Diskussion:Johannes Eckert (Abt)

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 84.147.211.189 in Abschnitt BGH
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BGH[Quelltext bearbeiten]

Das BGH Urteil ist nicht korrekt belegt (vgl. Wikipedia:Belege/Recht). Ob es in dieser Form "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2008 bzw. 2009 nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten entschieden, dass Abt Johannes durch umsichtiges unternehmerisches Handeln Schaden vom Kloster abgewendet, eine Täuschung potentieller Investoren verhindert hat und dass das Kloster Andechs rechtmäßiger Eigentümer aller Marken- und Namensrechte ist." korrekt wiedergegeben wird, möchte ich zumindest in Frage stellen. --94.218.205.161 16:14, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

P.S.: Die Süddeutsche Zeitung berichtet über einen Verfahren vor dem Landgericht München I, in dem Eckert und ein Mitbruder zu einer Schadensersatzzahlung an eine Fa. "Nemesis Prozess Limited", die extra für dieses Verfahren vom vormaligen Geschäftsführer von "Der Andechser", Herrn Staiger, gegründet wurde [1]. Dieses Urteil wurde 2008 vom OLG aufgehoben [2]. Das Urteil scheint aber keine Aussagen der im Artikel behaupteten Form zu beinhalten. Eine Beschwerde des Klägers vor dem BGH wurde am 9.3.2009 zurückgewiesen (AZ II ZR 127/08). Das beim BGH online einsehbare Urteil beschränkt sich auf die Klageabweisung und enthält keine Passage, die der im Artikel zitierten entspricht. Daneben gab es eine Klage seitens des Klosters um die Markenrechte, die zu Gunsten des Klosters entschieden wurde. --94.218.205.161 23:23, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten
Es findet sich auch bei der Quellenangabe zum BGH im Artikel Kloster_Andechs kein Zitat, das die Stelle hier belegen würde. Das hört sich auch eher nach einer Promotion des Abtes/Klosters an, als nach einer Formulierung des BGH. Wenn es dafür konkrete Belege gibt, dann mag es sinnvoll sein das wieder aufzunehmen. Werde es so aber entfernen. - GeneigterLeser (nicht signierter Beitrag von 84.147.211.189 (Diskussion) 08:26, 19. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Rücktritt[Quelltext bearbeiten]

Leider ist die Änderung von mir nicht richtig begründet worden: hier ist nicht der Ordensaustritt, sondern der Rücktritt von allen Funktionen und Ämter, v.a. des Priorates gemeint. Meines Wissen ist Bilgri nicht aus dem Orden ausgetreten, sondern hat eine Art Sabbatzeit. --Boenj 19:17, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Hallo, die Sabbatzeit war nur für (etwa) ein Jahr. Zurückgetreten ist er als Geschäftsführer des Firma (Name? Der Andechser?). Eventuell könnte man noch vom Rücktritt des Amtes "Cellerar" = Wirtschaftsleiter sprechen. Bilgri ist aus dem Orden ausgetreten, vgl. Bilgri. Die Frage ist, und ich habe mir die auch bei meiner Änderung gestellt, ob es fair ist, hier im Artikel über Eckert davon zu sprechen, dass die Kontroverse zum Austritt B. geführt hat. Faktisch hat sie es, aber diese letzte Konsequenz war wohl allein B. Entscheidung. --94.218.205.161 21:09, 31. Jul. 2009 (CEST)Beantworten