Diskussion:Gemeine Gefahr

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Babel fish in Abschnitt Deutschland-Bezug
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Deutschland-Bezug[Quelltext bearbeiten]

Das ist zwar als deutsches Strafrecht gekennzeichnet, deshalb füge ich da auch keinen Länderlastig-Baustein ein, dennoch: Was ist denn das übergeordnete Thema? Gibt es in Österreich/Schweiz/sonstwo keine "Gemeine Gefahr"? --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 12:08, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Österreich und Schweiz

So, noch mal nachgesehen. Also: Die Kategorien definieren einen deutschen Rechtsbegriff. Das ist aber offenbar Unfug, denn den Rechtsbegriff gibt es mindestens auch

Es ist also definitiv ein Mangel im Artikel: Entweder müsste er zu einem Artikel zum allgemeinen (übergeordneten, d.h. staatsneutralen) Rechtsbegriff umgebaut werden und könnte (bzw. sollte) auch länderspezifische Abschnitte enthalten, oder es müsste hier eine BKL angelegt werden, die die länderspezifischen (Klammer-)Lemmata verlinkt; in diesem Fall also Gemeine Gefahr (Deutschland). Letzeres wäre der "bequemere" Weg, allerdings sollte man dabei bedenken, dass sich außer Paragrafen wohl nicht allzuviel unterscheidet. Bevorzugt sollte man deshalb versuchen, den Artikel umzugestalten, indem man einen übergeordneten und einen länderspezifischen Teil voneinander abgrenzt. Dies werde ich mal als "Überarbeiten" deklarieren. Ich korrigiere erst mal nur die Kategorien, da nachweislich falsch, und hoffe hier auf eine Klärung, welcher der beiden möglichen Wege am besten eingeschlagen werden sollte. --Ein fröhlicher Franke (Diskussion H7) 12:25, 30. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Jedenfalls ist der »Deutschlandlastig«-Baustein angesichts des derzeitigen Zustandes des Artikels durchaus gerechtfertigt. --Babel fish (Diskussion) 12:53, 5. Mär. 2018 (CET)Beantworten