Diskussion:Jörg Asmus

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Jörg Asmus in Abschnitt Artikel muss Überarbeitet werden!
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Artikel muss Überarbeitet werden![Quelltext bearbeiten]

Die Qualitätssicherung wurde von @Pumuckl456: geschlossen, um einem Löschantrag vorzubeugen muss der Artikel aber weiter Überarbeitet werden:

  • WP:NPOV: der Artikel wurde im Wesentlichen als Selbstdarstellung von @Jörg Asmus: bzw. Benutzer:Joergasmus bearbeitet
  • WP:RK#P: die Relevanz des Artikels sollte besser belegt werden
  • WP:BLG: Belege fehlen (unbelegt ist z.B. "Experte für", "Seine systematisch-taxonomischen Untersuchungen", "Seine Auseinandersetzung...zeigt", u.a.), siehe auch Spezial:Diff/223591878/225010559 von @Meloe:
  • WP:BIO: Die Anforderungen an Biografien über lebende Personen sind nicht eingehalten, vor allem fehlt es an verlässlichen Belegen (Referenz 1 ist z.B. eine Selbstreferenz auf eine Website von Jörg Asmus)

--J. Lunau (Diskussion) 16:35, 7. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Hallo,
ich habe einige Änderungen an dem Artikel zu meiner Person vorgenommen. Dazu möchte ich das Folgende bemerken:
Die im Text verwendete Wortwahl wurde vornehmlich aus den Laudationen der mir verliehenen Auszeichnungen entnommen. Der Eintrag "Experte für Vögel" stammt ebenfalls nicht von mir. Ich selbst möchte die Frage, ob es sich bei meiner Person um einen Experten handelt oder nicht, allerdings nicht selbst beantworten. Bei fast 400 Veröffentlichungen in Fachzeitschriften und 5 Buchveröffentlichungen, die zu 95 Prozent die Thematik Papageienvögel behandelten, möchte ich diese Einschätzung gern anderen überlassen. Nur soviel... Über meine letzte Buchveröffentlichung (Wildvogelhaltung) im Verlag Springer Nature, mit über 54.000 Online-Zugriffen innerhalb eines Jahres, äußerten sich Verlagsmitarbeiter kürzlich bei einem Online-Meeting hocherfreut, so dass der Verlag sich nunmehr eine englische Übersetzung des Werkes und anschließende Publikation für die erste Hälfte des Jahres 2023 vorgenommen hat. Danach soll dann auch schon die 2. deutsche Auflage des immerhin über 1.000 Seiten starken Werkes in Angriff genommen werden. Ich glaube, dass Springer Nature als einer der führenden Wissenschaftsverlage der Welt Amateuren diese Möglichkeit wohl eher nicht einräumen würde! Sofern die Bezeichnung "Experte" aber dennoch fehl am Platze ist, dann kann sie von mir aus ruhig gestrichen werden.
Belege zum Eintrag: "Seine systematisch-taxonomischen Untersuchungen", "Seine Auseinandersetzung...zeigt", u.a" habe ich heute in dem Beitrag eingefügt. Dazu habe ich die Laudatio von Dr. Till Töpfer, die zu der Preisverleihung für den Maria-Koepcke-Preis 2015 gehört, als Beleg in den Beitrag eingefügt. In der Laudatio sind genau diese o.g. Textstellen im Original nachzulesen! Zusätzlich werde ich aber auch noch einen Link zu der Homepage der Deutschen Ornithologen-Gesellschaft einfügen, auf der diese Laudatio ebenfalls veröffentlicht wurde. Also auch diese Wortwahl ist definitiv nicht meinem Bedürfnis nach einer Selbstdarstellung bei Wikipedia geschuldet.
"Siehe auch Spezial:Diff/223591878/225010559 von @Meloe:" Hier könnte ich leider nur meine Urkunden über die Titel bei der Deutschen Meisterschaft als Beleg beifügen und vielleicht den einen oder anderen Zeitungsbericht aus der regionalen Presse, da der Bund Deutscher Sportschützen (BDS) die Ergebnisse der Deutschen Meisterschaften erst wieder ab 2019 auf der eigenen Homepage veröffentlicht hat. Das Jahr 2019 war dann aber das Ende meiner sportlichen Laufbahn.
Interessant finde ich den Hinweis: "Die Anforderungen an Biografien über lebende Personen sind nicht eingehalten, vor allem fehlt es an verlässlichen Belegen (Referenz 1 ist z.B. eine Selbstreferenz auf eine Website von Jörg Asmus)" Hierzu möchte ich anmerken, dass in der vorangegangenen Version als Referenz 1 an dieser Stelle ein Link zu dem Fotostammtisch Teterow eingefügt wurde (nicht von mir!), der bei Aufruf allerdings ein von mir selbst erstelltes Profil mit meinem Bildmaterial darstellte. Da dieses Profil auf der Homepage vom Fotostammtisch Teterow nicht mehr existiert und der Link somit letztendlich ins Leere führt, habe ich diese Referenz 1 durch einen Link zu meiner eigenen Website ersetzt, und somit ebenfalls zu einer Quelle mit meinem eigenen Bildmaterial. Ich war der Meinung, dass wohl auch mein Vorgänger lediglich meine Verbindung zur Naturfotografie mit dem Verweis auf die Seite vom Fotostammtisch Teterow darstellen wollte - also mit dem von mir dort erstellten Portfolio. Da eine eigene Homepage im Grunde auch nur ein eigenes Portfolio darstellt, bin ich davon ausgegangen, dass ein Verweis auf meine eigene Website als Ersatz für den vorherigen Eintrag durchaus tauglich sein könnte. Scheinbar lag ich da falsch.
In der aktuellen Beitragsfassung befindet sich unter der Rubrik "Leben" hinter dem Eintrag "Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer Vögel e.V. (VZE)" die Referenz 1. Ruft man den Beleg dazu auf, dann öffnet sich ein Jahrbuch aus dem Jahr 2012, in dem nicht nur meine personengebundenen Daten enthalten sind, sondern auch die einiger anderer Personen, mit denen ich nach wie vor in Kontakt stehe. Bei diesem Jahrbuch handelt es sich um ein "vereinsinternes" Verzeichnis, dass zur damaligen Zeit (2012) nur den Mitgliedern der Vereinigung für Zucht und Erhaltung einheimischer und fremdländischer Vögel e.V. für den internen Gebrauch zur Verfügung gestellt wurde. Eine Veröffentlichung dieser personengebundenen Daten sollte nach der heute geltenden DSGVO ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen wohl kaum noch erlaubt sein. Von meiner Seite aus habe ich nichts dagegen, dass (lediglich) mein Name mit einer Arbeit im damaligen VZE-Präsidium in Verbindung gebracht wird. Der Veröffentlichung meiner Anschrift, Telefonnummer oder auch E-Mail-Adresse widerspreche ich hiermit ausdrücklich. Die ebenfalls veröffentlichten Daten der Herren Dr. Ernst Günther, Manfred Kästner und weiter hinten auch Bernd Simon dürften ebenfalls zu Problemen führen, sollten diese Personen von dieser Veröffentlichung erfahren. Es wäre schön, wenn andere Wikipedia-Autoren die Datenschutzaspekte etwas genauer nehmen. --Jörg Asmus (Diskussion) 17:10, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Jörg Asmus,
ich verwehre mich gegen Vorwürfe, Datenschutzaspekte nicht genau zu nehmen!
