Diskussion:Fungibilität
Zweifelhafte Aussagen/Fehlende Belege
[Quelltext bearbeiten]Schaut man in Bank- und Börsenlexika (Gabler Banklexikon, Gerke Börsenlexikon, Büschgen Kleines Börsenlexiko) oder den Grill, ist Fungibilität Vertretbarkeit und sonst nichts. Keine Verfügbarkeit, keine Umwandelbarkeit. Ich plädiere in Bezug auf den Teil zu wirtschaftswissenschaftlichen Bedeutungen für Ändern, wenn keine Belege geliefert werden. Die Rechtswissenschaften betreffend kann ich nichts dazu sagen. --Marinebanker 10:13, 24. Dez. 2007 (CET)
Das ist auch die einzige Bedeutung, die mir bekannt ist. Im rechtswissenschaftlichen Teil wird lediglich ein Spezialfall angeführt. GbR-Anteile sind generell einzigartig, da sie an die Person des Gesellschafters gebunden sind und daher nicht fungibel. Der Artikel sollte direkt auf Vertretbarkeit verlinkt werden -- Dispo 19:39, 2. Jan. 2010 (CET)
Vertretbarkeit
[Quelltext bearbeiten]Ist Vertretbarkeit nicht auch irgendwie Umwandelbarkeit, Austauschbarkeit,...? Im Kern stimmt die Umschreibung für fungibel schon, zumindest lernte ich es in ähnlicher Formulierung erst kürzlich an der Universität Gießen. Eine literarische Quelle kann ich nicht bieten, aber
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertretbarkeit http://boerse.ard.de/lexikon.jsp?p=150&key=lexikon_18672&letter=F http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/F/Fungibilitaet.htm http://www.boersenglossar.de/fungibilitaet_33.html
Von Verfügbarkeit las ich, zumindest im wirtschaftlichen Teil nichts. Zum rechtlichen Teil kann ich nichts sagen.
Ich plädiere für Ergänzung und Verlinkung um Vertretbarkeit. --MoBang 22:15, 2. Feb. 2008 (CET)
- Austauschbarkeit ist hier Austauschbarkeit gegen ein gleichartiges Ding. Das ist gerade keine Umwandelbarkeit im Sinne von umwandelbar in ein anderes Ding. Das folgt m. E auch aus Vertretbarkeit: "gleichwertig beschaffen und gegeneinander austauschbar" (Hervorhebung von mir).
- Im Börsenglossar ist Fungibilität eine Voraussetzung für den Börsenhandel. Bei der ARD und bei Unternehmerinfo wird aus dieser Börsenfähigkeit, für die Fungibilität eine Voraussetzung ist, plötzlich ein Bestandteil der Definition. Ich würde da doch den gedruckten Fachlexika vertrauen statt Webseiten --Marinebanker 22:41, 2. Feb. 2008 (CET)
Einleitung
[Quelltext bearbeiten]Die Einleitung zum Artikel geht entgegen der ursprünglichen Fassung bereits direkt auf den Begriff Fungibilität im Sinne der Finanzierungstheorie ein. Sie sollte jedoch allgemein bleiben, so dass sie auf beide Unterpunkte (Finanzierungstheorie & Rechtswissenschaft) zutrifft. Letztendlich muss aber auch der Teil für die Rechtswissenschaft deutlich erweitert werden, da er in dieser Form schwer verständlich ist. Gruß, --StMH 09:31, 3. Feb. 2008 (CET)
- Sorry, aber ich verstehe die Anmerkung nicht. In der Einleitung und im Abschnitt "Finanzierungstheorie" stehen unterschiedliche Dinge. Was ist davon Fungibilität im Sinne der Finanzierungstheorie? Und wenn es das im Abschnitt "Finanzierungstheorie" ist: Dort wird Fungibilität mit Liquidierbarkeit oder Marktliquidität gleichgesetzt ("sehr leicht zu Geld machen"). Gibt es dafür Quellen, das ist ja gerade der Teil der Definition, den ich bezweifle? --Marinebanker 10:47, 3. Feb. 2008 (CET)
Sorry das ich mich hier mal einklinke. Das sind solche Güter, die nach Art, Güte, Beschaffenheit und Menge genau bestimmt sind: Massengüter (Metalle, Getreide, Baumwolle, Gummi u. a.)
- (a) Du brauchst Dich nicht zu entschuldigen, dafür sind die Diskussionsseiten da.
- (b) Sorry, aber ich verstehe Deinen Beitrag überhaupt nicht. Was "sind Güter, die nach Art, Güte ..." etc pp.? Und wie steht Deine Aussage in Zusammenhang mit der Frage, ob es ein unterschiedliches Verständnis von Fungibilität in Finanzierungstheorie und in den Rechtswissenschaften gibt? Und mit der Frage, ob das, was unter Finanzierungstheorie steht, überhaupt Fungibilität ist?
- (c) Bitte signiere (durch Klick auf den entsprechenden Knopf, siehe Hilfe:Signatur) Deine Diskussionsbeiträge, das hilft, die Diskussion einigermaßen übersichtlich zu halten. Danke!
- -- Marinebanker 17:56, 6. Jan. 2009 (CET)
Die Einleitung bzw. Definition ist zudem eins zu eins aus dem "Duden Lexikon der Wirtschaft" übernommen bzw. kopiert worden. --Toxilly 23:55, 19. Aug. 2011 (CEST)
Ergänzung dazu: In der Finanzierungstheorie umschreibt die Fungibilität bei einer Geldanlage, wie leicht man eine Form der Investition in eine andere umwandeln kann. So sind beispielsweise Wertpapiere/Aktien, die an einer Börse notiert werden, eine sehr fungible Anlage, da der Anleger sie jederzeit sehr leicht wieder zu Geld machen kann. Eine Immobilie hingegen ist nicht innerhalb eines kurzen Zeitraums veräusserbar und somit auch wenig fungibel. Nachweis: www.investorsinside.de/was-ist-fungibilitat/ Was ist Fungibilität? im Blog Investors Inside (nicht signierter Beitrag von 87.175.110.58 (Diskussion) 13:57, 15. Jul 2016 (CEST))
Fungibilität im Bereich Ökonomie/Finanzen
[Quelltext bearbeiten]Der Begriff Fungibilität ist mir nur im Bereich Ökonomie/Finanzen bekannt. Meiner Ansicht nach ist der Artikel nicht nur unklar, sondern eigentlich falsch. Ich denke hier wurde Fungibilität und Liquidität verwechselt bzw. miteinander vermischt. Fungibilität bezeichnet gerade nicht wie leicht ein Gut gegen Geld eingetauscht werden kann, sondern lediglich die Eigenschaft eines Guts, daß eine Einheit nicht von einer anderen unterschieden werden kann und von daher auch der Preis der verschiedenen Einheiten identisch sein muß. Im englischen Artikel über fungibility ist es auch entsprechend beschrieben. --Sockratess 21:52, 27. Feb. 2010 (CET)
Hinweis auf Diskussionsseite
[Quelltext bearbeiten]Mit der Wikifizierung der Wortherkunft habe ich den Siehe-auch-Hinweis auf die Diskussionsseite entfernen müssen. Welche Inkonsistenzen auch immer bestehen, ein Verweis auf unkontrollierte Diskussionseiten ist ein Qualitätsbruch, der lieber ausgeräumt werden sollte, statt Nur-Betrachter auf diesen Namensraum zu entführen. -- Gohnarch░ 11:35, 27. Sep. 2010 (CEST)