Diskussion:Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H-stt in Abschnitt "198.646.000 Millionen Euro"
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"198.646.000 Millionen Euro"[Quelltext bearbeiten]

Die Formulierung ist erkennbar Käse. In der Zusammenfassung vom Bundestag steht das zwar auch so, in dessen vollständigen Bericht ist das realitätsnäher mit "198 646 000 Euro" angegeben, siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908795.pdf

--92.193.78.157 17:01, 6. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Grüße --h-stt !? 16:45, 15. Dez. 2020 (CET)Beantworten