nicht spezielle bezüglich Hexenprozesse - dort wurden die Geständnisse durch Folter erpresst (auch unter Anwendung von Feuer, s.o., aber das war keine Feuerprobe). Bei Hexenprozessen gab es einen Strafprozess mit weltlichen Richtern - ein mittelalterliches Gottesurteil war etwas völlig anderes.
- Auch Hexenproben sind nicht das gleiche wie Gottesurteile - Hexenproben bezogen sich auf bestimmte Indizien, die aussagten, ob eine Frau eine Hexe ist oder nicht (z.B. Wasserprobe - Hexen sind leichter als normale Frauen).
- Auch der Hinweis auf Folter weist auf einen falschen Weg - Gottesurteile wurden obsolet, als es Juristen und Gerichte gab (Folter im Rahmen eines Strafverfahrens wurde eigentlich erst dann eingeführt).
- Ich bin gerade im Urlaub und daher fern von meinen Referenzunterlagen - daher möchte ich den Artikel jetzt nicht korrigieren. --Irmgard 20:43, 25. Jun 2005 (CEST)
Überarbeitet - der Artikel hatte Folter und Gottesurteil zusammengewürfelt, was zwei unterschiedliche Begriffe sind. --Irmgard 21:13, 30. Jun 2005 (CEST)
Bewährungsprobe
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel erwähnt mit keinem Wort eine anderen Bedeutung. Damit in spätfeudaler Zeit ein Offizier in den Ritterstand erhoben werden konnte, bedurfte es einer "Feuerprobe". Es genügte nicht, dreissig Jahre im kaiserlichen Heer gedient zu haben, sondern man musste zusätzlich in einem Gefecht gewesen sein, was hier tatsächlich ein Feuergefecht mit Feuerwaffen war. Offiziere in rückwärtigen Diensten konnten so also nicht den Ritterstand erreichen. Da Kriege jedoch seltener wurden, vor allem von jahrzehntelangen Unterbrechungen begleitet waren, war es am Übergang zur bürgerlichen Zeit seltener Offiziere zu haben, die die Feuerprobe ihrer militärischen Ausbildung schon bestanden hatten. - Diese Begriffsbildung der Feuerprobe wurde dann auch auf nichtmilitärische Ausbildungen übertragen. GuidoD 14:59, 20. Sep 2005 (CEST)
Feuerprobe
[Quelltext bearbeiten]Hallo,
Ich bin mir nicht sicher ob der Ausdruck "Meine Hand ins Feuer legen" von dem in diesem Artikel beschriebenen Gottesurteil, bzw. Probe stammt. Meiner Meinung nach stammt dieser Ausdruck aus der römischen Geschichte als Scaevola, um den römischen Mut zu beweisen, vor dem Etrusker Porsenna seine Hand in einem Feuer verkohlen liess. (Siehe unter Gaius Mucius Scaevola)
PitterB
Definition, erster Satz
[Quelltext bearbeiten]Zitat:
Die Feuerprobe ist ein frühgeschichtliches Element der Gerichtsbarkeit, bei der eine Aussage durch Feuer bekräftigt wird, dass durch göttliche Hilfe nicht schwer verbrennt.
Der Satz ist ja wohl ziemlich daneben geraten. Was ist das Etwas, dass(!) ...durch göttliche Hilfe... nicht schwer verbrennt? Na gut, über den Berg ist es weiter als zu Fuß und wenn meine Oma ein Omnibus gewesen wäre, dann hätte sie hupen können. Doch so was schreibe ich nicht in eine Definition, ich belasse es in einer Satire.
Selbst wenn ich das dass als Artikel auffasse (...durch Feuer bekräftigt wird, welches (...) nicht schwer verbrennt) bliebe die Frage, wie sich ein Feuer verhält, das nicht schwer verbrennt und: Wie kommt das Feuer an die Aussage? Eventuell (deutsche Grammatik als Gummiband) ist gemeint, dass an einen (zu einem Gegensatand aussagenden) Menschen ein Feuer gelegt wird und die notwendig sich einstellenden Verletzungen nicht so schwer sind, wie man nach menschlichem Ermessen vermuten könnte?
So geht das nicht. Ich versuche mal herauszufinden, was der/die Autor/in mit dem Satz eventuell gemeint haben könnte und schreibe einen Satz, der grundlegende Regeln deutscher Grammatik einhält (Subjekt-Prädikat-Objekt-Bezug) und einen eindeutigen Inhalt mitteilt.
Wo ist das Problem? Das Problem ist, dass hier irgend ein Satz zusammengeschustert wird in der Hoffnung, der Leser verstünde ihn schon: Er tut es nicht!
--Eu'eka 06:04, 9. Sep.. 2007 (CEST)
Erfolgsquote?
[Quelltext bearbeiten]Interessant wäre noch zu wissen, ob die genannten Wunder-Kriterien (Unversehrtheit od. schnelle Wundheilung od. keine Eiterung) durch göttliche Einwirkung - sozusagen gegen biolog.-medizin. Gesetzmässigkeiten - jemals eintraten (bin durchaus offen für solche Wunder, ist nicht abschätzig gemeint). Der Ersatz durch eine reguläre Gerichtsbarkeit bereits im Hoch-MA spricht nicht unbedingt dafür. Diese reguläre Gerichtsbarkeit war übrigens keine "säkulare (weltliche)", wie im Art. geschrieben, sondern im MA und auch darüber hinaus in recht starkem Masse auch eine kirchliche (mit richterlichem Ermessen und nicht mehr Gottesurteil), das muss relativiert werden--62.202.228.30 12:57, 6. Feb. 2012 (CET)
Eisenprobe
[Quelltext bearbeiten]Dieser Begriff wird (wiewohl auch als Link benutzt) erst spät im Artikel erwähnt - ohne Erläuterung über identische Konnotationen mit dem eigentlichen Lemma. Das sollte nicht so bleiben. --80.219.215.184 23:14, 22. Aug. 2015 (CEST)