Diskussion:Franz von Galen

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Datei:KAS-Wahlaufforderung-Bild-8758-1.jpg --87.178.228.126 14:41, 5. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Widersprüche

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Franz von Galen war offensichtlich ein effizient wirkender Gutsverwalter. Sonst hätte ihn die Familien von Papen nicht bis zu seinem 73. Gaburtstag in diesem Amt belassen und auf Gut Merfeld wohnen lassen.
Franz von Galen wiederum schien es trotz der politischen Positionen, die er öffentlich vertrat, nicht zu stören, dass Franz von Papen, der Gutsherr, dessen Weisungen er jahrzehntelang folgen musste, 1933 Vizekanzler unter Reichskanzler Adolf Hitler wurde.
Dass Franz von Galen, der eine Forstakademie besucht hatte und deshalb mit der kapitalistischen Forstwirtschaft vertraut war, mit dem Amt des Vormunds seines Neffen Christoph Bernhard von Galen, dem designierten Oberhaupt der Familie von Galen, betraut wurde, ist leicht nachvollziehbar. Nicht nachvollziehbar ist es hingegen, weshalb er in den späten 1920er Jahren nicht Gutsverwalter unter dem volljährig gewordenen Christoph Bernhard bleiben durfte.
Dass dieser in Fragen der modernen Betriebswirtschaft weniger inkompetent gewesen sein soll als sein Sohn, der „Pleite-Bankier“ Ferdinand Joseph von Galen, müsste noch bewiesen werden. Im Artikel Wildpark Dinklage ist zu lesen, dass die Familie von Galen ihren Tierpark im Jahr 1968 öffentlich zugänglich machte. Dessen Vielfalt an Hirscharten soll anfangs weltweit einmalig gewesen sein. Aus heutiger sich ist eine derartige Dichte an Wild in dem relativ kleinen Burgwald Dinklage nicht zu vertreten, und seine Unterhaltung erwies sich wohl auch als zu teuer, so dass der Tierbestand kontinurierlich sank. Konnte sich die Familie von Galen etwa diesen traditionellen Luxus (den Tiergarten gab es bereits im 18. Jahrhundert) schlichtweg nicht mehr leisten? Wodurch womöglich aus diesem Grund (und nicht aus Frömmigkeit) die Burg Dinklage 1949 abgestoßen? In der Gegenwart ist ein erheblicher Aufwand erforderlich, um den erforderlichen Wasserstand der Gräften garantieren zu können: War das 1949 völlig anders? Heute haben die Benediktinerinnen dieses Problem. --2A02:8206:88C1:5B00:B12D:7A22:C975:D2A2 10:47, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Das alles beabsichtigst du doch wohl hoffentlich nicht in den Artikel einzufügen?! Hier handelt es sich um einen klassischen Fall von NPOV und TF.
Einen ausbaufähigen Beleg für Positionen, die Franz von Galen, der Not gehorchend, in den 1920er Jahren einnehmen musste, liefert das Kapitel Die ökonomische Krise des Adels und der Verein in Horst Conrads Aufsatz über den Verein katholischer Adeliger ([1]). Nach dem Ersten Weltkrieg kam es zu einer Verarmung vieler Angehöriger des niederen Adels. Franz von Galen hatte 2020 noch argumentiert: „dass die nachgeborenen Söhne stets von den Familienoberhäuptern bestens versorgt worden seien.“ (Band 2, S. 98 f.) Er selbst musste später die Erfahrung machen, dass das nach dem Ende seiner Tätigkeit als kommissarischer Gutsverwalter auf Gut Dinklage nicht der Fall war.
Bereits 2020 auf zahlreiche Beispiele dafür hingewiesen, dass darauf in der damaligen Gegenwart kein Verlass mehr sei, nahm Franz von Galen den Standpunkt ein, „dass der Verein [katholischer Adeliger] nun nichts mehr dagegen einwende, dass seine Mitglieder Kaufleute, Ingenieure oder was weiss ich werden, wenn sie nur echte katholische Edelleute von Gesinnung bleiben.“
Mein persönlicher Kommentar (Vorsicht: NPOV): Hier erweist sich die Richtigkeit des marxistischen Grundsatzes: „Das Sein bestimmt das Bewustssein“. --CorradoX (Diskussion) 11:42, 2. Jun. 2024 (CEST)Beantworten
Eine Frage beschäftigt mich nach der Lektüre einer Vielzahl von WP-Artikeln zum Thema „Die Familie von Galen und ihre Mitglieder“: Was ist eigentlich so schlimm daran, wenn Adelige verbürgerlichen? Was unterscheidet einen uradeligen Gutsverwalter von einem bürgerlichen Diplom-Forstwirt oder -Landwirt in derselben Funktion? In Leistungsgesellschaften: nichts!
Schlimm ist vor allem die Variante der Verbürgerlichung von Adelsangehörigen, die ausgerechnet beim Sohn des hyperfrommen Christoph Bernhard von Galen anzutreffen war: Übertriebener Standesstolz (Todsünde!), gepaart mit extremer Geltungssucht, verbanden sich bei Ferdinand Joseph von Galen mit grenzenloser Gier (Todsünde!), die – bezogen auf die Familie von Galen – zum Verlust des Jahrhunderte alten Familienbesitzes führte (neben dem Beinahe-Bankrott einer renommierten Bank und der Gefahr einer allgemeinen Wirtschaftskrise). Der Schutz des Familieneigentums durch das Instrument des Familienfideikommisses gehörte im Prinzip seit 1919 (Weimarer Reichsverfassung) und definitiv seit 1939 (Reichsgesetz zu dessen Abschaffung) der Vergangenheit an, so dass auch dieses bei entsprechend hohen finanziellen Verpflichtungen eines insolventen Schuldners in das Eigentum seiner Gläubiger übergehen konnte.
Fazit der ehemaligen Leiterin der Bankenaufsicht: Es gebe „heute“ (= 1986) kaum noch „Gentlemen“ mehr (zu denen sie den Angeklagten Ferdinand von Galen ausdrücklich nicht zählte). Selbst von Galens Ehefrau und sein Strafverteidiger plädierten, Ferdinand von Galen sei „kein Schwein, sondern ein Esel“, ein in Wirklichkeit inkompetenter (zweimal durchs Staatsexamen gefallener), naiver Ökononom, dessen Fassade viele geblendet habe.
Verarmt ist Ferdinand von Galen vor allem deshalb nicht, weil er klugerweise „in den Geldadel eingeheiratet“ hatte und dank der vereinbarten Gütertrennung das Vermögen seiner Ehefrau, einer Millionenerbin, für Gläubiger tabu war.
Alles soeben Angeführte ist 20. Jahrhundert (vor allem dessen zweite Hälfte) pur. Die für seine Familie größte Katastrophe musste Franz von Galen (gestorben 1961) im Gegensatz zu seinem Neffen Christoph Bernhard (gestorben 2002) nicht mehr miterleben. Von einer Art „Gnade des frühen Todes“ spricht auch Hubert Wolf in seinem Interview zum Thema „Clemens August von Galen“: Diesem sei durch seinen frühen Tod „erspart geblieben […], was sein Bruder Franz 20 Jahre lang erleben musste – nämlich nicht richtig anzukommen in der neuen Situation des Nachkriegsdeutschlands.“ (= aktuell der letzte Satz im Bezugsartikel). --2A02:8206:88CF:7500:91EE:130D:D731:2AA8 10:06, 3. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Die (umfassende?) Verarmung und Verbürgerlichung des deutschen Adels

