Diskussion:Feuerwehrausbildung

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Adnon in Abschnitt Schreibfehler oder nicht?
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ausbilden in österreich[Quelltext bearbeiten]

hier steht auch was von der Ausbildung in Österreich Da sind etlich fehler aufgetreten.

1. Die Grundausbildung ist auf Bezirksebene.

   Der in 4 tagen (sa,so und sa so) stattfindet.

2. Es gibt in Kärnten keine truppführerausbildung sondern

   auf der landesfeuerwehrschule den Grundschulungslehrgang 2
   und nach diesen kurs kann man den Gruppenkommandant machen.

3. Sämtliche Kurse wie ats und maschienistenkurs, technische kurse und

   Führungskurse finden nur auf der Landesfeuerwehrschule statt.

Der Kärntner Landesfeuerwehrverband ist nicht so wie in den anderen Bundeländern eigenständig. Wir haben einen eigenen hilfsschatz bei den ein feuerwehrmann im einsatzfall sofortige Hilfe und finanziele hilfe bekommt. ist auch nur bei uns so. (nicht signierter Beitrag von 80.121.92.30 (Diskussion) )

Hallo liebe IP, das kann man gerne dazuschreiben. Falls du im wiki-schreiben nicht so fit bist, kannst du Ergänzungen auch hier machen und wir tragen sie in den Artikel ein, sodass du dann kontrollieren kannst. Ich werde in der Zwischenzeit versuchen das ganze etwas allgemeiner zu schreiben. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 11:11, 22. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Ausbilden in Deutschland / Hessen[Quelltext bearbeiten]

mir ist aufgefallen, des bei der Jugendfeuerwehr einige Ausbildungslehrgange fehlen ua fehlen die Jugendleiterkarte (ausbilden in der Jugendfeuerwehr) so wie etliche Seminare die Jugendfeuerwehr spezifisch sind.

Weiterhin ist es bei und in der Einsatzabteilung so, dass es einen Grundlehrgang gib, dann ein 2 Jahresprogramm (ua. THW Seminar, Psychologische Grundkenntnisse, und 80 Stunden standortsbezogende Ausbildung). nach diesem 2 Jahren kann er zur Truppmannprüfung angemeldet werden. (verkürzung durch leistungsspange möglich) 1 Jahr später kann man zur Truppführerlehrgang angemeldet werden.--Woelle ffm 20:08, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Kleiner Tipp zu Beginn: Blick mal über den Rand Deiner Feuerwehr hinaus ;-).
Die Jugendleiter-Card erhält man durch die Ausbildung zum "Jugendgruppenleiter", und das ist KEIN spezifischer Feuerwehrlehrgang - ich durfte einen kirchlichen und einen Feuerwehrjugendgruppenleiter durchmachen und es gab faktisch keine Unterschiede. Und so nebenebi: rechtlich ist diese Ausbildung nicht einmal vorgeschrieben um Jugendgruppen zu leiten, das darf man auch ohne.
Desweiteren wirst Du feststellen, dass der Artikel keine Auflistung von Lehrgängen ist, sondern nur allgemein die Ausbildung behandelt. Eine Auflistung fällt schon dadurch flach, dass mit Ausnahme der in der FwDV 2 beschriebenen Lehrgänge jedes Land, sogar jede Gemeinde in Deutschland ihre eigenes Süppchen brauen darf.
Das was Du zur Truppausbildung beschrieben hast, steht übrigens schon im Artikel:
die dreiteilige Truppausbildung, die von jedem Feuerwehrmitglied zu durchlaufen ist, besteht aus Truppmannlehrgang (auch Grundausbildung genannt), der darauf aufbauenden Truppmann-2-Ausbildung sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.
Eine Präzisierung macht auch hier keinen Sinn, da neben den vorgeschriebenen Stunden (z.B. 80 für TrM2) und dem Inhalt keine Ausführungsbestimmungen in der FwDV 2 stehen. Ob durch Seminare, reinen Abteilungsausbildungsdienst - das kann jede Ortswehr so handhaben wie sie es möchte. Jiver 20:36, 31. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang. wir schließen mit Truppmannprüfung ab. ich denke das ist ein unterschied.--Woelle ffm 09:56, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hoffe Doch sehr für Euch, dass Ihr die Truppmannausbildung mit der Truppmannprüfung abschließt. Die Truppmannprüfung ist Bestandteil des Truppmann-2-Lehrgang (FwDV 2, S25) und nichts eigenständiges.
Die Truppausbildung wird dagegen mit dem Truppführer abgeschlossen. Nach FwDV 2 werden Truppmann, Truppmann2 und Truppführer zur Truppausbildung zusammengefasst. (FwDV2, S8) Diese drei Lehgänge sollen von jedem Feuerwehrmann besucht werden. Den Abschluss dieser Ausbildung würde damit die Truppführerprüfung.
Sollte das bei Euch nicht zustimmen müsste man überprüfen ob ihr (a) etwas durchführt das nicht FwDV-2-konform ist oder (b) eine zusätzliche Prüfung eingeführt habt. Beides hätte in diesem Artikel nichts zu suchen, da es ein regionales "eigenes Süppchen" darstellt. Jiver 11:17, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
da sieht man mal wieder; das die Umsetzung Ländersache ist! in der FWDV 2 steht auch drinne, dass eine Prüfung des 2 Jahresprogrammes erfolgen soll. Dies ist bei uns die Truppmannprüfung.
also nochmal: FWDV2 2.1.1 (Truppmannausbildung Teil 1/Grundlehrgang); dann 2 Jahresprogramm mit Prüfung (FWDV2 2.1.2) (Truppmannausbildung Teil 2) und Abschluss des Mannschaftsgrades FWDV 2.2 Truppführer--Woelle ffm 16:43, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Ich verstehe gerade Dein Problem nicht.

