Diskussion:Hagen Boßdorf

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Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 84.161.233.27 in Abschnitt Textgestaltung
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Schöner aktueller Artikel

Becel

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Darf man mal fragen, was denn an diesen Becel-Clips so problematisch war? In dem Artikel wird der Bezug zu Boßdorf ja vollends verschwiegen... --88.70.49.179 16:06, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Da an den meisten Artikeln mehrere Benutzer Bearbeitung vornehmen, kann ein Artikel manchmal an Logik und Struktur verlieren. Ich habe jetzt kleinere Änderungen vorgenommen, die nun Klarheit zu der Schleichwerbung schaffen müssten. --Max666 17:13, 13. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Anonyme Edits gestern

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Sehr interessant, was da gestern von anonymer Seite verändert wurde. Durch die Bank alles Änderungen, die Boßdorf in einem schönen Licht darstellen bzw. es sogar von seinem Standpunkt aus darstellen. Man könnte meinen, es wäre er selbst, der da editiert. Wenn derjenige eine andere Meinung darstellen möchte, kann er das gerne hier durchdiskutieren. So, wie es gestern gelaufen ist, geht das jedenfalls nicht. --Hansbaer 08:57, 31. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Sind ja interessante Infos. Aber sind diese nicht etwas zu detailliert? Es reicht doch, dass die Person als Stasi-Spitzel und Doping-Verschleierer an vorderster Front bei der ARD entlarvt wurde.

So sehe ich das auch. Kritik ja, aber keineswegs "vernichten". --Farbenpracht 18:47, 22. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Stasi-Vergangenheit

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Wieso kann er 2005 nicht Sportchef werden, wenn seine Akte erst 2007 gefunden wurde? Irgendwie unlogisch. --Rita2008 17:25, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Weiß keiner eine Antwort? Soll ich den ersten Teil, da ohne Beleg, löschen?--Rita2008 (Diskussion) 19:07, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Der erste Satz im Abschnitt zur Stasi-Vergangenheit ist da recht klar. 2007 wurde anscheinend nur die Akte gefunden, aber seine IM-Tätigkeit war schon vorher bekannt. --20:25, 25. Mär. 2012 (CEST)
Gibt es dafür auch einen Beleg? --Rita2008 (Diskussion) 22:33, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten
Auf die Schnelle habe ich z.B. dies hier [1] gefunden. Laut dem gab es schon 2002 einige Seiten Aktenmaterial über Boßdorf, zu denen dieser sich äußerte. 2005 folgten dann mindestens 12 Seiten neues Material. Die ganze Affäre im Jahr 2005 ging anscheinend auf die Welt zurück [2]. Also: 2002 erste Funde, 2005 dann weitere Aktenteile, die Boßdorf weiter belasteten und ihm letzten Endes seinen Job als Sportchef kosteten. 2007 kam dann die ganze Akte ans Tageslicht, die die IM-Tätigkeit belegte. --Hansbaer (Diskussion) 22:45, 25. Mär. 2012 (CEST)Beantworten

Stasi-Vergangenheit

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Stasi-Vorwürfe statt Stasi-Vergangenheit Es trifft nicht zu, dass Boßdorf „ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatsicherheit“ ist (Titelzeile). Es trifft auch nicht zu, dass das Landgericht Berlin 2006 entschieden hat, „dass Boßdorf als Stasi-IM bezeichnet werden darf“ (Zu „Stasi-Vergangenheit“).

