Diskussion:Gummi arabicum

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2001:16B8:C222:5100:5D63:2DAB:DE6A:6BA3 in Abschnitt Coca Cola
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Eine Lösung von Gummi arabicum nennt man Gummiwasser. Man kann sie auch Gummi Arabicum Lösung nennen.

Gummi Arabicum wird folgender Maßen gewonnen: Der Baum wird angeritzt, sodass sein Harz herraustropft und unten am Stamm trocknet. Die Klumpen werden eingesammelt und dann vermahlen und gereinigt.

Es wird auch in der Süßwarenindustrie eingesetzt, um z.B. Schokodragees zu glänzen.

hi ihr könnte ich bitte mal die Herstellung von Gummi erfahren

(Mailadresse gelöscht)

danke

Siehe Gummi --Silberchen ••• +- 18:33, 31. Jul 2006 (CEST)

zu Gewinnung

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Wer es weiß, sollte nachtragen, in welchen Ländern Gummi arabicum gewonnen wird. Hat die Produktion eine wirtschaftliche Bedeutung? --84.190.85.135 01:59, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Gummi arabicum

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Kann mir vielleicht einer sagen, für was gummi arabicum heutzutage am meisten verwendet wird? In welcher Branche?

Antwort: -in Kaubonbons -in Pfefferminzdragees, z.B TicTac

Hier fehlt eine sehr häufige Nutzung: für Kaugummis, die meist haupsächlich aus Gummi arabicum bestehen. (nicht signierter Beitrag von 37.0.37.124 (Diskussion) 12:48, 27. Sep. 2019 (CEST))Beantworten

Es ist richtig, dass Kaugummi ein wichtiges Einsatzgebiet von Gummi arabicum ist. Allerdings wird es dort eher als Überzugsmittel verwendet. Hauptbestandteil ist Zucker und die sogenannte "Kaumasse". (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C222:5100:5D63:2DAB:DE6A:6BA3 (Diskussion) 12:42, 18. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Vetrieb

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Weis jemand welche Firma sowas vertreibt / wo man es her bekommt? Ist es sinnvoll sowas im Artikel zu erwähnen? Ich glaub man bekommt es unter dem Handelsnamen 'Gummar HT'

(Braucht man halt für OpenCola ) TF-infinity 11:19, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

falsche daten

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der export ist nicht 70% sondern 50% (wie auch im englischen wikipedia steht) hier ist dazu eine quellenangabe:

  1. ^ See page 5 of the World Bank Policy Note, Export Marketing of gum arabic from Sudan, March 2007 - http://siteresources.worldbank.org/INTAFRMDTF/Resources/Gum_Arabic_Policy_Note.pdf (nicht signierter Beitrag von 84.137.56.11 (Diskussion) 10:03, 3. Mär. 2011 (CET)) Beantworten

Logikfehler

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Tabakwaren sind in der Kategorie Verwendung doppelt genannt. (nicht signierter Beitrag von 119.40.64.9 (Diskussion) 07:21, 30. Jul 2012 (CEST))

Danke, korrigiert. Du kannst da auch selbst tätig werden. -- Bertramz (Diskussion) 08:25, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Coca Cola

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Laut den Herstellerangaben von Coca Cola enthält selbige kein Gummi-Arabicum!

http://www.coca-cola-gmbh.de/pdf/0512_zusatzstoffe.pdf (nicht signierter Beitrag von 217.92.171.3 (Diskussion) 10:35, 23. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Scrolle bitte in diesem PDF ganz nach unten. Da steht unter "Stabilisatoren E 414": Gummi arabicum. Das deckt sich mit der Referenz LeMonde im Artikel. Und wirf hier (S. 72) einen Blick auf die Fußnote. -- Bertramz (Diskussion) 11:23, 30. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Das stimmt nicht! Bei Gummi Arabicum E414 ist KEIN Kreuz, ist in Cola demnach nicht enthalten! -Wohl aber in vielen anderen Getränken aus dem Hause Coca Cola, was den Wert Gummi Arabicums für die Coca Cola Company und damit deine zitierte Fußnote erklärt.

