Diskussion:J’adoube

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Th.Binder in Abschnitt Matulovic
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Nachfrage[Quelltext bearbeiten]

Hat man einen Spielstein absichtlich berührt, muss dieser gezogen werden − Wenn man die Figur unabsichtlich berührt hat, gilt das gleiche, oder? --DaQuirin 15:44, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Nein. Es erscheint mir klar, dass die FIDE-Regeln ein versehentliches Berühren/Umwerfen der Figuren nicht sanktionieren wollen, sondern nur den Sachverhalt, wenn man gezielt nach einer (beim Schlagen auch zwei verschiedenfarbigen) Figur(en) greift:
„Berührt der Spieler, der am Zuge ist, den Fall von Artikel 4.2 ["j'adoube"] ausgenommen, absichtlich auf dem Schachbrett a) eine oder mehrere eigene Figuren, muss er die zuerst berührte Figur ziehen, die gezogen werden kann, oder b) eine oder mehrere gegnerische Figuren, muss er die zuerst berührte Figur schlagen, die geschlagen werden kann, oder c) je eine Figur beider Farben, muss er die gegnerische Figur mit seiner Figur schlagen oder, falls dies regelwidrig ist, die erste berührte Figur, die gezogen oder geschlagen werden kann, ziehen oder schlagen. Falls nicht eindeutig feststeht, ob die eigene Figur oder die gegnerische zuerst berührt worden ist, gilt die eigene als die zuerst berührte Figur.“
Über das unabsichtliche Berühren sagen die Regeln nichts aus. Dennoch ist die Frage sehr berechtigt, weil viele Anekdoten von der Sanktionierung eines „versehentlichen“ Berührens berichten (auch der Artikel Fingerfehler mit der mir recht rätselhaften Anekdote zur Partie Unzicker-Fischer, Buenos Aires 1960, die auch hier nicht wirklich erhellt wird). Auch ältere Schachbücher besagen, dass versehentlich berührte Figuren gezogen werden müssen, so dass ich mich frage, ob die Regeln hier vor 50 Jahren vielleicht anders aussahen... Gruß -- Talaris 22:50, 14. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Stimmt, das Berühren muss in der erkennbaren Absicht geschehen, die Figur zu ziehen. Manchmal "vergreift" man sich jedoch, und das ist dann zwar unbeabsichtigt, aber für Außenstehende (wie z.B. den Schiedsrichter) von einer absichtlichen Berührung nicht zu unterscheiden. Beispiel: Man hat zwei Läufer auf d4 und e4, will auf h7 opfern, nimmt aber versehentlich den Läufer d4 in die Hand. Dann wird man den wohl oder übel ziehen müssen. Gruß, Stefan64 02:46, 17. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Habe den Fall vor kurzem im Blitzschach gehabt, dass es eindeutig unabsichtlich war. Wollte mit dem Turm auf g2 ziehen, hab aber dabei den König f6 umgeworfen. Fürs Wiederaufstellen und das Matt hats aber trotzdem noch gereicht. --Constructor 02:11, 11. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Matulovic[Quelltext bearbeiten]

Hier steht, dass Matulovic seinerzeit "versucht" habe, einen schwachen Zug zurückzunehmen. Im Artikel Milan Matulović ist hingegen davon die Rede, dass er es tatsächlich getan hat. Auch die Datenbanken bringen die Partie mit dem "korrigierten" Zug. --Thomas Binder, Berlin 10:23, 30. Okt. 2009 (CET)Beantworten