Diskussion:Großenbusch

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Stefan Knauf in Abschnitt Was ist Großenbusch?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Was ist Großenbusch?

[Quelltext bearbeiten]

Hallo Olbertz! Das von mir beschriebene Gelände Großenbusch ist kein Ortsteil, sondern ein im 19. Jahrhundert weitgehend unbebautes Gelände. Es gehörte höchstwahrscheinlich auch nicht komplett zu Hangelar, sondern nur der Teil westlich des Gutes Großenbusch. Die zwei Häuser, die im Gemeindelexikon von 1885 als „Großenbusch“ in Hangelar auftauchen, sind wahrscheinlich das Gut Großenbusch, das gehörte nämlich zu Hangelar. In einer Karte von 1910 wird das Gut Großenbusch einfach mit „Großenbusch“ bezeichnet. Prinzipiell hätte ich keine Probleme damit, wenn im Artikel stünde, dass das Gut Großenbusch 1885 achtzehn Einwohner hatte. Ich sträube mich aber dagegen, ein einzelnes Gehöft oder das Gelände Großenbusch als Ortsteil zu bezeichnen.
Prinzipiell könnte man einen Artikel über das Gelände oder einen über das Gut Großenbusch schreiben. Aber beide sind meiner Meinung nach kein Ortsteil, das Gut Großenbusch ist schon gar kein vergangener Ortsteil, weil es ja immer noch existiert. Beim Gut Großenbusch hätte ich auch Bedenken, dass es wahrscheinlich nicht artikelrelevant ist, ich würde aber zumindest keinen Löschantrag wegen mangelnder Relevanz stellen.
Aber erstmal sollte man vielleicht irgendwie herausfinden, was im Gemeindelexikon von 1885 eigentlich mit „Großenbusch“ gemeint ist. Leider liegt es mir nicht vor. Ich bin auch etwas ratlos, wie man herausfinden soll, was mit der Eintragung gemeint ist, abgesehen von der Feststellung, dass das Gut Großenbusch ganz gut passen würde. MfG Stefan Knauf 23:20, 26. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Der Name muss anfangs einen Wald bezeichnet haben. Dieser Name mag dann auch auf das Gut in dessen Nähe und die Ortslage bzw. Flur übergegangen sein. Aber etwas mit -busch hinten meint eigentlich einen Wald. Vgl. Im Großen Busch -- Pitichinaccio 00:58, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Im Gemeindelexikon (ist auch online) steht nur Wohnplätze als Theile der Gemeindeeinheiten, ihre Wohngebäude und Einwohner als Überschrift, darunter erfolgen die Aufzählungen der Orte, hier: 15. Großenbusch 2 u.18 oder weiter 16. Bröl 28 u. 135, Heiserschoß 65 u. 289 etc. -- Olbertz 16:46, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Ist die Säkularisierung im Jahr 1804 irgendwo bequellt? Eigentlich erfolgte diese durchgehend 1803. -- Olbertz 17:49, 28. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Olbertz! Kannst Du bitte begrifflich zwischen dem Gelände Großenbusch und dem Wohnplatz aus dem Gemeindelexikon von 1885 unterscheiden? Wahrscheinlich gehörte nämlich nicht das gesamte Gelände zur Gemeinde Hangelar. Außerdem wäre ich Dir dankbar, wenn Du nicht jeden Wohnplatz als Ortsteil bezeichnen würdest.
Dass das Stift Vilich 1804 aufgelöst wurde, steht in Gerhard Schmitz' Aufsatz Der Vylicher große Busch, der im Artikel als Quelle angegeben ist. Natürlich könnte diese Angabe falsch sein, sie scheint mir jedoch plausibel. In der Liste von Klöstern (chronologisch) kannst Du nachlesen, dass es auch massig Klöster gab, die nicht 1803, sondern 1802, 1804 oder 1805 aufgelöst wurden. Solange ich keine bessere Quelle kenne, glaube ich Gerhard Schmitz. MfG Stefan Knauf 17:23, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten