Diskussion:Hauptpersonalrat

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Der Text zur HJAV ist inhaltlich falsch. Die HJAV wird von den Azubis direkt gewählt und wählt dann aus Ihrer Mitte den Vorsitzenden. Zusätzlich zur Teilnahme an den HPR Sitzungen durch den/die HJAV Vorsitzende(n) führt die HJAV auch eigene Sitzungen durch. Ich werde die nächsten Tage einen Artikel zur HJAV schreiben und den HPR Artikel evtl. auch noch inhaltlich vergrößern --Marcl1984 15:55, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Tja, habe schon angefangen und was find ich nun? Jugend- und Auszubildendenvertretung. Wieso hat eigentlich der HPR einen eigenen Beitrag wenn es doch auch Personalrat gibt? Der Beitrag ist schön umfangreich! --Marcl1984 22:34, 12. Okt. 2006 (CEST)[Beantworten]

Wahlgrundsätze[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist auch bez. der Wahl des HPR falsch. Ich vermute, der Autor hat nur die Regelungen des niedersächsischen LPVG berücksichzigt. Es gibt HPRe aber auch nach dem BPersVG (§§ 53. ff.) und in den LPVGen anderer Bundesländer. Es müsste allgemeiner formuliert werden. Ich werde mich mal damnächst dranmachen, ebenfalls sollten Beiträge zu Gesamtpersonalrat und Bezirkspersonalrat erfolgen. Zu dem Beitrag oben: ich halte es schon für sinnvoll, dem HPR einen eigenen (kurzen) Beitrag zu widmen. Der genannte Artikel Personalvertretung ist schon unübersichtlich. Ich denke, ich werde da einige Kapitel, wie Personalratswahl oder Personalversammlung demnächst in eigene Lemmas ausgliedern.

HDeinert2002 10:09, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

ÖPR eines Ministeriums[Quelltext bearbeiten]

Manchmal werden Personalrat eines Ministeriums und HPR an einem Ministerium verwechsel.

Der HPR wird auf Ebene des Ministeriums gebildet und ist für alle Personalmaßnahmen der nachgeordneten Behörden zuständig. Für das Ministerium selbst ist nur der dort gebildete ÖPR zuständig. Dieser hat für nachgeordnete Behörden keine Bedeutung.

Daher habe ich folgendes eingefügt: Davon zu unterscheiden ist der Personalrat eines Ministeriums bzw. einer obersten Landesbehörde. Da Ministerien selbst auch Behörden darstellen, muss auch an diesen ein sog. örtlicher Personalrat gebildet werden. Dieser wirkt bzw. bestimmt bei Personalmaßnahmen des Ministerium mit. Der Hauptpersonalrat wird bei Personalangelegenheiten des Ministeriums selbst nicht beteiligt, da für dieser der eigene örtliche Personalrat allein zuständig ist. (nicht signierter Beitrag von 2001:16B8:2D64:4C00:B8B1:A6DA:169B:8F3F (Diskussion) 12:33, 11. Apr. 2020 (CEST))[Beantworten]