Diskussion:K.u.k. Infanterieregiment „Hoch- und Deutschmeister“ Nr. 4

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Manfred Kuzel in Abschnitt Namensstreit der Musikkapellen und Redundanzdisk
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Abschnitt "Verbandstradition nach 1918"

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In besagtem Abschnitt stand am ende nochmal "Alle Ehrennamen der Regimenter wurden im Jahre 1915 ersatzlos gestrichen, auch wenn dieser Vorgang intern und im allgemeinen Sprachgebrauch wenig Beachtung fand.", was meiner meinung nach nicht mehr passt, weil es ohnehin im vorigen abschnitt schon steht und nichts mit der tradition nach 1918 zu tun hat. Habe das gelöscht. Eromae 09:58, 7. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Diskussion zum alten Artikel "Hoch- und Deutschmeister"

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Dieser Artikel sollte sich m.E. im Wesentlichen mit dem Oberhaupt des Dt. Ordens beschäftigen (das später zugleich immer auch Inhaber des Regiments war), da dessen Titel ja GENAU dem "Lemma", = dem Artikelnamen entspricht.

Für den Namen des Regiments, der sich ja davon ableitet, muß hier natürlich auch eine Erklärung stehen und dann der Verweis auf einen eigenen -noch zu schaffenden- Artikel, für den noch ein passender Name gesucht wird. -> Vorschlag: "Deutscheister-Regiment"

(-> Überlegung: der vollständige Name, der zuletzt: "k.u.k. Infanterie-Regiment Hoch- und Deutschmeister Nr. 4" lautete, ist entschieden ZU LANG)

ALTERNATIV käme auch in Betracht DIESE Seite hier nur als reine BEGRIFFSERKLÄRUNG zu gestalten und für BEIDE (den Hoch-u. Dt.meister des Dt. Ordens UND das Regiment HuDM) jeweils einen eigenen Artikel mit eignem Namen zu schaffen, z.B.


- "Hoch- und Deutschmeister (Deutscher Orden)"
und
- "IR Hoch- und Deutschmeister" o.ä.

Th.M. (Autor des nun begonnenen Artikels -bisher war hier nur ein redirect auf "Hochmeister"-), 18. August 2005

(Diskussionsbeitrag aus dem Artikel hierher verschoben. --stefan (?!) 19:38, 29. Aug 2005 (CEST))
Begriffsklärung Typ II: hier den Hoch- und Deutschmeister an sich, das Regiment in eigenem Artikel, Lemma z.B. Hoch- und Deutschmeister (Regiment), mit BKL II vom Anfang dieses Artikels hier auf den anderen Artikel verweisen. --Rosenzweig δ 20:43, 29. Aug 2005 (CEST)

heutiger Traditionsträger

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"Der heutige militärische Traditionsträger in Österreich ist das "Jägerregiment Wien 'Hoch- und Deutschmeister'" des österreichischen Bundesheeres "stimmt nicht. Wie einen Satz weiter steht, ist der heutige Traditions- und Namensträger das Jägerbat. Wien 1.

Redundanztext

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Artikel Deutscher Orden überarbeitet, den Inhalt dieses Artikels teilweise dort eingearbeitet und hier Baustein Redundanztext entfernt, Baustein Begriffsklärung eingefügt. -- Milgesch 17:06, 2. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Regimentsname

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der offizielle Name des Regiments lautete nunmal "k.u.k. Infanterie-Regiment Hoch- und Deutschmeister Nr. 4" da gibt's nichts zu kürzen.--Steinbeisser 14:37, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

da hast du aber das "niederösterreichisches" vergessen, wenn wir schon korrekt sind ;) --84.113.197.47 17:05, 3. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gefechtskalender 1914/18

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Der fehlt wohl noch. Danke. --188.174.155.5 13:59, 6. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

Unverständlicher Satz

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Der Satz "In Deutschland gehören bzw. dem Bund an:" ergibt keinen Sinn. Vermutlich ist nicht "bzw." = beziehungsweise sondern "bspw" = beispielsweise gemeint. Ich ändere dies mal. 87.158.162.243 15:58, 7. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Namensstreit der Musikkapellen und Redundanzdisk

