Diskussion:Häufig wechselnder Geschlechtsverkehr

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von R2Dine in Abschnitt Kategorien
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Die Kat. "Deutsche Sprache" eignet sich für fast jedes deutschsprachige Lemma. Und "Sexualität des Menschen" ist ebenso unspezifisch. Wie die Einleitung sagt, ist "hwG" eine Bezeichnung für das Verhalten Prostituierter (und ihrer Freier), aber nicht "des Menschen" und daher "Sexindustrie" als die speziellerer Kat. vorzuziehen. R2Dine (Diskussion) 14:27, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten

„Deutsche Sprache“ passt schon, ich habe mich da am–im Kopf verlinkten–Artikel Verwaltungssprache orientiert, der auch dort einsortiert ist. Hier geht es ja nicht nur um ein Wort, sondern um eine feststehende Bezeichnung bzw. Redewendung. Und die wird nicht nur für Prostituierte verwendet, sondern laut Einleitung generell für meist weibliche und junge Personen, denen–u.a. von Behörden–unterstellt wird, viele unterschiedliche Sexualpartner zu haben. Dazu gehören auch Mädchen in geschlossenen Heimen (Fussnoten 1 und 4), über die es auf Seite 315 in Quelle 1 im Jahr 1962 hiess, sie seien mit „Triebhaftigkeit und Kritiklosigkeit in der Partnerwahl verknüpft, denen die zielgerichtete GewerbsmaBgkeit im eigentlichen Sinne fehlt,...“. Sexindustrie passt da nicht, der Themenbereich „Sexualität des Menschen“ aber schon. - Thylacin (Diskussion) 17:41, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
"Verwaltungssprache" selbst mag bei "Deutsche Sprache" richtig eingeordnet sein, aber doch nicht ein einziger Begriff. Und heute sind doch mit Personen mit "hwG" allenfalls noch Prostituierte gemeint, wenn der Begriff überhaupt noch gebräuchlich ist. R2Dine (Diskussion) 19:53, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Die Sprachkategorie habe ich ausgewechselt; das Argument ist überzeugend. Wieweit die Redewendung heute noch verwendet wird? Siehe Artikel Sexualpädagogik auf einer Seite der Uni Hamburg, der es wohl ganz gut beschreibt. Sie wurde und wird aber nicht nur für Prostituierte verwendet. Kuckst du hier, Punkt 38-43:„Insbesondere gibt es keine klare Definition für „Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“. Es ist unklar, ob damit Prostitution oder Promiskuität angesprochen ist. ...ein gesetzlicher Anknüpfungspunkt findet sich in § 13 Abs. 2 des mittlerweile aufgehobenen Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 23.07.1953 ..., wonach der behandelnde Arzt es dem Gesundheitsamt zu melden hatte, wenn als Ansteckungsquelle eine Person angegeben wurde, „bei welcher der dringende Verdacht auf Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern“ bestand. Dieser Personenkreis erschöpft sich nach dem Gesetzeswortlaut keineswegs auf „Prostituierte“. Ein zu diesem Gesetz ergangener Erlass des Innenministeriums des Landes Baden-Württemberg vom 1.9.1954 ... spricht insoweit „von Dirnen und sonstigen Personen mit häufig wechselndem Geschlechtsverkehr“. ...Aus alldem wird nicht klar, ob lediglich die Vermietung der Wohnräume an Prostituierte verboten ist oder auch die Vermietung der Wohnräume an sonstige Personen mit außerehelichen Sexualkontakten bzw. häufig wechselnden Geschlechtspartnern.“ Resümee aus dem 2013 ergangenen Urteil: Promiskuität≠Prostitution. Also passt Sexarbeit als Kategorie nicht. - Thylacin (Diskussion) 22:28, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten
Danke für Deine ausführlichen Argumente. R2Dine (Diskussion) 23:12, 14. Mär. 2023 (CET)Beantworten