Diskussion:Finnische Staatsangehörigkeit
Verständnisfrage
[Quelltext bearbeiten]Im Abschnitt Finnische Staatsangehörigkeit #Historisches steht im vorletzten Absatz der Satz „Auslandsfinnen, die nie im Lande gelebt oder mindestens zwei Jahre eine finnisch- oder schwedischsprachige Schule besucht oder keinen Wehrdienst geleistet hatten, verloren ihre Staatsangehörigkeit zum 22. Geburtstag, …“. Das gibt nach meinem Verständnis keinen Sinn. Ich vermute, dass es heissen müsste: „Auslandsfinnen, die nie im Lande gelebt oder nicht mindestens zwei Jahre eine finnisch- oder schwedischsprachige Schule besucht oder keinen Wehrdienst geleistet hatten, verloren ihre Staatsangehörigkeit zum 22. Geburtstag, …“; denn der Besuch einer finnisch- oder schwedischsprachigen Schule schafft doch eine Verbindung zum Land und kann daher eher gegen als für den Verlust der Staatsangehörigkeit sprechen. Kann bitte jemand anhand der für den Absatz angegebenen Quelle (Artikel von Furuhielm) überprüfen, ob meine Vermutung richtig ist? --BurghardRichter (Diskussion) 02:58, 9. Dez. 2023 (CET)
- Hast Du Recht, das war im vorhergehenden Gesetz auch shcon so, ändere ich. --20:48, 18. Dez. 2023 (CET) (unvollständig signierter Beitrag von Zenwort (Diskussion | Beiträge) )