Diskussion:Johann Franz von Preysing

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Ernennnung und Bestätigung[Quelltext bearbeiten]

Eine Ernennung durch den Erzbischof und eine spätere erzbischöfliche Bestätigung sind ganz offensichtlich ein Fehler, woher immer der stammt. Gatz steht nicht in meinem Arbeitszimmer... Die Bestätigung dürfte kirchenrechtlich eher vom Papst zu erwarten sein, dem Salzburger Erzbischof konnte ja sonst seit 1215 keiner in die Ernennung der Bischöfe von Chiemsse hineinreden. -- Enzian44 00:51, 6. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]

Darüber habe ich auch nachgedacht. Hier heißt es wörtlich: Am 4.2.1670 nominierte der Salzburger EB ... P. zum Fürstbischof von Chiemsee. Die Konfirmation folgte am 27.6, die Konsekration am 25.8. und die Installation am 31.8.1670. Das ist nicht eindeutig, es könnte aber auch der Papst bestätigt haben. Von früheren Bischöfen weiß ich genau, dass es dort schon mal hieß "nominierte der EB ihn am... und bestätigte er ihn am..." woraus ich geschlossen habe, dass auch die formale Bestätigung beim EB lag. Das wäre mit dem Bemühen der EB um eine vollkommene Abhängigkeit Chiemsees von Salzburg zu erklären und vielleicht auch mit einer gelegentlichen Schwäche des Papsttums. Wegen der unklaren Formulierung habe ich die Bestätigung bei einzelnen chiemseeischen Bischöfen überhaupt weggelassen. Werde es erstmal hier auch wegnehmen. Vielleicht ergibt es sich ja irgendwo eindeutig. --Wietek 08:32, 6. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]
Bin jetzt zufällig beim Lemma Bistum Chiemsee fündig geworden. Dort heißt es u. a.: Der Bischof von Chiemsee galt als Lehnsmann des Salzburger Erzbischofs, der von diesem nominiert, konfirmiert, konsekriert und investiert wurde. Das muss sich also aus einer dort verwendeten Literaturangabe (vermutlich Manfred Heim) so ergeben und erklärt die oben beschriebenen Formulierungen in den chiemseeischen Bischofs-Biographien im Gatz: Die Bischöfe ... --Wietek 13:58, 11. Aug. 2009 (CEST)[Beantworten]