Diskussion:Hans W. Maier

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von Mautpreller in Abschnitt Zwang und Freiwilligkeit
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Zwang und Freiwilligkeit[Quelltext bearbeiten]

Es scheint zuzutreffen, dass sich Maier gegen eine gesetzliche Regelung der Zwangssterilisation bei "moralischer Idiotie" und Geisteskrankheit aussprach. Der Grund war allerdings, dass Maier meinte, dies würde den Entscheidungsspielraum der Ärzte und Psychiater übermäßig einschränken. "Die Patientinnen könne man oft umstimmen und überzeugen, dass Sterilisation in ihren Fällen das Beste für sie sei. Explizite Zwangsmassnahmen, wie sie in Waadt zum Beispiel der Fall waren, seien Maier nach abzulehnen, da man mit «der Freiwilligkeit bei entsprechender Aufklärung der Behörden und der Bevölkerung meist ebenso weit kommt, wenn keine gesetzlichen Hindernisse im Weg stehen»." Druckmittel konnten unter anderem sein, dass ein Schwangerschaftsabbruch nur nach erfolgter Sterilisation durchgeführt wurde oder dass eine Entlassung aus einer geschlossenen Anstalt nur nach Sterilisation genehmigt wurde (Zitat nach LcS: Eugenik und Sterilisationen in Zürich – Zwischen gesetzlicher Regulierung und ärztlicher Autonomie, in: RosaRot. Zeitschrift für feministische Anliegen und Geschlechterfragen, Heft 55 (2018), S. 17–21. LcS zitiert wiederum aus Hans W. Maier: Psychiatrische Erfahrungen über Schwangerschaftsunterbrechung und Unfruchtbarmachung, in: Deutsche Medizinische Wochenzeitschrift 47 (1932), 1827–1832. Vgl. auch Regina Wecker: Psychiatrie – Eugenik – Geschlecht, in: Schweizer Archiv für Neurologie und Psychiatrie, Bd. 154, Heft 5 (2003), S. 224–234, besonders S. 230–231. Die Frage, wie hier "Zwang" zu definieren ist, wird auch ausführlich diskutiert in: Marietta Meier, Gisela Hürlimann, Brigitta Bernet, Jakob Tanner: Zwangsmassnahmen in der Zürcher Psychiatrie 1870–1970: Bericht im Auftrag der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, Zürich 2002).

Man könnte dies sicher im Artikel ausführen, Literatur ist, wie gezeigt, vorhanden. Es wird jedoch nicht angehen, den Nachsatz "aber pochte dabei immer auf die Freiwilligkeit aller Massnahmen" kommentarlos einzufügen, obwohl der angegebene Beleg (Huonker) dies keineswegs bestätigt. --Mautpreller (Diskussion) 11:59, 17. Nov. 2023 (CET)Beantworten