Diskussion:Human Rights Act 1998

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 5glogger in Abschnitt EMRK verbietet keine Änderung
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Es wurde geschrieben;
Die Sektion 4 gibt den Richtern die Möglichkeit, bei Unvereinbarkeit eines Gesetzes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, eine Erklärung der Unvereinbarkeit (engl. Declaration of Incompatibility) abzugeben. Das Parlament ist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet, das Gesetz zu ändern.
1. Bedeutet das, dass das sie das Gesetz nicht ändern müssen, dass mit den Menschenrechten in Unvereinbarkeit steht, oder bedeutet das, dass sie das "Human Rights Act 1998" nicht ändern müssen?
2. Was macht das Parlament dann in solchen Fällen? Willkürlich entscheiden? Ist es dann sozusagen Glückssache, wie das Parlament entscheidet?

Wenn jemand Antworten auf diese Fragen hat bitte antworten, und es wäre möglicherweise gut das auch noch in den Artikel einzubauen, finde ich.

--91.113.120.60 21:34, 11. Feb. 2013 (CET)Beantworten

EMRK verbietet keine Änderung[Quelltext bearbeiten]

Im Zuge des Brexit und den damit verbundenen Verhandlungen mit Vertretern der Europäischen Union über die künftigen Beziehungen, lehnte die Regierung im Jahr 2020 geforderte Zusicherungen zur Gültigkeit der Europäischen Menschenrechtskonvention ab, um den Human Rights Act abändern zu können, sobald die Verbindung mit der EU gelöst ist.

Die Europäische Menschenrechtskonvention verbietet eine Änderung des Human rights Act nicht. Schon Cameron wollte ab 2006 mit einer eigenen British Bill of Rights eine Verbesserung der Menschenrechte in UK erreichen David Cameron to 'scrap' Human Rights Act for new 'British Bill of Rights'. (Leider ist bis dato noch kein Entwurf bekannt.) Bitte hier nicht einfach Brexeteer-Quatsch verbreiten. Die Menschenrechtskonvention verhindert nur eine Aufweichung der Menschenrechte. Bitte bei Rechtsthemen genauer arbeiten.--5gloggerDisk 20:17, 18. Okt. 2020 (CEST)Beantworten