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Es gibt zwei Musikkapellen die sich auf dieses Regiment beziehen. Siehe dazu Redundanzdiskussion sowie eine juristische Argumentation, siehe Versionsgeschichte, von einem eigens dafür angemeldeten Benutzer. Gruß --Sebastiano Mugnaio (Diskussion) 10:49, 16. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Was hier von diesem Benutzer abgezogen wird, ist für mich Vandalismus in Reinkultur. Markenstreitigkeiten gehören vor ein ordentliches Gericht und nicht hier her. Relevant sollten ausschließlich die Eintragungen im Vereinsregister sein, die in allen Fällen durch EN belegt sind.--M@nfred (Diskussion) 04:23, 31. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Zwei Kapellen

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Um die Diskussion der Namen der beiden Kapellen zu beenden, habe ich die Namen beider Vereine exakt an die Vereinsdaten (Vereinsregisterauszug) angepasst. Zumindest die Daten sind jetzt korrekt. --Jrsvienna (Diskussion) 20:34, 19. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Namensstreit

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Ich darf im folgenden auf mehrere Dinge hinweisen:

1) ein OGH-urteil ("Rechtssatz") aus dem Jahr 1981 in Erinnerung rufen, dass der Wiener Regimentskapelle verbietet, den Namen zu verwenden:

"Verpflichtet sich eine Musikkapelle, im geschäftlichen Verkehr eine Bezeichnung zu wählen, die sich deutlich von der Bezeichnung "Hochmeister und Deutschmeister" unterscheidet und in der die Worte "Hochmeister und "Deutschmeister" nicht verkommen, liegt hierin eine Abgrenzungsvereinbarung mit wettbewerbsregelenden Charakter; die Bezeichnung als "Deutschmeister" auch in Verbindung mit den Zusätzen "Wiener", "Kapelle" und "Original" ist wegen Verwechslungsgefahr unzulässig."

Online unter: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=299d3719-249c-4258-9aaa-85ebc97524a2&Position=1&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=30.08.2017&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Deutschmeister&Dokumentnummer=JJR_19810317_OGH0002_0040OB00311_8100000_001

2) Ferner gibt es Gerichtsurteile aus dem Jahre 1979, die der Wiener Regimentskapelle folgendes verbietet:

"Das Handelsgericht Wien erkennt durch den Einzelrichter Dr. Franz Lengauer in der Rechtssache der klagenden Partei Verein Hoch- und Deutschmeister (Orchester zur Förderung östereichischer Künstlerbeziehungen), 1034 Wien, Rabeng. 3 vertreten durch Michael Walter, Rechtsanwalt, 1030 Wien, Laudong.2S/6, wider die beklagte Partei Verein "Musikkapelle Hoch- und Deutschmeister" (Obmann Anton Janosch) 115O Wien Mingiostr. 4, vertreten durch Dr. Michael Stern, Rechtsanwa1t, 101O Wien, Seilerstätte Nr.22, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, Streitwert beträgt S 150 OoO,-- nach durchgeführter mündlicher Streitverhandlung zu Recht: 1 ) die beklagte Partei ist schuldig, a) die Benutzung der Bezeichnung "Wiener Deutschmeister" und/oder "Deutschmeisterkapelle" und/oder "Original Wiener Deutschmeisterkapelle" im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen. b) im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf Werbeprospekten Angaben über einen Zusammenhang der beklagten Partei mit der ehemaligen "Original Hoch- und Deutschmeisterkapelle" unter der Leitung Prof. Julius Herrmanns insbesondere die Bezeichnung der beklagte Verein habe "Sofort nach den Ableben von Professor h.c. Julius Herrmann den Verein "Musikkapelle Hoch- und, Deutschmeistern" mit verbliebenen aktiven Musikern wieder ins Leben gerufen, bzw. "nach Prof . Hermanns Tod die Original Wiener Deutschmeisterkapelle als Verein "Musikkapelle Hoch- und Deutschmeister wieder angemeldet", sowie die Behauptung, der Obmann d.er beklagten Partei, Kapellmeister Anton Janosch habe "15 Jahre lang bei den Hoch- und Deutschneistern musiziert" zu unterlassen."

3) Die Verletzung der registrierten Marke "Hoch- und Deutschmeister" wurde schon vormals durch einen Link nachgewiesen.

http://seeip.patentamt.at/MarkeSuche/Details/f2bdd6b0-a155-478a-b4f9-0fcff04f6a59

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