Von hinten angefangen: Der n-tv-Link (Fn. 3) führt auf keinen Beleg („Seite nicht gefunden“). Schon deswegen sollte der Satz zum Landgericht Berlin gelöscht werden, aber auch deswegen, weil er inhaltlich völlig falsch ist:

Das Landgericht Berlin hat 2006 zum Az. 27 O 451/06 nämlich überhaupt nicht darüber entschieden, ob Bossdorf als Stasi-IM bezeichnet werden darf oder ob er als Stasi-IM tätig war. Entschieden wurde über etwas völlig anderes. Nämlich über die Frage, ob Boßdorf (als Antragsteller) der „Welt“ in einem ganz konkreten Kommentar etwas verbieten kann. Zur Beantwortung dieser Frage hat das Landgericht zuerst auf die allgemeinen Grundsätze aus der Rechtsprechung Bezug genommen und unmittelbar im Anschluss daran die Auffassung vertreten (Entscheidungsgründe Seite 7): „Nach diesen Kriterien ist die angegriffene Bezeichnung des Antragstellers als ‚Stasi-IM’ vorliegend als Meinungsäußerung einzuordnen (…). Für den Leser wird aus der Aussage nicht greif- und nachvollziehbar, worauf sich der Vorwurf im Tatsächlichen gründet.“ Bezogen auf die Formulierungen im damals streitigen „Welt“-Kommentar stellt das Gericht vielmehr fest (Entscheidungsgründe Seite 8): „Der durchschnittliche Leser (…) versteht die beanstandete Äußerung nicht als tatsächlichen Beitrag zur Sachauseinandersetzung um die Stasi-Verstrickung des Antragstellers (..).“ Kurzum: Der Leser des Kommentars hatte es eben nicht so verstanden, dass Boßdorf tatsächlich ehemaliger Stasi-IM sei. Deswegen kann die Äußerung als Meinungsäußerung bewertet und der „Welt“ in diesem Kommentar nicht verboten werden.

Was hier im Wikipedia-Eintrag in der Titelzeile und unter „Stasi-Vergangenheit“ steht, ist dagegen die Behauptung einer tatsächlichen IM-Tätigkeit und ist völlig ohne Beleg.

Denn der andere „Welt“-Artikel (Fn. 2) ist ebenfalls kein Beleg. Stattdessen ist das eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Wer nämlich solchen Verdacht erhebt, muss schon vor der Veröffentlichung dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme bieten und auch solche Umstände veröffentlichen, die zu seiner Entlastung beitragen. Aber die „Welt“ behauptet nicht einmal, Boßdorf vor der Veröffentlichung angehört zu haben und liefert auch überhaupt nichts zur Entlastung.

Damit muss gelöscht werden, Boßdorf sei „ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der DDR-Staatsicherheit“ (Titelzeile), aus „Stasi-Vergangenheit“ müsste zumindest „Stasi-Vorwürfe“ gemacht, darunter müsste ausdrücklich „angebliche Tätigkeiten“ klargestellt werden und der Satz zum Landgericht Berlin jedenfalls gestrichen werden.

Ermittlungsverfahren eingestellt Wer den Verdacht angeblich falscher eidesstattlicher Versicherungen äußert und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, der muss doch zumindest auch die Einstellung des Verfahrens mitteilen. Dann stellt sich allerdings die Frage, ob das Ermittlungsverfahren zur Beschreibung Boßdorfs überhaupt eine Rolle spielen kann.

Für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gibt es jedenfalls Belege, z.B. unter merkur-online unter Bezugnahme auf die Süddeutsche:

„Der Prozess um angeblich falsche eidesstattliche Aussagen gegen den ehemaligen ARD-Sportkoordinator Hagen Boßdorf ist vorbei. Das Hamburger Amtsgericht hat den von der Staatsanwaltschaft angestrengten Prozess gegen den 45-Jährigen gegen die Zahlung einer Geldbuße von 10 000 Euro eingestellt, wie ein Gerichtssprecher und Boßdorfs Anwalt Johann Schwenn am Donnerstag sagten. Sie bestätigten einen Bericht der “Süddeutschen Zeitung“. Den Angaben nach fiel die Entscheidung mit Zustimmung der Anklage auf Vorschlag des Gerichts. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hatte den früheren Journalisten im März angeklagt, in einem Zivilprozess vor einem Hamburger Gericht im Zusammenhang mit Stasi-Vorwürfen gegen ihn gelogen zu haben. Mit der jetzt erfolgten Verfahrenseinstellung nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung ist nach Schwenns Angaben kein Schuldeingeständnis verbunden. Die Unschuldsvermutung bleibe bestehen.“ (merkur-online vom 29.10.2009: http://www.merkur-online.de/nachrichten/stars/hagen-bossdorf-verfahren-eingestellt-506299.html) --RAe Romatka (Diskussion) 15:01, 24. Jan. 2013 (CET)Beantworten

