Diskussion:Geringfügige Beschäftigung/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Tobias heinrich karlsruhe in Abschnitt Allgmeinverständlich
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Aufteilung in mehrere Artikel

Es sollte einen speziellen Artikel "400-Euro-Job in Deutschland" geben. Darin enthalten sein sollten auch ganz praktische Alltagshinweise wie: "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" und "Anrecht auf Urlaubszeiten". Unter dem bisherigen Artikel "Geringfügige Beschäftigung" sollten tatsächlich weltweite Informationen zum Thema stehen und unter "Geringfügige Beschäftigung in Deutschland" auch die Auflistung rechtsgeschichtlicher Entwicklung dazu in Deutschland. Grüße von Christoph

Ich finde den Artikel gut so wie er ist. Este 12:11, 25. Apr 2006 (CEST)
Und ich finde ihn ungeeignet für 400-Euro-Job-Interessierte. Leider wird man bei der Suche "400-Euro-Job" trotzdem auf diesen Artikel weitergeleitet. Christoph
Der Artikel enthält ja immerhin einen Link auf die Minijob-Zentrale - und wenn du da nicht findest, was du suchst, dann mußt du halt einen Steuerberater hinzúziehen. Este 08:16, 26. Apr 2006 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 08:11, 3. Jul. 2008 (CEST)

Allgmeinverständlich

Die Ausführungen zu den abzuführenden Pauschalen und so kapiere ich nicht Soulman 01:54, 29. Jul 2006 (CEST)

bezieht sich das noch auf die aktuelle Fassung des Artikels? --Tobias heinrich karlsruhe 07:56, 11. Dez. 2007 (CET)
spricht etwas dagegen, diesen Diskussionspunkt zu löschen? -- 4 Monate keine Reaktion ... Tobias heinrich karlsruhe 10:46, 21. Mai 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 08:11, 3. Jul. 2008 (CEST)

als Zusatzjob?

Kann man neben einer normalen Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt zusätzlich einen Minijob annehmen und darauf pauschal besteuert werden oder geht das icht (und wird dann mit StKl 6 besteuert)?

ja, geht steuerfrei -wie immer keine Rechtsberatung- --Tobias heinrich karlsruhe 11:26, 2. Dez. 2007 (CET)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 08:11, 3. Jul. 2008 (CEST)

400€ Job als Zusatzverdienst als Hartz 4- Empfänger?

400€ Job als Zusatzverdienst als Hartz 4- Empfänger?Habe ich die Möglichkeit als Hartz 4-Empfänger die Möglichkeit, mein "Einkommen" durch einen 400€-Job um bis zu 400€ aufzubessern, oder nur um 100€?

Auch beim Hartz IV Empfänger sind die 400 Euro steuerfrei. Das hat jedoch nichts mit den Hinzuverdienstgrenzen bei Hartz IV oder ALGI oder ALG II zu tun!!!!!!!! sprich: dort gelten weiter die Grenzen 100 bzw. 160 Euro -wie immer keine Rechtsberatung- --Tobias heinrich karlsruhe 11:28, 2. Dez. 2007 (CET)
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Formulare...

Sehe ich das richtig oder muss eine alte Oma, die eine Haushaltshilfe für 2h/Woche einstellen will am PC den Minijob anmelden? 84.59.34.221 17:54, 3. Mär. 2007 (CET)

Siehst Du nicht richtig, denn dafür gibts das Haushaltsscheck-Verfahren. Ich habe es im Artikel mal verdeutlicht und verlinkt --Omi´s Törtchen ۩ - ± 18:12, 3. Mär. 2007 (CET)
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Achtung: Die Tätigkeit darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden, sofern das Entgelt über 400 Euro liegt!

What do you mean?

better? --Tobias heinrich karlsruhe 11:38, 2. Dez. 2007 (CET)
Einwände dagegen, dass ich diesen Punkt von der Diskussionsseite lösche? Tobias heinrich karlsruhe 10:32, 21. Mai 2008 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Tobias heinrich karlsruhe 08:11, 3. Jul. 2008 (CEST)

Regelmäßig

Hierbei heißt regelmäßig, wer beispielsweise als Urlaubsvertretung ausnahmsweise die Arbeit des Kollegen mitmacht, und in einem Monat deshalb 500 Euro verdient, ist auch in diesem Monat geringfügig entlohnt.

Das verstehe ich so, dass man mehr als 4800,- (400€ * 12 Monate) im Jahr verdienen darf. Oder muss man, wenn man in einem Monat 500 € verdient, dann im nächsten bei 300 € sein um das auszugleichen?

Monatlich sind 400 Euro möglich, jährlich 4800; Es gibt Umstände unter denen das überschrieten der monatlichen Grenze zugelassen ist (z.B. bei unvorhersehbarer Mehrarbeit), dann darf jedoch trotzdem diue 4800 Jahresgrenze nicht überschritten werden. Tobias heinrich karlsruhe 10:35, 21. Mai 2008 (CEST)
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" jobs

Kann ich ich zwei 400€ Jobs annehmen, ohne änderung der steurregelung?

was meinst du mit "ohne Änderung der Steuerregelung"?
Wer ein versicherungspflichtiges Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, darf grundsätzlich nur 1 Minijob haben. Gibt es meherere, so gelten für die zeitlich jüngeren Minijobs Sonderregelungen
Wer kein versicherungspflichtiges Hauptbeschäftigungsverhältnis hat, darf beliebig viele Minijobs annehmen. Übersteigt jedoch die Summe aus allen Minijobs 400 Euro im Monat, so werden alle (auch der erste) zusammengerechnet und als 1 versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis behandelt mit der Folge: kein einziger Minijob mehr.Tobias heinrich karlsruhe 10:37, 21. Mai 2008 (CEST)
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heilige Bürokratie

ich war am überlegen ob ich zu meiner Entlastunge einen Mini-Job einrichte. Aber diese ganze Bürokratie entlastet einen ja nicht wirklich... --84.173.113.179 18:05, 19. Mai 2008 (CEST)

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