Diskussion:Gattungsschuld
Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Ungewöhnlicher Ausdruck
Ungewöhnlicher Ausdruck
[Quelltext bearbeiten]Im Artikel sind einige seltsame, antiquierte Ausdrücke enthalten, die man meiner Meinung nach vereinfachen sollte:
Der Gläubiger geht dem Anspruch auf Übereignung einer der Gattung nach geschuldeten Sache auch dann verlustig
Der Gläubiger verliert auch dann den Anspruch ...
Für den Gläubiger bewendet es dann bei Gewährleistungsrechten.
[Bin mir nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe.] Dem Gläubiger bleiben dann (nur/noch) Gewährleistungsrechte. (nicht signierter Beitrag von 88.134.111.137 (Diskussion | Beiträge) 08:49, 8. Jun. 2009 (CEST))
- Das ist Juristensprache. Da der Artikel demnächst überarbeitet wird, werden auch diese Dinge bereinigt.--Wowo2008 (Diskussion) 17:50, 12. Okt. 2013 (CEST)