Du:da sieht man mal wieder; das die Umsetzung Ländersache ist! in der FWDV 2 steht auch drinne, dass eine Prüfung des 2 Jahresprogrammes erfolgen soll. Dies ist bei uns die Truppmannprüfung.
Das habe ich doch bereits gesagt: Die Truppmannprüfung ist Bestandteil des Truppmann-2-Lehrgang (FwDV 2, S25) und nichts eigenständiges.

Die Truppausbildung beginnt mit dem Truppmann- (oder Grund-) lehrgang. Dieser wird von eine Prüfung abgeschlossen. Der Truppmann-2-Lehrgang ist das 2 Jahresprogramm. Dieses muss mindestens 80 Stunden umfassen, deren Ausführung (Seminar, Standort, oder wie auch immer) nicht reglementiert ist. Der Truppmann-2-Teil wird von einer Prüfung abgeschlossen (bei Euch halt Truppmannprüfung genannt). Diese Truppmannprüfung (oder wie auch immer) IST TEIL des Lehrganges (wie auch immer dieser gestaltet wird) und nichts Separates. Schließlich beendet man seine Truppausbildung mit dem Truppführer und der darin enthaltenen Truppführerprüfung. So ist's bei uns geregelt. Und so steht's in der FwDV 2. Und so lese ich es auch aus Deinen Beschreibungen heraus.

Solange man sich an Mindeststundenzahlen und (Mindest!)Inhaltsvorgaben hält ist's doch egal wie man was organisiert und benennt. Ich finde beispielsweise auch die komplett modulare Ausbildung im Grundlehrgang, wie es in NRW (teilweise?) gemacht wird, sehr interessant. Allerdings sollte man sich hier in der Wikipedia darauf beschränken die allgemeinen Richtlinien darzustellen. Der Artikel Funkrufname wucherte beispielsweise fast krebsartig an x verschiedenen Funkrufnamenlisten der verschiedenen Länder und Landkreise. Sowas macht die Artikel schlicht und ergreifend kaputt. Jiver 17:41, 1. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Erneuerung Lehrgangsklapp Box[Quelltext bearbeiten]

