Diskussion:Geldstrafe (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Plani in Abschnitt Geldstrafen im Verwaltungsstrafverfahren
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Geldstrafen im Verwaltungsstrafverfahren[Quelltext bearbeiten]

Zunächst vielen Dank für den Artikel. Wichtig wäre mir noch, dass eingebaut wird, dass Geldstrafen auch als Sanktionen im Verwaltungsstrafverfahren vorgesehen sind (§ 13 VStG). So, wie der Artikel momentan aufgebaut ist, hat der Leser nämlich den Eindruck, Geldstrafen würden in Österreich nur als Sanktionen im Strafprozess ausgesprochen werden. Der weitaus überwiegende Anteil der Geldstrafen wird in Österreich aber im Verwaltungsstrafverfahren – in aller Regel ohne Beteiligung von richterähnlichen Instanzen (z.B. UVS oder in Zukunft Verwaltungsgerichtshöfe der Länder) – verhängt. Lg, Plani (Diskussion) 21:33, 29. Mär. 2012 (CEST)Beantworten