Diskussion:Herrschaft Arnsdorf
mangelhafte Recherche
[Quelltext bearbeiten]Der Titel der Seite „Rittergut Arnsdorf“ ist unzutreffend. Dargestellt werden Zugehörigkeiten zur schriftsässigen Grundherrschaft Arnsdorf sowie die Zugehörigkeit zu kurfürstlichen Ämtern. Treffender wäre das Lemma „Grundherrschaft Arnsdorf“. Völlig unbeachtet bleibt, dass sich das Territorium der Grund-/Gerichtsherrschaft bei Besitzübergängen z. T. wesentlich änderte. Zeitweise gehörte die Stadt Hainichen zur Grundherrschaft Arnsdorf. Das ist auch in der genannten Literatur zu lesen! Ohne Zeitbezug ist die Nennung der Zugehörigkeit einzelner Orte für die Heimatforschung irrelevant. Dabei wäre schon ein näherer Blick in die Quelle 2 (auch ohne Archivbesuch) hilfreich gewesen. Völlig unerkennbar bleibt, dass die zu einer Herrschaft gehörigen Dörfer weitgehend autonome Gemeinden waren, mit Ortsrichter, Schöffen, Bürgermeister. Es entsteht der Eindruck herrschaftlichen Besitzes. Die Lage einzelner Territorien hinsichtlich der Verwaltungsstrukturen, es war selbst zur Ämterzeit unwichtig, ob ein Dorf als Exklave in einem anderen Amt lag, sollte ausschließlich bei den entsprechenden Ämtern genannt werden. --Striegistaler (Diskussion) 23:17, 6. Jun. 2013 (CEST)
Das Hauptproblem ist durch die Verschiebung des Artikels zum Lemma Herrschaft Arndorf erledigt.--Striegistaler (Diskussion) 23:21, 8. Mär. 2014 (CET)