Im Bemühen, den Artikel zu verbessern (anstatt zur Löschung vorzuschlagen), habe ich im Internet recherchiert, um die Präsidiumsmitgliedschaft im VZE zu belegen. Dabei bin ich auf das für Jedermann im Internet frei zugängliche "Jahrbuch" gestoßen, dass ich dann zur Erstellung der Referenz "VZE Geschäftsstelle, Bärbel Graul: Jahrbuch 2012 - VZE" verwendet habe. Dieses in der Wikipedia übliche Vorgehen verstößt sicher nicht gegen die oben angesprochene DSGVO! --J. Lunau (Diskussion) 21:02, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo J. Lunau,
ich weise Sie noch einmal darauf hin, dass das Jahrbuch im Jahr 2012 ausschließlich einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden sollte, nämlich den damaligen Mitgliedern der VZE. Neben dem in dem Beitrag veröffentlichten Teil des gesamten Jahrbuchs enthielt es auch eine komplette Namensliste aller Personen, die damals Mitglied in der VZE waren. Der Veröffentlichung meiner personengebundenen Daten und weiteren Verbreitung dieser Daten in diesem "begrenzten Personenkreis" habe ich zum damaligen Zeitpunkt zugestimmt. Keinesfalls zugestimmt habe ich aber, dass diese Daten im Internet veröffentlicht werden dürfen. Leider existiert die Internetpräsentation www.vze-online.net nicht mehr, auf der sich diese Publikation befindet. Mein Wunsch, dass meine personenbezogenen Daten dort gelöscht werden, kann ich auf dem üblichen Weg also nicht veranlassen. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet setzt im Wesentlichen das Einverständnis des Betroffenen voraus (Art. 4 DSGVO). Erfolgte diese Einverständniserklärung nicht, dann ist dies ein Verstoß gegen die DSGVO. Auch eine unterlassene Löschung der Daten wäre in dem Fall ein solcher Verstoß. Das Recht auf Löschung von personengebundenen Daten ist im Art. 17 DSGVO verankert. Da ich dieses Recht auf Löschung derzeit nicht durchsetzen kann, weil die besagte Internetseite über die Domain www.vze-online.net nicht mehr aufrufbar ist und ich somit keinen direkten Ansprechpartner für diese Handlung habe, heißt aber noch lange nicht, dass die so immer noch zugänglichen Daten von jedem Internetbenutzer nach dessen freien Willen weiterverbreitet werden dürfen. Ich habe Sie nunmehr über die Umstände aufgeklärt, nämlich dass diese Daten ursprünglich "ohne" meine Einverständniserklärung im Internet veröffentlicht wurden. Dass ich einer weiteren Verwendung dieser unrechtmäßig veröffentlichten Daten als einen Beleg eines Wikipedia-Beitrags widerspreche, habe ich bereits geschrieben. Sollten Sie bei Ihrer Meinung bleiben, dass dies in der Wikipedia sonst wohl übliche Vorgehen in diesem speziellen Fall nicht gegen die DSGVO verstößt, dann werde ich dies an anderer Stelle prüfen lassen. --Jörg Asmus (Diskussion) 10:59, 10. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Sehr geehrter Herr Asmus,
bei meinem Hobby als Wikipediaautor geht es mir um das für mich faszinierende Gemeinschaftsprojekt, eine freie Enzyklopädie zu erstellen. Dabei ist mir das Verhältnis zu meinen "Kollegen" in der Wikipedia wichtig und ich achte deren Rechte. Wenn Sie anstelle des hier üblichen Du mir gegenüber das Sie bevorzugen, ist das OK. Mir sind auch Datenschutz und Ihre Privatsphäre wichtig, deshalb akzeptiere ich, dass Sie die oben diskutierte Verlinkung nicht möchten (Ihre Löschung dieser Referenz wurde zwischenzeitlich von @Meloe gesichtet). Das ändert aber nichts an meiner Meinung, wie ich sie weiter oben schon geäußert habe und Ihre Ankündigung "dies an anderer Stelle prüfen zu lassen", schüchtert mich nicht ein. Andere Stellen werden Ihnen sicher bestätigen, dass es bei der DSGVO um die Verarbeitung personenbezogener Daten geht, nicht um Ihre Privatsphäre (die ich zu jeder Zeit geachtet habe).
Das Problem eines Beleges für Ihre Präsidiumsmitgliedschaft im VZE könnte vielleicht dadurch gelöst werden, dass die Referenz auf das Jahrbuch ohne Verlinkung wieder eingefügt wird. Wenn das für Sie OK wäre, bin ich gerne behilflich. Mit freundlichem Gruß --J. Lunau (Diskussion) 12:40, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo, wir können gern zum Du übergehen. Mir war nicht bewusst, dass dies hier "so einfach" gehandhabt wird, weil ich bisher kaum in der Wikipedia-Gemeinschaft tätig war, da mir dazu momentan leider noch die Zeit fehlt. Ein kollegialer Umgang ist mir dennoch sehr wichtig und darum bitte ich meinen Hinweis bzgl. der DSGVO auch nicht all zu persönlich zu nehmen. Eines möchte in diesem Zusammenhang aber unbedingt noch loswerden. Die verantwortliche Stelle innerhalb Europäische Kommission äußert sich zu der Frage, was die DSGVO umfasst, wie folgt: "„Verarbeitung“ schließt eine Vielzahl unterschiedlicher mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgänge im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ein. Sie umfasst das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung personenbezogener Daten." Es handelt sich somit durchaus auch bei der "Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung" um eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Nun ging es in meinem Fall darum, dass die zuvor für vereinsinterne Zwecke erhobenen personenbezogenen Daten zunächst mit meiner ausdrücklichen Einwilligung in dem besagten Jahrbuch als "Druckwerk" erschienen sind und dieses Druckerzeugnis anschließend den Mitgliedern der VZE im Jahr 2012 zur Verfügung gestellt worden ist. Damit endet dann aber auch schon meine Einwilligung. Warum nachfolgend jemand Interesse daran hatte, u.a. meine personenbezogenen Daten im Internet zu veröffentlichen, indem ein entsprechender Scan von dem Jahrbuch auf der Homepage www.vze-online.net veröffentlicht wurde, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist aber eigentlich auch gar nicht so wichtig. Denn dem Interesse an der Veröffentlichung der Kontaktdaten von z.B. Vereinsmitgliedern steht das Recht der betroffenen Person (Vereinsmitglied) an der informationellen Selbstbestimmung und dessen Persönlichkeitsrecht entgegen. Bekanntlich handelt es sich bei Kontaktdaten der Vereinsmitglieder um personenbezogene Daten. Deswegen gilt das datenschutzrechtliche „Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass jede Verarbeitung (=Verbreitung) von Daten verboten ist, es sei denn, es liegt eine Einwilligung oder einer der gesetzlichen Erlaubnistatbestände vor. Wenn man meine Kontaktdaten nun also ohne meine Erlaubnis im Internet veröffentlicht hat, dann wird dieses Verbot auch bei einer anschließenden Verbreitung an anderer Stelle nicht außer Kraft gesetzt. Bei der Veröffentlichung der Daten im Internet ist stets zu berücksichtigen, dass diese Daten weltweit abrufbar und einer unbestimmten Anzahl von Personen zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch bei einer weiteren Verbreitung unerlaubt verwendeter Datensätze via Wikipedia. Moderne Informationstechniken machen es schließlich möglich, die personenbezogenen Daten auszuwerten und mit Informationen aus anderen Datenbeständen zu umfassenden Persönlichkeitsprofilen zu verarbeiten. Und sehr wohl sind personenbezogene Daten als ein nicht unwesentlicher Teil der Privatsphäre zu betrachten. Dies kann man z.B. auch in Wikipedia nachlesen! Dort heißt es: Die Privatsphäre kann in Deutschland in die folgenden Bereiche aufgeteilt werden: 1. Der Schutz personenbezogener Daten, 2. Die Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses und 3. Die Unverletzlichkeit der Wohnung. Das Problem eines Beleges für meine Präsidiumsmitgliedschaft in der VZE sehe ich nicht als solches an. Diesen Hinweis auf meine damalige VZE-Präsidiumsarbeit hatte nicht ich in meine Biographie mit aufgenommen, weil sie mir selbst auch nicht so viel bedeutet. Diesen Passus habe ich darum nun auch schon aus der Biographie entfernt und hoffe nun auch das Problem abschließen zu können. Mit freundlichen Grüßen Jörg A. --Jörg Asmus (Diskussion) 15:41, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo Jörg, ohne die Textstelle gibt es auch kein Problem mit Belegen dazu. Ich habe den Textbaustein deshalb auch wieder raus genommen. Gruß --J. Lunau (Diskussion) 19:30, 12. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo, OK, vielen Dank! Beste Grüße, Jörg --Jörg Asmus (Diskussion) 10:01, 13. Dez. 2022 (CET)Beantworten