Danke für die Informationen, insbesondere die Erläuterungen der juristischen Details. Ich werde mir die Sache ansehen. --Hansbaer (Diskussion) 08:16, 25. Jan. 2013 (CET)Beantworten
So, ich habe nun eine überarbeitete Fassung eingebracht. Ich habe versucht, die Neutralität zu verbessern, indem die Vorwürfe auf belegbare Fakten beschränkt werden, die Boßdorf selbst hat beeinflussen können, also z.B. die Form des Kontakts mit der Stasi. Tatsachenbehauptungen sind seltener und auf die unbestreitbaren Details beschränkt. Der Rest ist im Konjunktiv, sofern relevant. Boßdorfs Eigendarstellung der Vorgänge wird nun auch erheblicher Raum gegeben. Bei der Darstellung der juristischen Vorgänge schaue ich zwar bei den Streitigkeiten mit H. Knabe nicht ganz durch, aber habe es soweit dargestellt wie mir möglich war. Die hier monierten juristischen Unsauberheiten habe ich versucht auszubügeln. Mir ist klar, dass der Benutzer RAe Romatka als mutmaßlicher Vertreter Boßdorfs (sein Anwalt scheint zumindest denselben Namen zu tragen) hier nicht unbedingt Interessen verfolgt, die der Ausgewogenheit und Neutralität der Wikipedia zugute kommt. Jedoch denke ich, dass ich in der jetzigen Fassung die bei Biographien gebotene Vorsicht habe walten lassen und damit sowohl dem Leser als auch dem Schutz der involvierten Personen Rechnung getragen ist. In einem Punkt bin ich jedoch nicht ganz bereit, die Wünsche von Benutzer RAe Romatka zu befolgen: aus meiner Sicht ist durchaus von einer Stasi-Vergangenheit zu sprechen. Wie umfänglich diese ist, sei dahingestellt. --Hansbaer (Diskussion) 11:38, 5. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Titelzeile und Bezeichnung als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit

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Ich bitte zunächst um Entschuldigung für die fehlende Signatur-Kennzeichnung in den von mir in diesem Bereich vorgenommenen Änderungen. Zur ersten Änderung: Hagen Boßdorf ist seit 2007 nicht mehr Journalist. Zur zweiten Änderung: Die Bezeichnung von Hagen Boßdorf als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit ist angesichts der Tatsache, dass eine derartige Tätigkeit nicht belegt ist und Hagen Boßdorf selbst sie - u.a. in den auf dieser Seite angegebenen Quellen - in Abrede stellt, nicht angemessen. Die Kontakte von Hagen Boßdorf mit Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit sind im entsprechenden Abschnitt ausführlich dargestellt. Die aus den Links und Quellen ersichtliche Informationslage rechtfertigt die Bezeichnung als Inoffizieller Mitarbeiter der Staatssicherheit weder in der Kategorisierung noch - und schon gar nicht - in der Titelzeile.--Erzpedant (Diskussion) 18:50, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Abgesehen von anderen Dingen des Artikels hat die Stasi-Vermutung nichts in der Titelzeile des Artikels zu suchen.--Wikiseidank (Diskussion) 15:50, 15. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Textgestaltung

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Die Art einiger Formulierungen ist ein wenig unwikipedianisch, finde ich. Es fehlt auch schon in der Einleitung die Bezeichnung, wofür er Berater ist. 84.161.233.27 01:04, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten