Diskussion:Kaplaken

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von WillyWu in Abschnitt Definition Kaplaken unklar
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Definition Kaplaken unklar[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Kaplaken" erweckt wie hier erläutert einen fehlerhaften Eindruck. Gemäß § 543 HGB erklärt sich: "Was der Kapitän vom Befrachter, Ablader oder Ladungsempfänger außer der Fracht als Kaplaken, Primage oder sonst als Belohnung oder Entschädigumng, gleichviel unter welchem Namen erhält, hat er dem Reeder als Einnahme in Rechnung zu bringen."

Übrigens versteht man unter dem Begriff Fracht im Seehandel nicht Ladung, sondern Entgelt für die zu erbringende oder erbrachte Transportleistung. Siehe hierzu auch Prüßmann/Rabe "Seehandelrecht"ISBN 3 406 09109 1 (Beck'sche Kurz-Kommentare;Bd.9b).

Der Begriff steht also für ein Kapitänsrecht auf eine Prämie "Primage oder sonst als Belohnung" , die er als Anerkennung von einem oder mehreren Ladungsbeteiligten für besondere oder auch außergewöhnliche Leistungen erhalten hat. Der Kapitän hat die Kaplaken "dem Reeder als Einnahme" anzuzeigen. Ob der Reeder diese Einnahme dem Kapitän voll oder prozentual oder gar nicht gewährt, ist Sache der beiden untereinander auszuhandel, wenn der Kapitän mit dem Reeder vereinbart hat: Kapitänsvertrag gemäß HGB! Ist der Kapitän Angestellter des Reeders, also "nur Gehaltsempfänger", regeln andere Rechtsvorschriften die Sache mit diesen Nebeneinnahmen des Schiffsführers --WillyWu (Diskussion) 12:32, 12. Mär. 2017 (CET)Beantworten