Diskussion:Immobilienrente

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Karl 3 in Abschnitt Internationales
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Umgekehrte Hypothek - Immobilienrente, Überschneidungen[Quelltext bearbeiten]

--M2k~dewiki (Diskussion) 17:44, 13. Jul. 2023 (MESZ)

Eine Möglichkeit das Problem zu lösen wäre, statt Immobilienverrentung bzw. Immobilienrente als Oberbegriff Immobilienverzehrprodukte zu nehmen. Die Immobilienverzehrprodukte untergliedern sich in Umkehrhypothek und Immobilienverrentung (vgl. Jonathan Ben-Shlomo, Reverse Mortgage, Ein integrativer Ansatz zur Erklärung der Nachfrage nach Umkehrhypotheken, Diss., Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, SS 2015, S. 14, hier: [[3]]).--Karl 3 (Diskussion) 15:23, 14. Jul. 2023 (MESZ)

Das ist grundsätzlich richtig. Aber Immobilienverzehrprodukte dürfte kaum ein Suchbegriff sein, der häufig nachgeschlagen wird. Mir geht es darum, die Formen der Immobilienverrentung darzustellen, weil dieses Thema angesichts unserer demographischen Entwicklung immer häufiger diskutiert wird, eben gerade unter älternen Leuten, die den Begriff Immobilienverzehrprodukte sicher nicht kennen. Die Umkehrhypothek ist tatsächlich etwas anderes. Vielleicht sollte ich sie ganz aus dem TExt nehmen. Ich hatte sie nur drin, weil ich zeigen wollten, dass es woanders eben Möglichkeiten für ältere Leute gibt, ihr Haus zu Geld zu machen. --Johannrunde (Diskussion) 12:36, 20. Jul. 2023 (MESZ)

Wir scheinen uns einig zu sein, dass der Begriff Immobilienverzehrpodukte geeignet wäre, unter diesem Oberbegriff auch die Umkehrhypothek abzuhandeln. Der Hinweis auf einen weniger geeigneten Suchbegriif mag stimmen. Das Problem ließe sich aber auch über eine Weiterleitung = redirect lösen. Die Umkehrhypothek rauszunehmen wäre m.E. der falsche Weg, denn sie gehört nun mal zu dem Thema Wie kann ich meine Immobilie zu Geld machen und trotzdem drin wohnen bleiben. --Karl 3 (Diskussion) 17:23, 20. Jul. 2023 (MESZ)

Diskussion auf die Disk-Seite des Artikels Innobilienrente kopiert! --Karl 3 (Diskussion) 07:31, 21. Jul. 2023 (MESZ)

Rückmietverkauf Teilmenge des Abschnitts Leibrente?[Quelltext bearbeiten]

Mir ist nicht ersichtlich, wodurch sich Rückmietvertrag gravierend von Leibrente unterscheidet. Bei beiden Vertragsarten geht das Eigentum auf den Erwerber über. Auch die Zahlung einer Miete kann bei einem Leibrentenvertrag vereinbart werden ebeso das Tragen der Instandhaltungskosten durch den neuen Eigentümer. Bei beiden Vertragsarten erfolgt die Absicherung des Mietverhältnisses im Grundbuch. In der Regel dürfte die Absicherung nicht erstrangig erfolgen. Eine Kündigung des Mietverhältnisses könnte bei beiden Vertragsarten z.B. erfolgen, wenn der Mieter in Zahlungsverzug kommt. Können die beiden Abschnitte zusammengefasst werden? --Karl 3 (Diskussion) 13:57, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Internationales[Quelltext bearbeiten]

"In angelsächsischen Ländern ist der Rückmietverkauf schon seit längerem etabliert." Bitte Quelle für diese Aussage nachtragen. --Karl 3 (Diskussion) 15:42, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten