Diskussion:Flucht- und Rettungsplan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.8.216.33 in Abschnitt Musterplan ist falsch!
Zur Navigation springen Zur Suche springen

der 3. punkt der inhaltsauflistung (Zufahrtswege der Fahrzeuge von Rettungsdiensten) hat da nix drin zu suchen .... warum auch? die die im gebäude drin sind sind froh wenn die feuerwehr kommt - woher auch immer ..... die feuerwehr ist schon da, wenn sie den plan sieht, und muß es dann nicht mehr wissen, wie sie dahin gekommen ist

stattdessen gehörten die verhaltensregeln bei unfällen und bei brand mit auf solche pläne

--213.39.160.252 03:53, 29. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Strafandrohung; wann ist ein Plan erforderlich[Quelltext bearbeiten]

mich würde mal interessieren, was passiert, wenn man keinen Flucht- und Rettungsplan hat. Was ist die Strafe? Gibt es überhaupt eine? Ist sowas auch in kleinen Büros sinnvoll? 87.187.160.70 20:02, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Solche Fragen sind in der Auskunft eigentlich besser aufgehoben. Bezüglich der Strafen siehe §25 Arbeitsschutzgesetz. Es stellt sich nicht die Frage nach großen oder kleinen Büros, sondern nach großen oder kleinen Gebäuden. Die Notwendigkeit ist im Einzelfall abzuwägen. Bitte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und / oder dem Brandschutzbeauftragten besprechen. --Taratonga 20:15, 8. Feb. 2011 (CET)Beantworten

Der Punkt der auch oft zu Kurz kommt ist: Wenn im Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenhmigung FuR Pläne gefordert sind, dann kann auch die Baugenehmigung erlöschen. Ordnungswidrigkeitenanzeige und Bußgelder drohen dann ebenfalls. (nicht signierter Beitrag von 217.110.82.61 (Diskussion) 15:53, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

veraltete DIN[Quelltext bearbeiten]

In den Weblinks taucht ein Musterplan (Muster Flucht- und Rettungsplan nach DIN 4844-3 und BGV A8) auf, der die Darstellungsweise nach einer veralteten DIN zeigt. Sollte nicht besser ein Musterplan nach aktueller DIN (DIN ISO 23601) verlinkt werden? -- 85.183.0.113 14:46, 22. Jun. 2011 (CEST) DIN EN ISO 7010 ist auch seit Oktober gültig und wird die BGR/BGV etc. pp. ablösen. (nicht signierter Beitrag von 217.110.82.61 (Diskussion) 15:53, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Auf http://www.beuth.de/de/norm/din-iso-23601/134503696;jsessionid=2E33AAA0E02CE02647EBBE1E9D30EA24.1? heißt es über die DIN ISO 23601:2010-12 (Sicherheitskennzeichnung - Flucht- und Rettungspläne) u.a.: "Die DIN ISO 23601 enthält die internationalen Sicherheitszeichen nach ISO 7010, die zum Teil von denen der DIN 4844-2:2001 und ASR A1.3 (Ausgabe 2007-04) abweichen. Es ist vorgesehen, auch in Deutschland die Sicherheitszeichen der ISO 7010 zu übernehmen und die DIN 4844-2 und ASR A1.3 entsprechend zu überarbeiten. Solange die Übernahme der Sicherheitszeichen nach ISO 7010 nicht erfolgt ist, gelten die Sicherheitszeichen nach DIN 4844-2:2001 und ASR A1.3 (Ausgabe 2007-04)." DIN EN ISO 7010:2012-10 und DIN 4844-2:2012-12 gibt es inzwischen. Es gilt aber immer noch die ASR A1.3 aus dem April 2007. Welche Zeichen sollen denn nun aktuell verwendet werden? Könnte bitte, jemand der/die sich da auskennt, das in den Text einfügen? Vielen Dank im Voraus. Gruß --80.64.187.82 14:00, 23. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Sammelstelle[Quelltext bearbeiten]

Der Link im Punkt: Lage der Sammelstellen ist aber falsch, denn es sind hier keine Sammelstellen der Einsatzkräfte gemeint, sondern Sammelplätze, wo sich die aus dem Gebäude flüchtenden Personen zu sammeln haben um eine Vollständigkeit üebrprüfen zu können. Ich gebe diesen Link deshalb weg. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 15:18, 11. Nov. 2011 (CET) Sammelplatz nach ISO, Sammelstelle nach alter DIN/BGV, etc. (nicht signierter Beitrag von 217.110.82.61 (Diskussion) 15:53, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Musterplan ist falsch![Quelltext bearbeiten]

U. a. sind RAL Farben sind vorgeschrieben! Standort ist in BLAU zu kennzeichnen nicht in GELB! (nicht signierter Beitrag von 217.110.82.61 (Diskussion) 15:53, 10. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Was den Bereich der "Gestaltung" der Flucht - und Rettungspläne angeht,... Sorry es geht hier nur um den Grundsatz, wo man "abhauen " kann oder daher ja das Wort Rettung,.. von woher die Rettungskräfte kommen,... ob hier

                                                                        - hier eine Notfall - und Rettungsausrüstung 
                                                                        - oder eine Einrichtung zur Brandschutzbekämpfung vorhanden ist,  
                                                                          hängt von der Örtlichkeit ab .. und ist keine Bedingung. 

Es wird hier zu viel "hineininterpretiert".

Wenn man den Führerschein hat,.. Vielleicht sogar Klasse C,.. dann könnte derjenige sogar erklären,.. wie im Grundsatz so welche Einrichtungen, also für Rettung oder zur Brandbekäpfung aussehen.. oder wo Diese sind--77.8.216.33 12:19, 31. Jul. 2019 (CEST)Gruß BanjoBeantworten