Diskussion:Jindřichův dvůr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von AHZ
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist unbelegt. Der von Mattoni angelegte Kurort gehörte seit seiner Gründung anteilig zu Unterlomnitz, Rodisfort und Rittersgrün. Die eigene Ortsgerichtsbarkeit ist daher mehr als zweifelhaft. --ahz (Diskussion) 00:07, 1. Jan. 2015 (CET)Beantworten