Diskussion:Ipso iure
Heißt es jetzt Ipso iure oder Ipso jure ? --chvickers 21:10, 20. Aug. 2007 (CEST)
Also meiner Ansicht nach sollte es ipso jure heißen. So steht es zumindest in unserem Skript und im Netz. (nicht signierter Beitrag von 93.232.152.247 (Diskussion) 20:47, 24. Sep. 2010 (CEST))
- Natürlich ipso jure, habe das Lemma korrigiert.--Losdedos 01:05, 26. Jun. 2011 (CEST)
Wieso "jure"? Ich würde sagen "iure". Es ist eine Deklination von "ius". Der Ablativ Singular von "ius" ist "iure". (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 10:05, 17. Aug. 2011 (CEST))
Bitte auch die Überschrift in "Ipso Iure" ändern. Danke (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 09:46, 9. Sep. 2011 (CEST))
Wer beaufsichtigt denn diesen Artikel? Es tut sich ja gar nichts. (nicht signierter Beitrag von 141.2.161.129 (Diskussion) 11:30, 3. Nov. 2011 (CET))
- Das Lemma zu ändern, den Artikeltext aber nicht, ist natürlich wenig sinnig. Ich habe die Verschiebung daher rückgängig gemacht. Bitte erst dann erneut verschieben (und den Artikeltext entsprechend ändern), wenn hier Einigkeit hergestellt worden ist. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 14:51, 12. Apr. 2012 (CEST)
- Der Duden kennt nur die eingedeutschte Schreibweise „ipso jure“, aber nicht das lateinische „ipso iure“. Die Datenbank openjur.de hingegen findet die lateinische Schreibweise mit „i“ etwas häufiger (166 Mal) als die deutsche mit „j“ (93 Mal). Schließlich findet die Wortschatz-Datenbank der Uni Leipzig „ipso jure“ nicht, „ipso iure“ 2 Mal, die regelmäßige deutsche Entsprechung „von Rechts wegen“ 6 Mal und, nur zum Vergleich, das verwandte „ipso facto“ 11 Mal. Eigentlich wollte ich wegen der grundsätzlichen Beachtung der deutschen Rechtschreibung bei der Lemmawahl (siehe WP:RS, WP:NK) den Artikel wieder auf die jetzige Weiterleitung ipso iure verschieben. Aber auch ohne juristische Fachkenntnis legen die Gegebenheiten der Worthäufigkeit das Belassen der jetzigen Systematik nahe sowie – vor allem – das Anlegen einer zusätzlichen Weiterleitung der regelmäßigen deutschen Entsprechung von Rechts wegen. Im Übrigen sind die Weiterleitungsbegriffe im Artikel fett zu fervorzuheben. --WinfriedSchneider (Diskussion) 12:28, 27. Jul. 2016 (CEST)
ipsa lege
[Quelltext bearbeiten]wird im Denkmalschutz statt ipso iure benutzt.