Die FwDV 2 wurde 2012 neu aufgesetzt. Den Link habe ich hier auf der Seite schon erneuert, nur wie kommt man an die falsche Jahreszahl in der Klapp Box ran? --Adnon (Diskussion) 13:24, 9. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Hallo, die Klappbox/Vorlage ist unter Vorlage:Navigationsleiste Lehrgänge bei deutschen Feuerwehren zu erreichen. Bitte mit Vorsicht walten. Beste Grüße & vielen Dank --Bahrmatt (Diskussion) 10:02, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Dank dir, habe die Änderungen eingearbeitet.--Adnon (Diskussion) 10:25, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hallo, wie soll den der Lehrgang für Jugendfeuerwehrwart und Kinderfeuerwehrwart heissen?--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 11:10, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hallo, in Bayern gibt es Lehrgänge zum Jugendwart, vgl. bspw. hier oder hier. Den Begriff "Kinderfeuerwehrwart" kenne ich nicht; er ist vielleicht eine lokale Funktion, falls es eine Kinderfeuerwehr gibt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:25, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hab noch mal nach gesehen, handelt sich nur um eine Funktionsbeschreibung. Einen eigenen Lehrgang gibt es nicht (zur Zeit), es reicht die Ausbildung zum Jugendwart + spezielle Schulungen. Mir war aber auch neu, dass Bayern die Jugendfeuerwehren erst ab 12 Jahre macht, bei uns in Sachsen-Anhalt ist es ab 10 Jahre. PS: Vorlage geändert. --Adnon (Diskussion) 13:33, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Hallo, in Hessen ist die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren. Der Lehrgang zum "Leiter der Jugendfeuerwehr" bzw Betreuerlehrgang heißt Lehrgang "Jugendarbeit in der Feuerwehr" und beinhaltet Lehrgänge zum Erwerb pädagogischer Kompetenzen für die Jugendarbeit der Feuerwehr: Lehrgang "Grundlagen der Jugendarbeit in der Feuerwehr" 2,5 Tage sowie Lehrgänge zur Vermittlung rechtlicher Grundlagen für die Jugendarbeit der Feuerwehr: Lehrgang "Rechte und Pflichten" Letzter ist eine Pflichtveranstaltung zum Erwerb der Juleica.[1]--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 19:42, 12. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ist in Sachsen-Anhalt identisch mit Hessen. Bayern macht es wieder mal anders, aber so ist das mit dem Länderrecht^^.--Adnon (Diskussion) 11:35, 13. Mär. 2016 (CET)Beantworten
  1. Veranstaltungsplan 2016 Marburg (PDF, 50 KB)

Wieso ist nicht mit beigefügt, das Berufsfeuerwehrleute, schon die Ausbildung zum Rettungssanitäter mitmachen, in einigen Bundesländern arbeiten Feuerwehren, schon mit Einrichtungen wie dem Rotem Kreuz etc.zusammen.

Um diverse Kreise abzudecken, sind zum Teil Fahrzeuge mit am Standort/ Wachen der Berufswehren.

Schreibfehler oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Frühestens ein Jahr nach Ende der Grundausbildung kann das Feuerwehrmitglied eine Truppführerausbildung besuchen. Die Erste-Hilfe-Ausbildung, die bereits Voraussetzung zu Truppführerausbildung darstellt, kann von den anderen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund durchgeführt werden.

Müsste es nicht die bereits Voraussetzung zur Truppmannausbildung heißen? Ich weiß das es bei uns in Deutschland ein Teil der Truppmannausbildung ist, aber in Österreich kenne ich mich nicht so aus. Gruß --Adnon (Diskussion) 17:29, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Hallo, in welchem Abschnitt bist du denn?? Ich finde den Text nicht??--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 18:12, 19. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Österreich vierter Abschnitt, zwischen den beiden Sätzen stehen noch andere Sätze, deshalb hast du ihn so nicht gefunden, sorry. --Adnon (Diskussion) 06:55, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
@Karl Gruber:Hallo, kannst du dazu etwas sagen, bzw kannst du hier jemanden, der etwas sagen kann;; @Adnon:Alternativ schau doch mal in den einschlägigen Artikeln nach passenden Usern--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 10:14, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Das ist kein Schreibfehler, denn denn die Truppmannausbildung ist ja der Beginn, mit dem die Erste Hilfe Ausbildung parallel läuft. Sonst müsste ja schon jeder, der bei der Feuerwehr eintritt die Erste Hilfeausbildung haben. Das passt so nicht --K@rl 11:46, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten
Ich finde den Satz aber immer noch verwirrend oder unpassend, deine Erklärung ist besser formuliert als der Satz im Artikel und ich muss meine Aussage oben ändern, denn auch bei uns ist es so, dass die Erste-Hilfe-Ausbildung teil der Truppmannausbildung ist. Wenn du nichts da gegen hast würde ich es auch genau so bei Österreich ab ändern. --Adnon (Diskussion) 11:53, 20. Apr. 2016 (CEST)Beantworten