Diskussion:Getrenntleben

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Mikue in Abschnitt objektives Rechtsmerkmal
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"Getrenntleben" auf Polnisch[Quelltext bearbeiten]

Dieser Artikel kann mit dem polnischen Artikel "Separacja" verlinkt werden. Mariola Kosenko (nicht signierter Beitrag von 217.247.196.199 (Diskussion) 08:56, 2. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Ist das noch aktuell?[Quelltext bearbeiten]

In dem Artikel über Lohnsteuerklassen wird gesagt: "Die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist am 1. Januar 2012 von den Meldebehörden auf die Finanzämter übergegangen (§ 39 Abs. 1 und 2 EStG). Die Änderung von Voraussetzungen für die Steuerklasse ist dem Finanzamt mitzuteilen. " ist somit die entsprechende Meldung nun dem Einwohnermeldeamt oder dem Finazamt gegenüber zu machen??? oder muss man zu beiden Behörden hingehem um Meldung zu machen. (nicht signierter Beitrag von 91.67.194.206 (Diskussion) 07:54, 23. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

objektives Rechtsmerkmal[Quelltext bearbeiten]

Ist Objektives Rechtsmerkmal ein feststehender Begriff? Dann sollte diese Seite angelegt werden, statt auf Objektivität zu verlinken. Mikue (Diskussion) 09:25, 6. Dez. 2013 (CET)Beantworten