Diskussion:Friedrich (Mecklenburg)

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Erichsohn in Abschnitt Friedrich der Fromme »zu« oder »von« Mecklenburg
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Eigener Artikel ??[Quelltext bearbeiten]

Louise Friderike von Württemberg war wohl so ein Motor der Aufklärung in Mecklenburg neben ihrem frommen Friedrich. Da stellt sich die Frage, ob sie nicht demnächst einen eigenen Artikel verdient, da sie ja wohl nicht nur Lametta an der Seite ihres Mannes war. Derzeit ist meine Quellenlage noch ein wenig dünn und man will sich ja auch nicht gleich in LA-Diskussionen verwickeln lassen....--Kresspahl 00:51, 27. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Kontributionen[Quelltext bearbeiten]

Der Frieden zwischen Mecklenburg und Preußen erfolgte im Dezember 1762. Wie kann es darauf im Jahr 1760 zum Universitätsstreit kommen? --Ak120 (Diskussion) 11:33, 9. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Friedrich der Fromme »zu« oder »von« Mecklenburg[Quelltext bearbeiten]

Hallo Ehrichsohn, es gibt in den mecklenburgischen Herzogtümern eine seit langer Zeit gepflegte Traditione Alle regierenden Herzöge bzw. Großherzöge sind »von Mecklenburg« alle nicht regierenden »zu Mecklenburg«, da Herzog Friedrich, genannt der Fromme ein regierender Herzog war, ist sein Titel korrekt »Herzog von Mecklenburg«, sein nicht regierender Bruder Ludwig war »Herzog zu Mecklenburg«. Beste Grüße vom Denkmalfreak

Hallo Denkmalfreak. Es gibt in der Tat in der mecklenburgischen Heimatliteratur eine lange Tradition, Mitglieder des mecklenburgischen Fürstenhauses schlampig oder falsch anzusprechen. Sachlich stimmt Deine Meinung leider nicht ansatzweise. Die Titelform "von Mecklenburg" kommt in Wirklichkeit erst 1815 mit dem Großherzogstitel der beiden mecklenburgischen Regenten auf und wird auch nur von den beiden Großherzögen von Mecklenburg, deren Erbgroßherzögen und den dazugehörigen Ehefrauen geführt. Alle anderen Mitglieder des Fürstenhauses titelten stets und zu allen Zeiten als "zu Mecklenburg". Bis 1815 gab es im übrigen beim Fürstentitel auch keinerlei erkennbare Unterscheidung zwischen den jeweiligen Regenten und allen übrigen Mitgliedern des Fürstenhauses. Nur nach dem Zusammenbruch des alten Reiches (1806) wähnte sich der Schweriner Regent als Souverän und titelte kurzzeitig als "souveräner Herzog", was sachlich aber höchstens im Außenverhältnis des mecklenburgischen Großherzogtums stimmte und sich auch nicht durchsetzte. Es gibt zu dem Thema irgendwo in den neueren Mecklenburgischen Jahrbüchern eine hervorragende und höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Studie von Helge Bei der Wieden. --- Beste Grüße, STA (Diskussion)). 18:45, 17. Mai 2014 (CEST)Beantworten