In deiner Referenz wird es ja sogar richtig gestellt, was der Herr in der Le Monde wohl etwas durcheinander gebracht hat: Es geht natürlich um ungelöste Stoffe wie Fruchtanteile, die mittels G.A. suspendiert werden sollen. Die befinden sich aber in Fanta etc. wie es in dem von mir zitierten Pdf (zB Fanta Lemon) auch aufgeführt ist. (nicht signierter Beitrag von 217.86.210.186 (Diskussion) 16:20, 7. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Das Kreuz steht dort für "x = kennzeichnungspflichtig" und Gummi Arabicum ist nicht kennzeichnungspflichtig, also muss ein Kreuz nicht dastehen und steht tatsächlich auch so gut wie nirgends in der Tabelle. "Es geht natürlich um ungelöste Stoffe wie Fruchtanteile...": Das einzige Kreuz ist bei Fanta Lemon, dagegen haben Fanta Mandarine, Fanta Mango usw. kein Kreuz. Macht das Sinn? Die anderen Fantas haben bestimmt nicht weniger Fruchtanteil als Fanta Lemon. Gummi Arabicum kann außerdem mehr als Fruchtanteile in Lösung halten: Hier verhindert es die Kristallisierung von Zucker. Anderswo steht, dass damit die Perlen im Schaumwein und im (nicht-deutschen) Bier in ihrer Größe reguliert werden. Hier wird es "hauptsächlich bei der Herstellung von Cola, Limonaden, Süßstoffen und pharmazeutischen Produkten benötigt." (Cola an erster Stelle!) Oben (S. 72) angegeben: "Vor allem ist es bei der Herstellung von koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken unentbehrlich." Da geht es nicht um Fruchtanteile lösen. Seltsam, dass außer Le Monde auch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern, dieser Buchautor und die Washington Post alles durcheinander bringen. Ich mache folgenden Vorschlag: Du findest einen Beleg, dass Gummi Arabicum überall, nur nicht in Coca Cola enthalten ist. Möglicherweise ist in anderen Säften viel mehr drin. Dann schreiben wir das in den Artikel, damit nicht noch mehr Leute einer Ente aufsitzen. -- Bertramz (Diskussion) 17:57, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Ok. Ich kann mir nun vorstellen dass das Zeug in Cola ist. Das hier liefert eine recht gute Erklärung: http://www.sparror.cubecinema.com/cube/cola/chemistry/cola.pdf Ich denke aber immernoch, dass die Funktion von E414 in dem Wiki Artikel hier etwas einseitig benannt ist. Ich denke die Funktion ist vielmehr das Emulgieren der verschiedenen Aromaöle, die sich in der Cola befinden. Aber du hast ja auch schon die anderen möglichen Verwendungen benannt. Belegen kann das wohl keiner zweifelsfrei. (nicht signierter Beitrag von 139.20.209.217 (Diskussion) 23:37, 7. Feb. 2013 (CET))Beantworten

Laut der VERORDNUNG (EG) Nr. 1333/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008R1333&from=DE müssen Zusatzstoffe immer in der Zutatenliste aufgeführt werden, wenn es im Endprodukt einen technologischen Zweck erfüllt. Gummi arabicum ist ein Zusatzstoff und würde demnach in Coca Cola den Zweck als Stabilisator erfüllen. Da es aber nicht in der Zutatenliste steht, ist es auch nicht enthalten. Außerdem handelt es sich bei dem Farbstoff um Zuckerkulör, der ist ohnehin wasserlöslich und benötigt keinen Stabilisator. In Orangenlimonaden ist zum Beispiel häufig Johannisbrotkernmehl als Stabilisator enthalten, da ja noch natürliche Trübstoffe enthalten sind. Da steht es dann auch in der Zutatenliste. Bei der "Kennzeichnung" handelt es sich um alle Informationen, die auf einer Verpackung stehen, das heißt, wenn etwas nicht "gekennzeichnet" bzw. häufig eher "deklariert" werden muss, dann bedeutet das, dass man auf der Verpackung nicht zusätzlich darauf hinweisen muss, z. B. in der Verkehrsbezeichnung. Dass alles, was man als Zutat oder als Zusatzstoff verwendet, in der Zutatenliste auftauchen muss, bleibt davon unberührt. Als Beispiel: Wenn eine Orangenlimonade oder auch Cola Süßungsmittel enthält, wird es "gekennzeichnet" also "deklariert", das heißt die Verkehrsbezeichnung, die meist über der Zutatenliste steht, lautet dann z. B. so : "Orangenlimonade mit Süßungsmitteln". In der Zutatenliste müssen die Süßungsmittel so oder so aufgeführt werden. Bei Gummi arabicum muss man lediglich in der Verkehrsbezeichnung nicht darauf hinweisen, in der Zutatenliste muss es dennoch auftauchen, wenn es enthalten ist. Daher bin ich mir sicher, dass dieser Teil des Artikels falsch ist und entfernt werden sollte. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C222:5100:5D63:2DAB:DE6A:6BA3 (Diskussion) 12:32, 18. Mär. 2021 (CET))Beantworten

Ergänzend dazu der Artikel 20 der VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 25. Oktober 2011 https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:304:0018:0063:de:PDF was in einem Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt werden muss. Wenn nun Gummi arabicum im Endprodukt die technologische Wirkung erzielt Farbstoffe zu stabilisieren oder Aromaöle zu emulgieren, müsste es in der Zutatenliste aufgeführt sein. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:C222:5100:5D63:2DAB:DE6A:6BA3 (Diskussion) 15:51, 18. Mär. 2021 (CET))Beantworten