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Zwei sich aufdrängende Suggestionen sind bei näherem Zusehen nicht haltbar:

  1. Franz von Galen wäre demnach Opfer eines Verarmungsprozess in seiner Familie geworden, die vor allem mit den politischen und ökonomischen Verhältnissen am Anfang der Weimarer Republik zu tun hatte. Sein Neffe hätte schlichtweg nicht mehr die Mittel gehabt, um als Familienoberhaupt seinen Onkel und andere Verwandte auskömmlich versorgen zu können. Auch er hätte unter der galoppierenden Inflation zu leiden gehabt, die Geldvermögen völlig entwertete und von der Landwirtschaft Lebenden ihre Situation erschwerte. Viele deutsche Adelige waren laut Horst Conrad in den 1920er Jahren erstmals mit der „Zumutung“ konfrontiert, mangels hinreichender anderer Erwerbsquellen berufstätig werden zu müssen. Eine Generation vor Franz von Galen hatte der ebenfalls jüngste Sohn eines Familienoberhaupts derer von Galen, Hubert von Galen (1849-1931), genug eigenes Vermögen, um sich Schloss Goldegg im Salzburgischen kaufen und dort lebenslang wohnen zu können. Er war während der gesamten 1920er Jahre nicht genötigt, das Schloss zu verkaufen.
  2. Hubert von Galens mittelbare Erben konnten zwar nicht im Schloss Goldegg einziehen, da seine Tochter diese Immobilie vor dem Eintritt des Erbfalls verkauft hatte, aber sie konnten andere Teile des Erbes behalten (vor allem andere Immobilien in dem Dorf Goldsee und den gleichnamigen See selbst). Dieser Zweig der Familie von Galen war nicht von den Vorgängen um die SGH-Bank betroffen und blieb vermögend. --CorradoX (Diskussion) 17:38, 10. Jun. 2024 (CEST)Beantworten