Diskussion:Kabinett Kraft I

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Habe den revertierten Satz:

  • Hannelore Kraft wurde am 14. Juli zur Ministerpräsidentin gewählt. Das Kabinett verfügt über keine eigene parlamentarische Mehrheit.

wiederhergestellt. Das kommt nicht oft vor, dass ein Kabinett/Regierung über keine eigene Mehrheit im Parlament verfügt. Diese Info ist interessant, es spricht nichts dafür, diese Information nicht zu liefern.--Sascha-Wagner 15:45, 16. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Parlamentarischer Staatssekretär Horst Becker[Quelltext bearbeiten]

Gelöscht. Nach der Verfassung kein Mitglied der Landesregierung und auch im Beschlussprotokoll der 4. Sitzung des Landtages nicht als Regierungsmitglied verzeichnet. (nicht signierter Beitrag von 78.54.221.177 (Diskussion) 00:29, 23. Jul 2010 (CEST))

Ich finde auch nicht, dass der Staatssekretär als Mitglied des Kabinetts aufgelistet werden sollte. Nimmt er denn an den Kabinettssitzungen teil? Auf der Internetseite des Bundesrates ist er auch nicht unter den Mitlieder der Landesregierung von NRW verzeichnet. Der Name sollte also entfernt werden. Er ist zwar Mitglied der Landesegierung, aber nicht auf der Ebene der Minister. Er wurde ja schließlich nicht im Plenum zusammen mit Jäger, Löhrmann & Co. vereidigt. --178.0.146.100 12:15, 31. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]
Schwierig. Auf der Website des Landtags ist unter "Kabinett" der Parlamentarische Staatssekretär als Mitglied der Landesregierung vermeldet. Er ist allerdings seinem Minister untergeordnet. Zwar ist ein Parlamentarischer Staatssekretär praktisch nur ein Pöstchen, um entweder Parteifreunde ruhigzustellen bzw. zu versorgen, aber eine eindeutige Definition fehlt. Im Zweifelsfalle gehört er pro forma dazu und sollte auch genannt werden.--Djaix 12:54, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Stimme zu, anbei der Link zur entsprechenden Pressemitteilung beim Landtag ([1]). Solange deutlich wird, dass es sich nicht um einen Minister handelt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, den Parl. StS mit aufzuführen. Gruß --Rapober 13:18, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Habe jetzt die Staatssekretäre eingefügt. Vielleicht sind noch ein paar Fehler drin, aber so müsste es eigentlich gehen. --79.194.49.102 17:56, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Beamtete Staatssekretäre[Quelltext bearbeiten]

... sind nach Landesverfassung zwar nicht Regierungsmitglieder, aber dennoch als politische Spitzenbeamte relevant. Häufig werden sie (Beispiel Kabinett McAllister in Niedersachsen) mit bei der Kabinettsübersicht aufgeführt - natürlich mit dem Zusatz, dass es sich formal nicht um Mitglieder der Landesregierung handelt. Spricht etwas dagegen, dies hier auch so zu handhaben? Gruß --Rapober 13:23, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich wäre auch dafür, das so zu machen. Ein paar zusätzliche Infos können nicht schaden. Und dann wird auch optisch besser deutlich, dass der parlamentarische Staatssekretär nicht zu den Ministern gehört. --79.194.49.102 15:26, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Habe es mal so freigeschaltet. Allerdings sollte der Unterschied zwischen beamteten Staatssekretären und der Sonderstellung des Parlamentarischen Staatssekretärs noch deutlicher gemacht werden. Wie gesagt, schwierig. Der Parlamentarische Staatssekretär ist ein Quasi-Regierungsmitglied, die normalen Staatssekretäre nicht.--Djaix 18:52, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]
Spontan fällt mir auch nichts ein. Es sollte jedenfalls nicht so viel Platz wegnehmen. --79.194.49.102 19:26, 3. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]