Diskussion:Hofmarkschloss Walkersaich

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gomera-b in Abschnitt Definitionssatz
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Was soll hier behandelt werden? Die Hofmark? Das Baudenkmal ehem. Hofmarkschloß? Bitte nicht Begriffsmixtur erzegen. --Gomera-b (Diskussion) 18:56, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Das momentane Lemma "Hofmark Walkersaich" wird aktuell praktisch nur erwähnt, aber nicht behandelt. Entweder Infos zur Hofmark (mit) einbauen oder das Lemma wird entsprechend verschoben auf das Baudenkmal. --Gomera-b (Diskussion) 18:58, 26. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

erledigt durch Verschiebung und Anpassung. --Gomera-b (Diskussion) 22:02, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Definitionssatz[Quelltext bearbeiten]

"Die Hofmark Walkersaich war eine Hofmark in Walkersaich in Bayern." ist im Zusammenhang mit "Bereits 963 werden Schloss und Hofmark als „Eihhi“ urkundlich erwähnt." einfach nur Unsinn. Denn - so wie anzunehmen - entstand der Ort Walkersaich erst durch Schloss und Hofmark. Folglich eignet sich der Ort nicht zur Definition der Hofmark. --Gomera-b (Diskussion) 21:44, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Erledigt durch Lemmaverschiebung und entsprechende Anpassung der Aussagen. --Gomera-b (Diskussion) 22:03, 27. Jun. 2022 (CEST)Beantworten